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Gutjahr Diana · Nationalrat · 2021-06-07

Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-07

Wortprotokoll

Angesichts der seit Monaten sinkenden Corona-Fallzahlen und der hohen Zahl von Geimpften und Genesenen fordert die SVP-Fraktion nun die Rückkehr zur Normalität. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen nächsten Öffnungsschritte gehen immer noch zu wenig weit, weil sie dem gesellschaftlichen Wohl und den wirtschaftlichen Realitäten der Unternehmen zu wenig Rechnung tragen, ja diese sogar weiterhin unnötig behindern.

Trotz der grossen Vorbehalte gegenüber den weiterhin herrschenden Massnahmen sind wir für Eintreten auf die Vorlage und für die Änderungen des Covid-19-Gesetzes, bei denen es um die Verlängerung des Covid-19-Erwerbsersatzes und die Massnahmen im Sportbereich geht. Grundsätzlich wäre es aber wünschenswert gewesen, auch an anderen Orten proaktiv Massnahmen zu treffen, zum Beispiel dort, wo es um den Missbrauch der Kurzarbeit geht. Hier wurden nun gewisse Schritte eingeleitet, aber es wäre wünschenswert, wenn man jetzt schon vom vereinfachten summarischen Verfahren absehen und wieder zum ordentlichen Verfahren zurückgehen würde. Wir erwarten deshalb eine sofortige Anpassung.

Aufgrund des grossen Unbehagens werden während der Gesetzesberatung vonseiten der SVP-Fraktion verschiedene Anträge gestellt, um gewisse in den letzten Wochen entstandene Diskriminierungen zu beseitigen, aber auch, um endlich die Öffnung und die Rückkehr zur persönlichen und wirtschaftlichen Freiheit zu ermöglichen. Hier geht es um die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht, die Aufhebung der Maskenpflicht, die Verhinderung von doppelten Schutzkonzepten, die Festlegung des Einsatzes des Covid-19-Zertifikates, aber auch um die Streichung der Ordnungsbussen und die Auflösung der Taskforce.

Zu den vorgelegten Änderungen: Die SVP-Fraktion unterstützt die Verlängerung des Covid-19-Erwerbsersatzes, da die meisten ausserordentlichen Abfederungsmassnahmen, wie auch die Geltungsdauer des Gesetzes, bis Ende 2021 befristet sind. Sie tut dies auch unter dem Gesichtspunkt des präsentierten Ausstiegsszenarios, wonach es auch in der zweiten Jahreshälfte noch zu behördlich angeordneten Erwerbsunterbrüchen kommen könnte, zum Beispiel aufgrund von Quarantänemassnahmen. Hier handeln wir nach dem Grundsatz, dass behördlich angeordnete Massnahmen auch entsprechend entschädigt werden müssen.

Auch unterstützt die SVP-Fraktion die Aufhebung der gesetzlich festgelegten Obergrenze von 115 Millionen Franken für A-Fonds-perdu-Beiträge für den Mannschaftssport. Hiermit geben wir dem Sport ein positives Signal, wonach wir den Verlauf weiterhin beobachten. Die Aufhebung bzw. Streichung der Obergrenze aus dem Gesetz ist nicht als Freikarte zu verstehen, sondern als Erleichterung, falls es weiterhin finanzielle Mittel benötigt. Unter diesen Umständen sind wir bereit, diese Änderung anzunehmen.

Nichtsdestotrotz kritisieren wir weiterhin die langsame Ausstiegsstrategie und die hohen Hürden, die trotz der massiv sinkenden Zahlen bestehen. Es wäre angezeigt, hier schneller zu agieren, um die Massnahmen sowie die finanziellen Entschädigungen zu beenden.

Ich werde gleichzeitig auch noch zu meinen Minderheitsanträgen und für die Fraktion sprechen. Bei Artikel 3d geht es um das Covid-Zertifikat. Dieses wird im Grundsatz nur ausgestellt, damit man sich freier bewegen kann, und auch nur deshalb, weil es kein nationales Impfregister geben wird. Es ist also absolut nicht angezeigt, die Bevölkerung dazu anzuhalten, das Covid-Zertifikat für den Alltag einzusetzen, was auch schlichtweg nicht praktikabel wäre.

