Thurnherr Walter · 2021-06-08
Thurnherr Walter · Aargau · 2021-06-08
Wortprotokoll
Dieses Postulat spricht einen wichtigen Punkt betreffend die politischen Rechte an. Sie wissen, dass volljährige Schweizerinnen und Schweizer in Angelegenheiten des Bundes vom Stimmrecht ausgeschlossen sind, wenn sie dauerhaft urteilsunfähig sind und aus diesem Grund unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Seit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention durch die Schweiz 2014 steht der Ausschluss vom Stimmrecht zunehmend in der Kritik. Einer strengen Auslegung zufolge ist dieser konventionswidrig und sollte aufgehoben werden. Diesen Weg hat der Kanton Genf, wie gesagt worden ist, im letzten November für die kantonale und kommunale Ebene beschritten.
Andere Stimmen halten den Entzug des Stimmrechts nicht per se für illegitim. Sie kritisieren aber die gegenwärtige Regelung. Das liegt vor allem daran, dass der Entzug des Stimmrechts heute eine direkte Folge der erwähnten Erwachsenenschutzmassnahmen ist. Damit sei es auf der einen Seite möglich - so die Kritik -, dass im Einzelfall eine Person nicht abstimmen darf, die durchaus eine eigene politische Entscheidung treffen kann und möglicherweise auch will. Auf der anderen Seite würden dauerhaft urteilsunfähige Personen regelmässig nicht umfassend verbeiständet, weil der Schutz der betreffenden Person anders sichergestellt werden [PAGE 509] kann. Diese Personen erhalten also trotz der dauernden Urteilsunfähigkeit jeweils Stimmunterlagen.
Wie viele Schweizerinnen und Schweizer vom Stimmrecht ausgeschlossen sind, wird statistisch nicht erhoben. Es ist jedoch bekannt, dass Ende 2019 rund 15[NB]000 Personen in der Schweiz unter einer umfassenden Beistandschaft standen. Die Fälle sind allerdings interessanterweise geografisch ungleich verteilt. Zwei Drittel der Fälle betreffen die Westschweiz und das Tessin. Das ist schon noch interessant und lässt auf eine stark unterschiedliche Praxis in den einzelnen Kantonen schliessen.
Im nächsten Jahr wird die Schweiz voraussichtlich - das wurde von Frau Ständerätin Graf jetzt erwähnt - erstmals darauf geprüft, wie sie die Verpflichtungen der UNO-Behindertenrechtskonvention umsetzt. Angesichts der Erfahrungen anderer Länder, beispielsweise eben Deutschlands, kann überhaupt nicht ausgeschlossen werden, dass die Schweizer Regelung betreffend den Entzug des Stimmrechts auf Kritik stossen wird. Nach Ansicht des Bundesrates ist es sinnvoll, die sich in diesem Zusammenhang stellenden Fragen anzugehen und damit die Grundlage für eine Diskussion zu schaffen. Er ist deshalb auch bereit, dieses Postulat anzunehmen. Deshalb hat er auch vorhin die in der Interpellation Baume-Schneider 21.3295, "Politische Rechte für Menschen mit einer psychischen oder geistigen Behinderung", gestellten Fragen so beantwortet, wie er es eben getan hat.