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preparatory:AB 283686

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-06-09

Wortprotokoll

Die Vorlage, die wir Ihnen nun unterbreiten, geht auf eine Motion Noser zurück. Er forderte international konkurrenzfähige kollektive Kapitalanlagen. Wir haben die Vorlage, die Sie heute zu beraten haben, unter Mitwirkung der Finma, des Bundesamtes für Sozialversicherungen, der Eidgenössischen Steuerverwaltung und der Branche erarbeitet. Sie stiess in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung.

Um was geht es? Das übergeordnete Ziel ist eigentlich immer, den Schweizer Finanzplatz konkurrenzfähig zu halten und ihm im Vergleich mit den Konkurrenzplätzen, die zum Schweizer Finanzplatz eben in Konkurrenz stehen, gleich lange Spiesse zu gewähren.

Im Ausland gibt es seit einigen Jahren entsprechende Fonds, wie wir sie Ihnen heute vorschlagen. Neu soll das auch in der Schweiz möglich sein. Damit soll es ermöglicht werden, dass Schweizer Anleger für solche Produkte nicht ins Ausland gehen müssen - Luxemburg ist der wichtigste Markt hier in Europa -, sondern dass man solche Fonds auch in der Schweiz gründen kann.

Diese Fonds sollen nicht von der Aufsichtsbehörde genehmigt oder beaufsichtigt werden, und sie sind daher eben entsprechend limitiert. Der Begriff dafür ist L-QIF; Sie haben es gehört. Weil die Fonds keiner Genehmigung bedürfen, können sie rasch und kostengünstig lanciert werden. Liberale Anlagevorschriften erlauben mehr Flexibilität und Innovation. Das tönt nach einer gewaltigen Öffnung, ist es im Grunde genommen aber nicht. Denn der Zugang ist auf professionelle[NB]Anleger beschränkt. Er steht also nicht für jedermann offen.

Aber wir schliessen mit dieser Vorlage eine Lücke zwischen dem schweizerischen Finanzplatz und ausländischen Finanzplätzen. Das scheint uns, gerade angesichts des zunehmenden Wettbewerbs, eben sehr wichtig zu sein.

Die Vorlage trägt aber auch dem Anlegerschutz Rechnung. Wie gesagt, sie soll auch zu keinem Reputationsrisiko werden. Der L-QIF steht nur qualifizierten Anlegern offen. Diese dürfen bereits heute in nicht beaufsichtigte Fonds investieren. Sie tun das einfach im Ausland, weil wir im Inland keine entsprechenden Möglichkeiten haben.

Das Institut, das einen solchen Fonds verwaltet, muss von der Finma beaufsichtigt werden - die Aufsicht besteht also, aber nicht direkt über das entsprechende Produkt. Verletzt ein solches Institut seine Pflichten bei der Verwaltung eines Fonds, so drohen ebenfalls Aufsichtsmassnahmen. Das Ganze ist weiterhin entsprechend überwacht. Die L-QIF unterstehen den Vorschriften des Kollektivanlagengesetzes. Deren Einhaltung wird durch die aufsichtsrechtliche[NB]Prüfgesellschaft[NB]der jeweiligen Fondsleitung ebenfalls geprüft.

Man kann also sagen, dass das, was wir Ihnen unterbreiten, eine angemessene Deregulierung ist. Sie trägt dem Bedürfnis nach einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ebenso Rechnung wie dem Anlegerschutz. Bei der Verabschiedung der Botschaft gab es Signale, dass der L-QIF von vermögenden Privatpersonen dazu genutzt werden könnte, im Bereich der direkten Immobilienanlagen Steuern zu optimieren. Wir haben der WAK-S über mögliche drohende Mindereinnahmen entsprechend Bericht erstattet. Sie haben dann mit uns zusammen eine Ergänzung des Gesetzes vorgenommen, sodass diese Lücke, sofern sie denn bestanden hätte, jetzt auch entsprechend geschlossen wurde.

Zusammenfassend kann man sagen, dass der L-QIF qualifizierten Anlegern eine innovative, aber solide Alternative zu ähnlichen ausländischen Produkten bieten und damit den schweizerischen Finanzplatz stärken wird. Es ist in unser aller Interesse, dass der Finanzplatz wettbewerbsfähig bleibt. Der Druck ist sehr gross. Die Vorlage, die wir Ihnen unterbreiten, schliesst eine Lücke, macht den Finanzplatz attraktiver, stärkt den Anlegerschutz und ist damit eigentlich im Interesse der Schweiz.

Ich bitte Sie ebenfalls, auf die Vorlage einzutreten und ihr dann zuzustimmen.