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Wettstein Felix · Nationalrat · 2021-06-07

Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2021-06-07

Wortprotokoll

Die Finanzkommission hat am 10. Mai den Nachtrag I zum Voranschlag 2021 beraten und dabei bereits zwei Nachmeldungen des Bundesrates mit bearbeitet. Zudem hat sie sich am letzten Mittwoch, 2. Juni, zur Bewertung einer weiteren Nachmeldung getroffen. Mit dem Nachtrag I zum Voranschlag unterbreitet uns der Bundesrat elf verschiedene Nachtragskredite mit einem Gesamtbetrag von 2,564 Milliarden Franken. Die drei Nachmeldungen umfassen zusammen 1,2 Milliarden Franken. Es handelt sich zum grössten Teil um Aufwendungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Der grösste Einzelbetrag, 2,4 Milliarden, betrifft die Erweiterung der Testmöglichkeiten. Darunter fallen die Selbsttests, welche der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Wir hatten dafür ja bereits 1,3 Milliarden Franken gesprochen. Dieser Betrag wird kompensiert, sodass noch rund 1,15 Milliarden Franken hinzukommen. Eine Anschubfinanzierung von 64 Millionen Franken soll zudem die Kantone unterstützen, die ja ebenfalls viel Zusatzaufwand rund ums Testen haben.

Ebenfalls mit der Pandemie begründet sind die Nachträge für den touristischen Verkehr und für die Zivilschutzeinsätze. Per Nachmeldung vom 14. April hat uns der Bundesrat dargelegt, dass er für Covid-19-Therapien 100 Millionen Franken und für Arzneimittel 50 Millionen Franken benötigt.

Mit der zweiten Nachmeldung vom 29. April beantragt der Bundesrat eine Aufstockung im Kulturbereich, weil der verordnete Stillstand länger dauert. Die Ausfallentschädigungen werden ja durch die Kantone entrichtet, wobei sie die Hälfte davon tragen. Die andere Hälfte vergütet der Bund den Kantonen, was zu einem Nachtragsbegehren von 140 Millionen Franken führt. Hinzu kommen 8 Millionen Franken für Laienkulturvereine.

Es ist aber nicht alles Corona. Der Bundesrat beantragt für das Transformationsprojekt Dazit der Zollverwaltung einen Nachtrag von 17 Millionen Franken. Hier können Arbeiten gegenüber dem ursprünglichen Fahrplan vorgezogen werden, und 6 Millionen Franken lassen sich kompensieren. Ein Nachtrag betrifft das Bundesverwaltungsgericht. Hier geht es vor allem um die künftige Anwendung des Bruttoprinzips bei der Verrechnung von Gebühren. Weitere Nachträge betreffen das Satellitennavigationsprogramm Galileo, die Beteiligung am Betrieb eines Wettersatelliten, den Ressourcenausgleich zwischen Bund und Kantonen sowie ein weiteres Mal den Bereich Hochseeschifffahrt.

Hinzu kommen vier neue Verpflichtungskredite. Der grösste, im Umfang von 600 Millionen Franken, ist jener, der am Schluss mit der dritten Nachmeldung dazugekommen ist und als Garantie benötigt wird, damit bei Bedarf rechtzeitig weitere Impfdosen bestellt werden können. Der Bund muss sich den Handlungsspielraum sichern. Dieser Kredit wird von einer Minderheit infrage gestellt; sie verlangt, dass er gestrichen wird.

Mit der zweiten Nachmeldung hat der Bundesrat auch eine erneute Unterstützung der globalen Initiative "Access to Covid-19 Tools Accelerator" (ACT-A) beantragt. Es geht um die Pandemiebewältigung in den Entwicklungsländern, um Mittel im Umfang von 300 Millionen Franken, von denen 74 Millionen Franken kompensiert werden können. Ein weiterer Kreditantrag stützt sich auf unseren Entscheid in der Frühjahrssession, als wir den Schutzschirm für Publikumsanlässe und Events gutgeheissen haben. Er ist zweiteilig. Zum einen umfasst er den diesjährigen Nachtragskredit von 90 Millionen Franken, zum andern einen Verpflichtungskredit von weiteren 150 Millionen Franken.

