von Siebenthal Erich · Nationalrat · 2021-06-08
von Siebenthal Erich · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-08
Wortprotokoll
Was will meine Motion mit dem Titel "Die Blutgruppe gehört als lebensrettende Information auf die Erkennungsmarke der Armeeangehörigen"? Der Text der Motion lautet: "Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die militärische Identifikation dahingehend zu ändern, dass die Blutgruppe des Angehörigen der Armee (wieder) auf seiner Erkennungsmarke eingraviert sein muss."
Weltweit tragen Soldaten die Angabe ihrer Blutgruppe gut sichtbar auf ihrer Uniform, damit sie die Sanitäter im Falle einer Verletzung so rasch wie möglich mit einer passenden [PAGE 1141] Bluttransfusion versorgen können. Diese lebensrettende Information gehört deshalb wieder auf der Erkennungsmarke jedes Armeeangehörigen eingraviert. Die Sicherheit unserer Soldatinnen und Soldaten ist höher zu gewichten als alle Überlegungen, die dazu geführt haben, dass die Blutgruppe nicht mehr auf der Erkennungsmarke jedes Armeeangehörigen eingraviert ist.
Heute wird argumentiert, dass es, bevor eine Bluttransfusion durchgeführt werde, ohnehin umfangreiche Abklärungen brauche. Daher sei die Angabe weder auf dem Kampfanzug noch auf der Erkennungsmarke nötig. Das mag im Normalfall zutreffen. Aber wie schnell kann ein unvorhergesehenes Ereignis Realität werden? Unfälle, Terrorakte, Naturereignisse können uns und die Armee überraschen. Somit könnte die vorgeschlagene Massnahme Leben retten. Denn woher nimmt man bei grossem Blutverlust die Angabe der Blutgruppe? Wie will man Leben erhalten, bis diese Abklärung getroffen ist? Bewegen wir uns hier nicht in einem Bereich, wo diese Lücke für einen Armeeangehörigen im Ereignisfall tragische Folgen haben kann?
Mit der Angabe der Blutgruppe auf der Erkennungsmarke holen wir in diesem Bereich die Sicherheit unserer Armeeangehörigen zurück. Danke für Ihre Unterstützung.