Studer Lilian · Nationalrat · 2021-06-07
Studer Lilian · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-07
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst kurz über die Artikel, bei denen die Mitte-Fraktion die Minderheitsanträge unterstützt oder geteilter Meinung ist oder die Anträge der Mehrheit der WBK-N unterstützt; ich spreche nicht zu allen anderen Minderheitsanträgen, die wir nicht unterstützen.
Die grosse Mehrheit der Mitte-Fraktion wird bei Artikel 1a Absatz 2 den Antrag der Minderheit unterstützen. Es geht darum, dass Kapazitätsbeschränkungen für öffentlich zugängliche Einrichtungen und Veranstaltungen aufgehoben werden sollen, sobald alle Erwachsenen, die das wollen, geimpft sind. Eine Null-Risiko-Strategie zu fahren, ist schwierig, so die Haltung der grossen Mehrheit der Mitte-Fraktion. Wir müssen wieder zur Normalität finden. Eine kleine Minderheit sieht es anders. Je nach Mutation und somit Situation gibt die Festschreibung im Gesetz keine Flexibilität. Zudem hat der Bundesrat mit dem Ampelsystem Vorgaben gemacht.
Bei Artikel 6b, der vom Ständerat eingebracht wurde und den eine Minderheit der WBK-N mitgetragen hat, ist die Fraktion geteilter Meinung. Der Ständerat stellte sich klar hinter die Bestimmung, dass Inhaberinnen und Inhaber eines Impf-, Test- oder Genesungsnachweises von allgemeinen Zugangsbeschränkungen ausgenommen sind. Die eine Hälfte unserer Fraktion möchte diesen Artikel unterstützen, weil er bei einer Öffnung wichtig ist. Diese Hälfte möchte die Grundrechte nicht weiterhin einschränken und möchte für klare Verhältnisse sorgen. Die andere Hälfte findet, wie auch der Bundesrat, dass die Verankerung im Gesetz nicht der richtige Weg ist, dass sie zu kompliziert ist und zu schwierigen Verhältnissen führen könnte.
Über die von der WBK-N in Artikel 12b Absatz 6 Buchstabe c neu eingeführte Bestimmung wird heute, nehme ich an, nicht abgestimmt. Zuhanden der Materialien möchte ich für die Mitte-Fraktion erwähnen, dass diese Bestimmung mehrheitlich nicht unterstützt würde. Die Diskussion rund um die Unterstützung der Sportclubs war schon immer schwierig, und zwar nicht, weil keine Unterstützung gewünscht wurde, sondern bezüglich der Umsetzung einer guten Lösung. Es wurde eine gangbare Lösung gefunden, die aber auch, wie wir alle wissen, ihre Ecken und Kanten hat. Mit einer Anpassung, wie sie gewünscht wird, gäbe es aber wiederum Ungerechtigkeiten. Der Ständerat hat hier auch keine Anpassung vorgenommen. Eine Minderheit unserer Fraktion sieht die Schwierigkeiten und unterstützt die Version, die aus der WBK-N hervorgegangen ist.
Die Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung bei tieferen Einkommen gemäss Artikel 17a, die die WBK-N in Ziffer II Absatz 4 verlangt, war bei uns unbestritten. Wir unterstützen das. Dieses Instrument hat sich bewährt. Es gibt dazu ja auch keine Minderheit auf der Fahne, aber, darum sage ich das hier, eine Differenz zum Ständerat.
Bei Ziffer II Absatz 5, bei der Verlängerung der Massnahmen im Kulturbereich bis zum 30. April 2022, ist die Fraktion wiederum geteilter Meinung. Mit der Unterstützung gewährt man bei den Massnahmen im Kulturbereich eine gewisse Sicherheit. Mit einem Nein möchte man im Fall einer Verbesserung der Situation, zu der es hoffentlich auch im Kulturbereich kommen wird, nicht schon vorgreifen.
Alle anderen Anträge - damit komme ich zu den diversen Minderheitsanträgen - wird die Fraktion ablehnen. Dazu kann im Generellen gesagt werden: Erstens wird immer mehr gelockert, die Situation sieht momentan sehr hoffnungsvoll aus. Zweitens haben wir schon immer eine kontrollierte Öffnung unterstützt, doch nicht ein Mikromanagement des Rates. Drittens ist Vorsicht geboten. Man sollte nicht zu viel ins Gesetz schreiben. Auf Verordnungsstufe ist es etwas anderes. Wir [PAGE 1111] wissen nicht, was im Herbst noch auf uns zukommt. Wir hoffen, dass es nichts ist, wir hoffen, es werde keine weitere Mutation für Aufregung sorgen. Aber man weiss es nicht. Und darum ist es auch sinnvoll, dass wir in dieser Gesetzgebung weise bleiben.
Zum Beispiel geht es im Minderheitsantrag zu Artikel 3e um die Aufhebung der Maskentragpflicht. Ihnen muss ich nicht sagen, dass die Maskentragpflicht eine der effektivsten Massnahmen war. Für die Wirtschaft war diese Massnahme um einiges weniger einschneidend als andere Massnahmen. Der Bundesrat ist aber laufend am Überprüfen; die Maskentragpflicht an Schulen haben einige Kantone ja schon gelockert. Oder beim Minderheitsantrag zu Artikel 3d geht es um das Covid-Zertifikat und darum, wie es angewendet werden darf. Der Bundesrat geht da sehr umsichtig vor, er hat verschiedene Bereiche definiert und sagt, dass dieses Zertifikat allenfalls im orangen Bereich zum Einsatz kommt.
Auch Termine ins Gesetz zu schreiben, wie es von der Minderheit bei Artikel 4b gefordert wird, ist abzulehnen. Diese Diskussion haben wir ja schon einmal geführt.
Ich belasse es dabei. Wie gesagt, bei Artikel 1a Absatz 2 werden wir grossmehrheitlich die Minderheit unterstützen. Bei Artikel 6b sind wir geteilter Meinung. Alle anderen Minderheitsanträge bitten wir Sie abzulehnen.