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Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2002-12-03

Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-03

Wortprotokoll

Selbstverständlich hat die Schweiz als Kleinstaat - wie jeder Kleinstaat - ein Interesse daran, dass Massenvernichtungswaffen abgerüstet und vernichtet werden. Das war das Ziel der Motion. An diesem Ziel gibt es nichts zu rütteln.

Aber dieses Interesse ist ein umfassendes Interesse, und das bedeutet, dass wir nach dem folgenden Grundsatz zu verfahren haben: Wer aufrüstet, ist auch verantwortlich für die Abrüstung. Es geht doch nicht an, dass ein Staat Millionen oder gar Milliarden aufwendet, um sich mit Massenvernichtungsmitteln auszurüsten, und nachher sagt, er sei schon auch für Abrüstung, aber das sollen andere bezahlen. Wir bezahlen unsere Abrüstung auch selbst. Dieses Prinzip ist durchzuhalten; das allein ist nachhaltige Abrüstung. Russland als Rechtsnachfolger der Sowjetunion hat auch seiner eigenen Bevölkerung gegenüber für diese Aufwendungen geradezustehen, die es gemacht hat. Dies müssen wir in Bezug auf die Zukunft durchsetzen.

Wo kämen wir hin, wenn wir uns nun weltweit einen Grundsatz zurechtlegen würden, wonach für die Aufrüstung jeweilen der einzelne Staat zuständig sei und für die Abrüstung dann das, was wir als Völkergemeinschaft oder was auch immer bezeichnen? Einzig und allein das Prinzip, wonach bezüglich Abrüstung materiell und finanziell vollumfänglich verantwortlich ist, wer aufgerüstet hat, wer Geld für die Aufrüstung ausgegeben hat, ist nachhaltige Abrüstungspolitik. Alles andere wäre ein Freibrief für weitere Aufrüstungen.

Wo stehen wir finanziell? Der Rückweisungsantrag der Minderheit sagt, die Schweiz solle sich auf Dienstleistungen des AC-Zentrums in Spiez beschränken und nicht mehr als 4 Millionen Franken aufwenden. Das sei, habe ich gehört, nicht nachhaltig genug. Was heisst das, es sei nicht nachhaltig genug? Das heisst, man will hier bei leerer Bundeskasse eine neue Daueraufgabe für die schweizerische Aussenpolitik schaffen. Man will die Schweiz langfristig finanziell für die Abrüstung anderer Staaten zuständig erklären. Das Prinzip Abrüstung verfolgen wir, aber das Geld dafür haben jene Staaten - und nicht andere - aufzubringen, die zuvor aufgerüstet haben.

Wenn wir fordern, unseren Einsatz allenfalls auf die Zurverfügungstellung von Spezialisten des AC-Zentrums in Spiez zu beschränken, dann hängt das auch damit zusammen, dass wir mit einer begrenzten Leistung, die von der Schweiz selbst erbracht wird, auch die Sicherheit haben, dass das Geld für nichts anderes als für den Zweck, für den es eingesetzt werden soll, verwendet wird. Wir wissen nur zu genau, dass im Bereich der Chemiewaffenabrüstung auch Korruptionsverdacht, auch Korruptionsvorwürfe auf dem Tisch liegen - offenbar nicht ganz unbegründet. Die Mitteilung in der Botschaft, wir könnten nur Geldbeiträge leisten, aber die Leistungen nicht selbst vollbringen, bedeutet ja nichts anderes, als dass wir über den Geldeinsatz keine genaue Kontrolle haben.

Aufgrund der heutigen Realitäten, die unsere Finanzen hier im eigenen Land bestimmen, geht es nicht an, dem Bund eine neue Aufgabe in der Aussenpolitik zu überbürden. Und wenn unsere Forderung, wonach der auf 4 Millionen Franken zu begrenzende einmalige Einsatz der Osthilfe zu belasten sei, kritisiert wird, erlaube ich mir die Frage, wie Sie denn auf die Idee kommen, die Chemiewaffenabrüstung als Einsatz für den Umweltschutz zu bezeichnen. Umweltschutzprojekte gehören ganz klar zum Osthilfekredit. Einmal mehr begnügen Sie sich mit einer recht billigen Ausrede, statt dass Sie sich sorgfältig mit der Sache befassen. Wenn es Ihnen mit Ihren Argumenten ernst ist, dann wissen Sie, dass Sie die Osthilfebedingung, wie wir sie hier darstellen, erfüllen können.

Wir bitten Sie also, diese Vorlage, so, wie sie präsentiert wird, zurückzuweisen, unseren Einsatz auf eine einmalige Unterstützung - zu leisten durch das AC-Zentrum in Spiez - zu beschränken, dafür maximal 4 Millionen Franken einzusetzen und diesen Betrag der Osthilfe zu belasten.