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Engelberger Eduard · Nationalrat · 2002-12-03

Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-03

Wortprotokoll

Ich erlaube mir trotz den Beteuerungen von Frau Bundesrätin Dreifuss, meinen Antrag zu vertreten und ihn auch durchzuziehen. Sie beschliessen heute über die Einführung einer neuen Sozialversicherung, der ich dann schlussendlich auch zustimmen werde, Frau Teuscher. Diese Sozialversicherung soll aus den Geldern der EO finanziert werden, aus Geld also, das für Dienstleistende in Armee, Zivilschutz und Zivildienst einbezahlt wurde; aus Geld, das die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Frauen und Männer, für diejenigen einzahlen, die durch ihre obligatorische Dienstleistung am Erwerb verhindert sind; Geld auch, das an sich locker reichen würde, diese Empfänger gegenüber heute viel besser zu stellen. Sie wollen dieses Geld jetzt in eine neue Sozialversicherung umleiten.

Wenn Sie das tun, bitte ich Sie, gleichzeitig auch an diejenigen zu denken, die bei dieser Aktion leer ausgehen: alle Armeeangehörigen nämlich, die während ihrer Dienstzeit auf [PAGE 1933] fixe Grund- und Mindestbeträge der EO gesetzt werden, weil sie entweder die Rekrutenschule absolvieren oder Studenten sind oder keine Arbeit haben und auch keine Arbeitslosengelder beziehen können. Sie alle profitieren nicht davon, wenn Sie heute die Erwerbsersatzquote von Dienstleistenden und Müttern auf 80 Prozent hinaufsetzen und damit den EO-Haushalt um über 500 Millionen Franken ausweiten.

Nehmen wir das Beispiel der Rekruten: Sie erhalten heute von der EO 43 Franken pro Tag. Das entspricht einer Erwerbsersatzquote von rund 20 Prozent und einem Monatslohn von 1300 Franken. Damit können heute auch die Sparsamsten nicht richtig leben, besonders wenn sie auch noch einen eigenen Haushalt führen müssen, die Krankenkassenprämien erst am Schluss des Dienstes zurückbekommen und nach der RS wieder eine Arbeit suchen müssen. Darum muss der Sozialdienst der Armee bedürftigen Rekruten jährlich rund 2,5 Millionen Franken Unterstützung geben. Sie wissen, die RS dauert in der "Armee XXI" drei bis sechs Wochen länger als heute; die finanzielle Lage der Rekruten wird sich also weiter verschlechtern - keine guten Startbedingungen für unsere neue Milizarmee in einem veränderten gesellschaftspolitischen Umfeld, mit neuem Konsumverhalten und auch neuen Gewohnheiten. Deshalb forderte ich mit meiner Motion, die Grundentschädigung der Rekruten um 10 Franken auf 53 Franken, also auf 25 Prozent, zu erhöhen. Diese sehr bescheidene Anhebung würde die EO zusammen mit der Anhebung der Mindestentschädigung für Normaldienste rund 30 Millionen Franken kosten.

Frau Bundesrätin Dreifuss hat mir seinerzeit zugesichert, dieses berechtigte Anliegen zu unterstützen, und ich weiss, dass sie es auch getan hat. Deshalb hat dann der Nationalrat diese Motion ohne Gegenstimme in ein Postulat umgewandelt. Heute muss ich leider feststellen, dass dieses Anliegen nicht aufgenommen wurde und auf später vertagt wird. Ich bin aber nach wie vor überzeugt davon, dass unsere Rekruten höhere EO-Entschädigungen zwingend brauchen, und zwar nicht morgen, sondern heute, auf den Start von "Armee XXI" am 1. Januar 2004. So können auch diese zwei Zeitpunkte nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Auch alle diejenigen unter Ihnen, deren Kinder die RS absolviert haben oder bald absolvieren werden, wissen, dass das Anliegen nicht aus der Luft gegriffen ist. Sie wissen, dass es einer klaren Notwendigkeit entspricht. Dieser Auffassung ist auch der Bundesrat, und er hat das in seinen Schlussfolgerungen auf Seite 12 in der Stellungnahme zur Parlamentarischen Initiative Triponez ganz klar gesagt.

Sie werden mir jetzt vielleicht zusammen mit Frau Bundesrätin Dreifuss entgegenhalten, dass mein Anliegen zwar berechtigt ist, aber nicht hierher gehört und auch nicht zur richtigen Zeit kommt. Da kann ich nur sagen: Wann, wenn nicht jetzt, ist die richtige Zeit? Heute legen Sie einen grossen Teil der Entschädigungen, die dieses Gesetz vorsieht, neu fest. Warum darf man heute also nicht über die Entschädigungen der Rekruten diskutieren, Frau Wirz-von Planta? Es ist nicht unbedingt eine Vermischung, es ist auch kein "Blinddarm", denn schlussendlich sprechen wir über das Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz. Jeder, der heute für eine Versicherung für Mütter und ihre Neugeborenen einsteht, wird vernünftigerweise später auch eine angemessene Entschädigung des gleichen Kindes während der Rekrutenschule als richtig empfinden. Was ist denn eigentlich hier in Tat und Wahrheit verschieden? Behandeln wir es also gleich und auch gleich schnell.

Zusammengefasst: Dieser Antrag ist finanziell verkraftbar und abgefedert. Dazu braucht es keine weiteren Expertisen, und es ändert auch nichts am Finanzplan oder am Fahrplan im Zusammenhang mit der Erhebung höherer Beiträge. Der Antrag entspricht erneut einem ganz klar belegten Bedürfnis, das auch vom Bundesrat unbestritten ist, und bringt zudem einen fairen Ausgleich, Herr Triponez, damit sich die Schere zwischen den unterschiedlichen Beiträgen der Wehrmänner, die durch das vorliegende Gesetz hervorgerufen wird, wieder so weit schliesst, dass es wiederum verantwortbar und redlich ist.

Der Antrag überlädt die Vorlage in Mutterschaftsversicherungsfragen und Mutterschaftsversicherungsforderungen nicht, schon gar nicht, wenn wir alle Minderheitsanträge ablehnen werden; dann ist eben das Boot nicht überfüllt. Er erhöht damit auch nicht das Referendumsrisiko; nein, ich bin der Meinung, es wirkt sogar referendumshemmend, wenn auch etwas anderes darin enthalten ist, das eigentlich dem Grundgedanken dieses Gesetzes entspricht. Der Antrag ist wie gesagt am richtigen Ort platziert, in den Artikeln 9 und 16 in der Bundesgesetzgebung über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz.

Ich bin der Ansicht - und es ist auch im Interesse eines guten Startes der Rekrutenschulen in der "Armee XXI" -, dass diese Entschädigungen auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt werden können. Ob das dann auch so sein wird, wenn wir jetzt auf eine spezielle Vorlage warten, das glaube und weiss ich nicht. Es bedeutet auch eine Stützung der Miliz, diesem breit abgestützten Antrag zuzustimmen und ihn nicht schon wieder mit dem Versprechen auf eine nochmals oder irgendwann einmal kommende Gesetzesänderung abzuschmettern, so wie es eigentlich auch Herr Triponez in der Kommission befürchtet hat.

Ich bitte Sie, diesem Antrag und dieser Änderung am richtigen Ort, im richtigen Gesetz, für ein notwendiges Vorhaben, eine notwendige Sache zur richtigen Zeit - und die, meine ich, ist jetzt, damit die Änderung auf den 1. Januar 2004 in Kraft treten kann - zuzustimmen.

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