Weiter hatten wir ja beschlossen, die Finanzhilfen für die Kinderbetreuung zu verlängern. Dafür wird mit dem Nachtrag I ein Kredit von 80 Millionen Franken beantragt. Für das laufende Jahr sollten die Mittel ausreichen. Schliesslich steht in Rom eine umfassendere Renovation der Kaserne für die Schweizergarde an. Hier will sich der Bund mit 5 Millionen Franken beteiligen.

Wie erwähnt, betrifft der grösste Nachtragskredit die Covid-19-Tests. In der Finanzkommission gaben vor allem die Schnelltests zu reden. Ihr Nutzen wurde von einem Teil der Kommission bezweifelt. Da es nach einem derartigen Schnelltest bei positivem Testergebnis gleichwohl nötig ist, einen aussagekräftigeren PCR-Test durchzuführen, kam ein Teil der Kommission zum Schluss, dass sich der Bund an den Schnelltests nicht beteiligen soll. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags von gut 2,4 Milliarden Franken ergibt, dass der Kostenanteil für die Schnelltests 112,6 Millionen beträgt. Die Minderheit Nicolet verlangt mit ihrem Antrag, dass der Nachtragskredit 316.A290.0130 um genau diese 112,6 Millionen Franken gekürzt wird.

Eine weitere Minderheit, angeführt von Kollege Guggisberg, bekämpft die Anschubfinanzierung zum Aufbau der Testorganisation, welche der Bund den Kantonen gewähren will. Die Minderheit will diesen Kredit von 64 Millionen Franken streichen und verweist darauf, dass viele Kantone positive Rechnungsabschlüsse vorweisen würden und in der Lage seien, diese Kosten zu tragen.

Umstritten war in der Kommission der Nachtragskredit für das Engagement zugunsten der Entwicklungsländer mit der Initiative ACT-A. Bei diesem Programm stehen gesundheitliche Ziele im Vordergrund. Impfstoffe, Tests und Medikamente sollen die Bevölkerung erreichen. Es liegt ein Antrag der Minderheit Guggisberg vor, die verlangt, dass nicht nur ein Teil, sondern der gesamte Betrag im EDA-Budget kompensiert wird. Eine andere Minderheit, die Minderheit Friedl Claudia, fordert eine Erhöhung dieses Nachtragskredits um 600 Millionen Franken.

Bezüglich des Verpflichtungskredits für die Renovation der Kaserne für die Schweizergarde in Rom ist beabsichtigt, den Betrag von 5 Millionen Franken, mit dem sich der Bund an der Renovation beteiligen will, VBS-intern zu kompensieren. Es beteiligen sich auch mehrere Kantone, der katholische Kirchenbund, das Fürstentum Liechtenstein sowie private Geldgeber an diesem Bau, der etwa 60 Millionen Franken kosten wird und ab Mitte 2023 realisiert werden soll. Zu Diskussionen Anlass gab die Frage nach der Rechtsgrundlage. Sie wurde mit Verweis auf Artikel 184 Absatz 1 der Bundesverfassung sowie auf vergleichbare Beispiele von Investitionsvorhaben im Ausland beantwortet. Es liegt ein [PAGE 1091] Minderheitsantrag Munz vor, der die Beteiligung des Bundes an Auflagen des nachhaltigen Bauens knüpfen will; erneuerbare Energien sollen genutzt werden.

Schliesslich wurde kontrovers diskutiert, ob die gut funktionierende Entschädigung von Kurzarbeit längerfristig unerwünschte Effekte habe, weil allenfalls nötige Strukturbereinigungen auf dem Arbeitsmarkt hinausgezögert würden. Solche strukturellen Veränderungen können zum Beispiel eintreffen, wenn künftig mehr Leute von zuhause aus arbeiten sowie Dienste online nutzen. Insgesamt wurde der Nutzen der Kurzarbeitsentschädigung und insbesondere ihrer effizienten Gewährung von den Kommissionsmitgliedern als sehr hoch eingeschätzt.