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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-12-04

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-12-04

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat ursprünglich das Prinzip der Unentgeltlichkeit nicht unterstützt, und zwar aus verfassungsrechtlichen Gründen. Aus Sicht des Bundesrates würde dies nämlich einen Eingriff in die kantonalen Kompetenzen darstellen. Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat waren aber der Auffassung, hier sei das Prinzip der Unentgeltlichkeit einzuführen. Dieses Gesetz überlässt zahlreiche Fragen der richterlichen Beurteilung. Wenn man zu diesem Prinzip Ja sagt, scheint es mir auch zweckmässig, dass man die Unentgeltlichkeit nicht nur auf das erstinstanzliche Verfahren beschränkt, sondern dass man sie auch für das zweitinstanzliche Verfahren vorsieht.

In diesem Sinne bitte ich Sie, hier die Mehrheit zu unterstützen.

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