Triponez Pierre · Nationalrat · 2002-12-03
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-03
Wortprotokoll
Der Antrag Engelberger greift zweifellos ein berechtigtes Anliegen auf, welches schon seit längerer Zeit zur Diskussion steht. Ein entsprechender Vorstoss ist denn auch hier in diesem Rat unbestritten geblieben und vom Bundesrat als Postulat entgegengenommen worden. Es trifft auch zu, Kollege Engelberger, dass Ihr Anliegen mit der jetzt diskutierten und hoffentlich akzeptierten Erhöhung der Erwerbsersatzansprüche der übrigen Dienstleistenden von 65 auf 80 Prozent im Rahmen unserer Vorlage noch berechtigter ist oder wird. Die Schere - Sie haben es so ausgedrückt, das war Ihr Argument - wird jetzt noch grösser werden; Sie haben das gut und etwas lange begründet.
Aber, Herr Kollege, unsere Kommission hat sich mit aller Konsequenz für alle Punkte, die wir hier diskutieren, ausschliesslich auf die Umsetzung der zur Diskussion stehenden Parlamentarischen Initiative konzentriert; dies im Bewusstsein, dass wir nur so die Chance haben, hier etwas Positives zu konstruieren. Wir haben deshalb die Frage der Grundentschädigung von Rekruten gar nicht diskutiert, das heisst, wir haben diesen Punkt bei aller Sympathie für das Anliegen aus unserer Vorlage ausgeklammert. Ihr Anliegen hat auch nicht direkt mit der Parlamentarischen Initiative und der Einführung eines Mutterschaftsschutzes zu tun. Es war deshalb sicher konsequent, dass unsere Kommission diese Linie durchgezogen hat.
Dabei durften wir zur Kenntnis nehmen, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 6. November 2002, nachzulesen in den Schlussfolgerungen, ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass die Rekrutenentschädigungen erhöht, also Ihr Anliegen erfüllt und der Auszahlungsmodus für Durchdiener geregelt werden müssten; der Bundesrat werde - dies das klare Versprechen, heute bestätigt durch die Departementschefin - dem Parlament die Regelung dieser Punkte im Rahmen der Zivilschutzgesetzgebung beantragen.