Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2002-12-03
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-03
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Ich möchte das mit vier Punkten begründen; die ersten zwei sind eher moralischer Art.
Zum ersten Punkt, es wurde bereits gesagt: Vor drei Jahren wurde eine Mutterschaftsversicherung mit weit über 60 Prozent der Stimmen abgelehnt. Anstatt sich nun mit einer einfachen obligationenrechtlichen Lösung zu bescheiden, so wie es die Gegner und ich persönlich auch damals in Aussicht gestellt hatten, wird der Volksentscheid nicht respektiert. Es scheint geradezu zum System zu werden, dass nicht nur starke Minderheiten in unserem Land, sondern auch Mehrheiten, wenn sie den Vorstellungen der Mitte-links-Politik in diesem Haus nicht entsprechen, ausgegrenzt werden. Man wird gezwungen, das Referendum zu ergreifen oder sich dem Diktat dieser Macht zu beugen.
Als zweiter Punkt ist anzuführen, dass mit solchen Gesetzgebungen entgegen unserer Verfassung, welche die individuelle Verantwortung voranstellt, diejenigen bestraft werden, welche noch Eigenverantwortung wahrnehmen wollen. Sie können mir entgegenhalten, dass eine Erwerbsersatzlösung zu einer modernen Gesellschaft gehört; das möchte ich auch nicht bestreiten. Die Frage, die es aber dann zu beantworten gilt, ist, warum im gleichen Atemzug die eigenverantwortlich Handelnden unberücksichtigt bleiben sollen. Wenn der Staat die Mutterschaft in sein Sozialversicherungssystem aufnehmen will, dann soll er auf eine Zweiklassen-Mutterschaft, wie sie hier vorgesehen ist, verzichten.
Zu zwei konkreten politischen Überlegungen, welche gegen diese Gesetzgebung sprechen: Nachdem die Soziallast in den vergangenen zehn bis zwölf Jahren um real rund 30 Prozent angestiegen ist und die Demographie diese Entwicklung unaufhaltsam erscheinen lässt, sollte auf weiteren Sozialausbau verzichtet werden. Dass eine hohe, zu hohe Staats- und Soziallastquote auf die Wirtschaft und auf die Arbeitsplätze eine lähmende Wirkung hat, sollte Ihnen ja auch bekannt sein.
Nun zum letzten Punkt: Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass Mutterschaft wie nicht staatlich verordnete Erwerbsausfälle behandelt werden sollte und damit im Obligationenrecht Aufnahme finden muss. Die hier vorgeschlagene Lösung in der Erwerbsersatzordnung ist an den Haaren herbeigezogen: Es ist mir nicht klar, was Mutterschaft mit obligatorischer Dienstleistung, mit Militär oder sonstiger Dienstleistung zu tun haben soll. Der einzige Grund, weshalb Sie die EO-Lösung hier vorschlagen, ist wohl die Finanzierung. In der EO reichen die Reserven für die nächsten vier bis fünf Jahre, um diese Versicherung zu finanzieren. Man schafft damit einen Sachzwang; die zusätzliche Lohnabgabe, welche absehbar ist, wird dann erst später mitgeteilt und entsprechend angehoben.
Diese Vorlage ist Produkt einer schlechten politischen Gesinnung, weil sie erstens Volksentscheide missachtet, zweitens die Eigenverantwortung bestraft und drittens auf eine Finanzierungsregelung verzichtet.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen im Namen der grossen Mehrheit der SVP-Fraktion - es gibt auch bei uns eine kleine Minderheit, die diese Lösung befürwortet -, auf die Vorlage nicht einzutreten.