Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · 2021-06-08
Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-08
Wortprotokoll
Ich komme direkt zum Punkt und verzichte auf die Chronologie der parlamentarischen Initiative; dies haben Sie gehört. Weshalb braucht es aus Sicht einer starken Kommissionsminderheit diese parlamentarische Initiative?
1.[NB]Es besteht ausgewiesener Handlungsbedarf. Sexuelle Belästigung ist ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeit. Gemäss einer Studie wurden fast ein Drittel der Frauen und rund 10 Prozent der Männer in ihrem Berufsleben schon einmal sexuell belästigt. Erfasst ist da sicherlich nur die Spitze des Eisbergs. Dabei führt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz besonders oft zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen bei den Betroffenen. Dies hat entsprechende Folgen für die Gesellschaft. Die Einrichtung einer solchen Stelle trägt also zu einem vertrauensvollen Betriebsklima bei.
2.[NB]Rechtliche Grundlagen und Empfehlungen: Artikel 4 des Gleichstellungsgesetzes bezieht sich explizit auf sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Zudem verlangen das OR und das Arbeitsgesetz von den Arbeitgebenden, dass sie Massnahmen ergreifen, um die Arbeitnehmenden vor sexueller Belästigung zu schützen. Den Opfern dürfen daraus keine Nachteile erwachsen. Um diese Rechtsansprüche umzusetzen, empfehlen sowohl das SECO als auch das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann den Arbeitgebenden die Einrichtung eben einer solchen externen Beratungsmöglichkeit.
3.[NB]Externe Beratungsmöglichkeit als Präventionsaufgabe: Da es sich bei sexueller Belästigung nicht nur um einen Konflikt zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden handelt, sondern um ein strukturelles Problem, nimmt das Gleichstellungsgesetz die Arbeitgebenden bezüglich Präventionsmassnahmen in die Pflicht. So sind die Arbeitgebenden angehalten, sexuelle Belästigung nicht nur zu sanktionieren, sondern sie mittels angemessener und zumutbarer Massnahmen präventiv zu verhindern. Dabei müssen die Persönlichkeit und die Gesundheit der Arbeitnehmenden geschützt werden. Mit dieser parlamentarischen Initiative wird also gleichzeitig die Sorgfaltspflicht gestärkt und eine Präventionsmassnahme geschaffen. Noch etwas: Die Hürde im Gleichstellungsgesetz für den Klageweg ist wegen der Anforderungen an die Beweislast sehr hoch.
4.[NB]Unabhängige Beratungsmöglichkeit: Es ist für die Betroffenen schwierig, mit dieser schamhaften und teils entwürdigenden Thematik umzugehen. Deshalb ist es wichtig, dass die Stelle oder eben die Person unabhängig und ausserhalb der Hierarchiestufe angesiedelt ist. Damit kann die betroffene Person unterstützt werden, ohne dass sie in ihrem unmittelbaren Arbeitsumfeld schwierige Konfrontationen eingehen muss. Die Vertraulichkeit kann damit gesichert werden.
5.[NB]Zur Schwelle von 50 Mitarbeitenden: Über diese Schwelle könnte man, wenn Sie der parlamentarischen Initiative Folge geben, durchaus auch noch in einem weiteren Prozess diskutieren.
Ich komme zum Schluss: Im Namen der starken Kommissionsminderheit bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben und damit in Bezug auf die Bekämpfung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz mehr Verbindlichkeit zu schaffen.