Schmid Martin · Ständerat · 2021-06-09
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-09
Wortprotokoll
Wie Herr Bundesrat Maurer schon beim vorherigen Geschäft angekündigt hat, geht es auch hier nochmals um die Covid-19-Fragen und die Detailjustierung. Zu Recht hat auch Frau Kollegin Herzog darauf hingewiesen, dass die Lösung darin liegt, dass man die vom Bundesrat geplanten Öffnungsschritte nun möglichst schnell vollziehen kann. [PAGE 534]
Nichtsdestotrotz sehen wir, dass bei Härtefällen eben immer noch Handlungsbedarf besteht. Das ist auch der Grund, warum die ständerätliche Kommission zwei Motionen aufgenommen und eingereicht hat. Die Schwesterkommission des Nationalrates hat parallel dazu zwei gleichlautende Motionen eingereicht, und der Nationalrat hat sie in der Zwischenzeit bereits gutgeheissen. Herr Bundesrat Maurer hat zu diesen Motionen schon Stellung genommen und in der Zwischenzeit auch mit einer Verordnungsanpassung, die sich in der Konsultation bei den Kantonen befindet, reagiert.
Welches sind inhaltlich die zwei Themen, die wir Ihnen als einstimmige WAK nochmals zur Verabschiedung beantragen?
Der erste Punkt betrifft die Verlängerung des Härtefallprogramms. Als Kommission möchten wir, dass der Bundesrat - er ist damit einverstanden - die Gesetzgebung so anpasst, dass die notwendigen Anpassungen im Covid-19-Gesetz und in der Härtefallverordnung in Zusammenarbeit mit den Kantonen vorgenommen werden, um die Härtefallregelung, im Unterschied zur vorigen Diskussion, nur bis Ende 2021 zu verlängern. Somit wären wir hier kongruent, indem wir sagen, dass die Härtefallregelungen bis Ende 2021 verlängert werden sollen. Wir haben darüber in unserem Rat ja schon mehrmals diskutiert. Es zeigt sich, dass es analog zur ausgebauten Kurzarbeitsentschädigung sinnvoll ist, dass auch die Härtefallregelung bis Ende 2021 verlängert wird. Ich möchte nicht weiter darauf eingehen, wir kennen alle die verschiedenen Branchen, die hier betroffen sind. Wir haben Härtefälle im Tourismus beispielsweise. Auch die Gastronomie erholt sich nicht so schnell, wie wir das angenommen haben, trotz der Öffnungsschritte, die jetzt kommen werden, und trotz der Verbesserung der epidemiologischen Lage. Es ist immer noch so, dass teilweise eine nur schleppende Erholung stattfindet.
Es geht nicht um eine generelle Verlängerung, sondern es geht um eine punktuelle Verlängerung. Es geht quasi um die Härtefälle der Härtefälle. Ich möchte hier explizit gesagt haben, dass es bei dieser Verlängerung nicht darum geht, in der Fläche generell zu verlängern, sondern dass dort punktuell verlängert wird, wo man Handlungsbedarf sieht. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnungsänderung schon vorgesehen. Sie soll am 18. Juni beschlossen werden. Unsere Kommission geht davon aus, dass in Bezug auf diese Verlängerung keine Opposition entstehen wird, weil auch die Kantone damit einverstanden sind.
Dies zur Motion 21.3609, "Verlängerung des Härtefallprogramms"; eine gleichlautende Motion wurde in der Zwischenzeit auch vom Nationalrat mit 159 zu 24 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Der Bundesrat und auch unsere Kommission sind mit dieser Motion einverstanden.
Mehr Widerspruch - zumindest vonseiten des Bundesrates - hat die zweite Motion erfahren. Das ist die Motion 21.3610, "Zulassen von höheren Härtefallbeiträgen in begründeten Ausnahmefällen". Wir haben auch diese Motion an der WAK-Sitzung vom 27. Mai erstmals diskutiert und sind letztmals an der Sitzung vom 7. Juni nochmals darauf zurückgekommen.
Diese Motion sieht vor, dass der Bundesrat beauftragt wird, die Covid-19-Härtefallverordnung dahingehend zu ändern, "dass in begründeten Ausnahmefällen und basierend auf einer Einzelfallprüfung die in Artikel 8c festgelegte Höchstgrenze für nicht rückzahlbare Beiträge für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken verhältnismässig überschritten werden kann". Insbesondere geht es dabei um Unternehmen, die einen höheren Umsatz haben und die auch betroffen waren - nicht direkt von einer Schliessung aufgrund der bundesrätlichen Massnahmen, sondern mittelbar beispielsweise durch die Homeofficepflicht, den Fernunterricht an den Hochschulen oder die Schliessung des Verpflegungsbereichs. Diese sind als Einspartenunternehmen organisiert, haben keine Tochtergesellschaften und fallen darum quasi durch die Maschen.
Der Bundesrat beantragt diese Motion zur Ablehnung. In der Kommission haben wir lange darüber diskutiert, sind aber trotzdem der Auffassung, dass es hier um die besagten Härtefälle der Härtefälle geht und man eine Lösung finden muss. Damit ist auch der Bundesrat einverstanden. Bundesrat Ueli Maurer hat in der Konsultation bei uns in der WAK angekündigt, dass die Verordnung so angepasst werden soll, dass dem Anliegen inhaltlich nachgekommen wird. Es ist erkannt worden, dass die Kantone hier Lösungen suchen müssen. Der Bundesrat hat auch signalisiert, dass er die finanziellen Mittel mit der Hälfte der Bundesratsreserve zur Verfügung stellen will. Inhaltlich gehen wir als Kommission davon aus, dass eine Lösung gefunden werden kann, dass der Bundesrat das Anliegen aufnimmt und dass unser Rat trotzdem - davon gehe ich aus - beide Motionen annehmen wird.
Der Kommission geht es nicht formell darum, dass jetzt zwingend das Gesetz geändert werden muss. Der Kommission geht es darum, dass in diesen Härtefällen materiell eine Lösung gefunden werden kann. Bundesrat Maurer hat in der Kommission in Aussicht gestellt, dass man dem nachgehen will, dass dort aber auch die Kantone eine Rolle übernehmen müssen und wollen.
Aus diesen Gründen und weil diese Verordnungsänderungen noch nicht umgesetzt sind und der Bundesrat erst am 18.[NB]Juni einen Beschluss fassen wird, hat unsere Kommission daran festgehalten, Ihnen auch die Annahme dieser Motion zu beantragen.
Zusammenfassend komme ich zum Antrag der einstimmigen Kommission: Wir sind der Auffassung, dass unser Rat diese Motionen annehmen sollte, wie auch der Nationalrat die gleichlautenden Motionen mit einer überdeutlichen Mehrheit angenommen hat. Er will ebenfalls die Verlängerung bis Ende 2021 vornehmen und die Anpassung in Bezug auf die Härtefälle der Härtefälle ermöglichen.
Es ist eine sachgerechte Lösung. Wir wissen auch, dass der Bundesrat höchstwahrscheinlich am 18. Juni dann darüber Beschluss fassen wird. Mit unserer Zustimmung geben wir hier auch quasi den Startschuss, um zu sagen, dass wir in die Endphase dieser Härtefallregelung kommen müssen und wollen. Wir sollten aber noch diese Anpassungen vornehmen, gerade für diese ganz speziell betroffenen Unternehmen.