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Ettlin Erich · Ständerat · 2021-06-07

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-07

Wortprotokoll

Wir behandeln hier die Volksinitiative "für eine starke Pflege". Diese Volksinitiative wurde am 17. Januar 2017 lanciert und am 7. November 2017 mit 114[NB]078 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initianten setzen sich vor allem aus dem Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner zusammen.

Die Initiative ist in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes eingereicht worden. Sie will Bund und Kantone verpflichten, "für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität" zu sorgen und dazu insbesondere genügend diplomiertes Pflegefachpersonal auszubilden. Die Pflege-Initiative verlangt von Bund und Kantonen insbesondere auch die Anerkennung des Pflegeberufs "als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung". Sie will den Zugang aller zu einer ausreichenden Pflege von hoher Qualität gewährleisten. Deshalb sollen Bund und Kantone dafür sorgen, dass "eine genügende Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen" zur Verfügung steht und dass alle "in der Pflege tätigen Personen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen eingesetzt werden".

Die Initiative verpflichtet den Bund zudem, die Leistungen festzulegen, die Pflegefachpersonen in eigener Verantwortung zulasten der Sozialversicherungen erbringen dürfen, sowie Ausführungsbestimmungen für eine "angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen", "anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen" und "Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung von in der Pflege tätigen Personen" zu erlassen.

Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten mit der Botschaft vom 7. November 2018, die Volksinitiative Volk und Ständen ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Dabei bemerkt er ausdrücklich, dass er das Ziel der Initiantinnen und Initianten grundsätzlich unterstützt. Er ist jedoch der Ansicht, dass "mit dem bestehenden Artikel 117a der Bundesverfassung [...] Bund und Kantone denn auch bereits heute verpflichtet [sind], im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität zu sorgen". Die Pflege, obwohl nicht explizit genannt, sei dabei gemäss Bundesrat integraler Bestandteil dieser medizinischen und zu fördernden Grundversorgung.

Der Bundesrat lehnt insbesondere die verlangte direkte Abrechnung von Pflegeleistungen zulasten der Sozialversicherungen ab. Er will keine neue Berufsgruppe zur direkten Abgeltung ihrer Leistungen zulassen, wenn nicht gleichzeitig koordinierende und die zu erwartende Mengenausweitung eindämmende Massnahmen ergriffen werden. Zusammen mit der verlangten besseren Abgeltung der Pflegeleistungen würde dies erfahrungsgemäss zu unerwünschten Kostensteigerungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung führen.

Der Bundesrat lehnt es überdies ab, dass der Bund Ausführungsbestimmungen zu den Arbeitsbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten der in der Pflege tätigen Personen erlassen und damit in den Kompetenzbereich der Kantone und der Betriebe eingreifen solle. Er betont in der Botschaft ausdrücklich, dass dieser Bereich, das Gesundheitswesen, eigentlich Sache der Kantone sei und hier die Kantone zuständig seien.

Der Nationalrat ist im Dezember 2019 dem Bundesrat gefolgt und empfiehlt die Volksinitiative mit 107 zu 82 Stimmen bei 6 Enthaltungen zur Ablehnung.

In der Frühjahrssession 2021 ist der indirekte Gegenvorschlag, Geschäftsnummer 19.401, verabschiedet worden; daran haben wir ja mitgewirkt. Damit sind Anliegen der Initiantinnen und Initianten aufgenommen worden, obwohl der Bundesrat in seiner Botschaft explizit auf einen Gegenvorschlag verzichtete. Der indirekte Gegenvorschlag kam durch eine parlamentarische Initiative (19.401) zustande. Das Parlament hat hier quasi das Ruder übernommen und einen indirekten Gegenvorschlag als in diesem Zusammenhang richtige Massnahme angesehen. Der Bundesrat unterstützt den indirekten Gegenvorschlag des Parlamentes mittlerweile, obwohl er sich in der Botschaft noch gegen einen Gegenvorschlag ausgesprochen hat.

Ihre Kommission hat Anhörungen zur Initiative gemacht; diese wurden bereits im Januar 2020 durchgeführt. Nach den intensiven Arbeiten und Diskussionen auch zum Gegenvorschlag wurde an der Sitzung Ihrer Kommission vom 12. April 2021 noch erwogen, dass das Parlament als Gegenvorschlag zur Initiative eben einen griffigen oder weitgehenden Gegenvorschlag mache und deshalb die Initiative unter diesem Aspekt zu beachten sei.

Im Gegenvorschlag ist die Weiterbildung mit Fördergeldern in der Höhe von 800 Millionen Franken vorgesehen. Auch die Autonomie der Pflegefachpersonen wird gestärkt. Sie können jetzt teilweise direkt abrechnen. Das sind zwei wesentliche Teile der Anliegen, die die Initiantinnen und Initianten formuliert haben, die mit diesem Gegenvorschlag erfüllt werden. [PAGE 466]

Es wurde in Ihrer Kommission in der Diskussion angemerkt, dass die Forderungen bezüglich der Personaldotation und der Arbeitsbedingungen, die durch die Initiative gestellt wurden, jedoch durch den Gegenvorschlag nicht erfüllt seien. Die hohe Ausstiegsquote bleibe ein Problem. So wurde auch der Antrag gestellt, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.

Ihre Kommission hat erwogen, dass die Arbeitsbedingungen der Pflegenden Sache der Arbeitgeber sind, die Letztere im eigenen Interesse verbessern müssen, damit sie diese Leute auch halten können - länger halten können. Wie wir gehört haben, steigen die Pflegenden im Durchschnitt leider zu früh aus. Was die Personaldotation anbelangt, könne man nicht von oben herab befehlen, wie viele Pflegefachpersonen eingesetzt werden sollten.

Das sind die Erwägungen Ihrer Kommission zur Initiative. Man legt also einen Gegenvorschlag vor, bzw. dieser ist schon vorgelegt und vom Parlament angenommen worden. Damit sei man den Initiantinnen und Initianten weit entgegengekommen.

Die Kommission lehnt die Initiative deshalb mit 8 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab. Das heisst, Ihre Kommission empfiehlt Ihnen, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen und die Initiative aufgrund dieses klaren Resultates zur Ablehnung zu empfehlen.