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Seiler Graf Priska · Nationalrat · 2021-06-08

Seiler Graf Priska · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-08

Wortprotokoll

Meine Motion beinhaltet zwei Forderungen. Erstens sollen die rechtlichen Grundlagen so angepasst werden, dass Armeepistolen beim Ausscheiden aus der Armee nur noch an nachweisliche Sportschützen zu privatem Eigentum abgegeben werden können. Zweitens soll dafür eine angemessene Abgeltung verlangt werden.

Zur ersten Forderung: Es ist nicht einzusehen, warum bei der Überlassung des Sturmgewehrs in Privatbesitz andere, strengere Regeln gelten sollen als bei der Armeepistole. Das ist aber heute so. Die Überlassung der Armeepistole zu privatem Eigentum ist nämlich viel einfacher ausgestaltet als jene des Sturmgewehrs. Die Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen schafft hier unverständlicherweise ungleiches Recht. Für die Überlassung des Sturmgewehrs nach Ausscheiden aus der Armee ist gemäss Artikel 29 der Verordnung ein Schiessnachweis erforderlich. Für die Überlassung der Armeepistole nach Ausscheiden aus der Armee ist nach Artikel 30 der Verordnung jedoch kein Schiessnachweis erforderlich. Die Abgabe der Armeepistole soll auch an einen Schiessnachweis geknüpft werden. Nur wer aktiver Sportschütze oder aktive Sportschützin ist, soll die Armeepistole behalten können. Warum das nur beim Sturmgewehr verlangt wird, bei der Armeepistole aber nicht, finde ich nicht nachvollziehbar.

Gerade die Debatte bezüglich Anpassung an das EU-Waffenrecht hat ja gezeigt, dass ein Schiessnachweis eine sinnvolle Forderung ist und für Sicherheit sorgt. Wer eine Waffe besitzt, soll auch mit ihr umgehen können. Die Schweiz hat die EU-Waffenrichtlinie ausschliesslich mit Anpassungen im zivilen Waffengesetz umgesetzt. Hier geht es aber um eine Anpassung im Militärrecht. Deshalb finde ich es legitim, jetzt wenigstens Anpassungen bezüglich der Abgabe von Armeepistolen zu fordern - gerade auch, weil das Bundesverwaltungsgericht einen allzu nachlässigen Umgang mit Armeepistolen durch die Armee festgestellt hat.

Somit komme ich zur zweiten Forderung der Motion. Der viel zu tiefe Preis der Armeepistole stört mich enorm. Wer aus der Armee ausscheidet, kann die Pistole für 30 Franken haben - das ist ein Witz. Mein Mann war Radfahrer und musste für sein Militärvelo - allerdings mit Sacoche - 300 Franken bezahlen. Das kann es doch nicht sein. Waffenhändler stehen vor dem Kasernengelände Spalier und kaufen dem ehemaligen Armeeangehörigen fünf Minuten später genau die gleiche Armeepistole für mehrere hundert Franken ab. Im Internet kostet eine Armeepistole 75, also die SIG Sauer P220, zwischen 550 und 650 Franken. Es geht nicht an, dass die Privatisierung von Armeepistolen derart massiv subventioniert wird. Das ist eine Verschleuderung von Armeematerial auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Wenn die Armeepistole schon überlassen wird, dann bitte nur gegen Schiessnachweis und zu einem anständigen Preis.

Ich bitte Sie daher, meine Motion zu unterstützen.