Mit diesem neuen Artikel legen wir im Grundsatz fest, wann und wo das Zertifikat zum Einsatz kommen soll. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismässigkeit, der Umsetzbarkeit und der Kontrollmöglichkeit. Deshalb soll das Zertifikat im internationalen Reiseverkehr und an Grossveranstaltungen in Innenbereichen mit mehr als 5000 Teilnehmenden eingesetzt werden. Damit ist auch klar, wo das Covid-Zertifikat nicht zum Einsatz kommen darf: in den übrigen Freizeit- und Sporteinrichtungen und Unterhaltungsbetrieben, in Sport- und Kulturvereinen, in Spitälern und Heimen, in Restaurants, Bars, Theatern und Kinos. Sollte mein Minderheitsantrag nicht angenommen werden, werden wir den Einzelantrag Porchet unterstützen.

Bei Artikel 4b geht es um die Homeoffice-Pflicht; hier verlangen wir die Aufhebung. Auch hier gilt: Die Zahlen sinken, Selbsttests sind möglich. Die Grundlagen sind also gegeben, um positive Fälle weiterhin zu isolieren. Deshalb ist es nicht angezeigt, die Homeoffice-Pflicht als Massnahme weiterhin aufrechtzuerhalten oder nur unter der Prämisse aufzuheben, dass man an einem kantonalen Testprogramm teilnimmt. Warum nicht? Erstens sind nicht alle Regionen gleich gut vorbereitet; zweitens ist das Testen extrem aufwendig, und es gibt keine Garantie, dass alle Tests ausgewertet werden; und drittens gibt es hier keine Unterscheidung der unterschiedlichen Unternehmensgrössen, was absolut unverhältnismässig ist. Dass die Auflösung der Homeoffice-Pflicht unter anderem mit einem firmeninternen Testregime verbunden ist, ist auch nicht gerechtfertigt. Die aktuelle Lösung ist extrem bürokratisch und KMU-untauglich, und der Nutzen tendiert gegen null. Man hat in den letzten Monaten viele eigenverantwortliche Massnahmen eingeführt. Zudem hat man während der Pandemie auch gesehen, dass Arbeitgeber ihre Verantwortung sehr wohl wahrnehmen und Schutzkonzepte entwickelt haben. Hat man denn kein Vertrauen in die Arbeitgeber? Wir fordern die Aufhebung der Pflicht.

Ich komme zur Verlängerung im Kulturbereich, die zusammen mit Artikel 11 behandelt wird: Das Gesetz hat eine Geltungsdauer bis Ende 2021. Wir haben schon verschiedene Abfederungsmassnahmen, die jetzt ausgelaufen wären, bis Ende Jahr verlängert. Bereits heute finanzielle Massnahmen bis ins Jahr 2022 zu verlängern, ist deshalb unseriös und weckt auch den Anschein, dass man hier versucht, eine Art bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen. Wir lehnen deshalb die Verlängerung der Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich wie auch die Verlängerung der Taggeldzahlungen dezidiert ab.

Die SVP-Fraktion unterstützt alle Minderheiten aus der Reihe der SVP sowie die Minderheit Wasserfallen Christian. Die Anträge aller anderen Minderheiten, bei denen es um die Verlängerung oder den Ausbau des Systems geht, lehnen wir ab.

Kommen wir endlich in den Alltag zurück. Wir müssen mit dem Virus leben und dürfen die finanziellen Ausgaben und damit auch die Massnahmen nicht ständig und stetig verlängern, denn die Zahlen sprechen eine andere Sprache. Wir werden ohnehin noch Jahrzehnte an diesen Ausgaben zu knabbern haben. Verzögern wir es also nicht unnötig. Die zukünftige Generation wird es uns danken.

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