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Aebischer Matthias · Nationalrat · 2021-06-07

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-07

Wortprotokoll

Die vorliegende Änderung des Covid-19-Gesetzes trägt den Zusatztitel "Covid-Erwerbsersatz und Massnahmen im Sportbereich". Das ist denn auch der Grund dafür, dass die WBK-N, zu deren Zuständigkeitsbereich der Sport gehört, in dieser Runde federführend ist. Im Weiteren hat unsere Kommission den Mitbericht der SGK vom 21. Mai zur Kenntnis genommen und die zwei darin erwähnten Punkte diskutiert: Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung bei tiefen Einkommen und zusätzliche Arbeitslosengelder.

Zuerst zum Sport: Sie erinnern sich, dass wir im Frühling eine Änderung vorgenommen haben, gemäss welcher die Rückerstattung entgangener Ticketeinnahmen an die Clubs von zwei Dritteln auf 50 Prozent reduziert wird, wenn sie die Auflagen bezüglich der Senkung des durchschnittlichen Einkommens nicht erfüllen. Gleichzeitig haben wir bei Artikel 12b Absatz 6 einen Buchstaben c eingeführt, der den Clubs vorschreibt, dass sie die Gesamtlohnsumme fünf Jahre lang nicht oder nur marginal erhöhen dürfen. Für einige Clubs, vor allem solche mit sportlichen Ambitionen, hat sich dieser Zusatz als ungerecht erwiesen. So will die Kommission mit 20 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen diese Restriktion so abändern, dass die Beiträge, analog zur Regel bezüglich des durchschnittlichen Einkommens, von zwei Dritteln auf 50 Prozent reduziert werden, wenn die Massnahme bezüglich der Gesamtlohnsumme nicht eingehalten wird. Ich erkläre das hier, in der Detailberatung jedoch nicht mehr, denn es gibt dazu keinen Minderheitsantrag.

Zu diskutieren gaben mehrere Verlängerungen von Massnahmen. Die Kommissionsmehrheit will die Massnahmen im Kulturbereich bis zum 30. April nächsten Jahres [PAGE 1103] verlängern. Auch bei den Bestimmungen zur Kurzarbeitsentschädigung bei tiefen Einkommen entschied sich die Kommission mit 19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen für eine Verlängerung bis Ende 2021. Das entspricht dem Antrag der SGK im Mitbericht. Der zweite Antrag der SGK, gemäss dem zusätzliche Taggelder in der Arbeitslosenversicherung vorzusehen wären, fand keine Mehrheit. Es resultierte ein Minderheitsantrag, welcher zusätzliche 66 Tage beantragt.

Ich nehme hier jetzt eine Abkürzung und gehe nicht mehr auf jede einzelne Überlegung ein. Es gab mehrere Anträge zur Aufhebung der Maskenpflicht sowie Anträge zum Covid-19-Zertifikat. Es wurde diskutiert, wo, wie und wie lange man dieses einsetzen soll und ab wann man die Kapazitätsbeschränkungen aufheben müsse und so weiter und so fort. Die Mehrheit der Kommission argumentierte immer gleich: Solche konkreten Öffnungsschritte gehören nicht ins Covid-19-Gesetz, denn es ist schwierig, abzuschätzen, wie sich die Pandemielage entwickeln wird. Jetzt schon allfällige Massnahmen oder Verschärfungen auszuschliessen, wäre in den Augen der Mehrheit absolut unvernünftig; dies soll nach wie vor der Bundesrat entscheiden.

Das war ein kleines "summa summarum" zum vorliegenden Geschäft, alles Weitere folgt dann in der Detailberatung.