Aebischer Matthias · Nationalrat · 2021-06-09
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-09
Wortprotokoll
Im Block 2 geht es noch um drei Fragen: Wie sollen die Jugendschutzorganisationen zusammengestellt werden? Was kann der Bund im Bereich Medienkompetenz und Prävention tun? Wie liberal soll das neue Gesetz ausgestaltet werden?
Die Minderheiten Wasserfallen Christian möchten die Artikel 9 und 11 im Prinzip liberaler gestalten, als es der Entwurf des Bundesrates vorsieht. In Artikel 9 steht in der bundesrätlichen Fassung etwa, dass Regelungen zum Jugendschutz "für verbindlich erklärt werden" können. Im Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian hingegen steht: "können [...] Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle [...] gebildet werden". Eine Mehrheit findet, dass es gerade der Sinn und Zweck dieses neuen Gesetzes ist, festzulegen, wann solche Regelungen verbindlich sind und wann eben nicht. Das hat der Bundesrat vorhin ebenfalls explizit erwähnt.
Dasselbe gilt bei Artikel 11, der den Minimalinhalt der Jugendschutzregelung definiert. Auch hier will die Minderheit Wasserfallen Christian ein liberaleres Gesetz. Sie will bei den Buchstaben b und d Videospiele, die schon auf dem Markt sind, von den Regeln ausnehmen und die Buchstaben e bis j streichen. Das würde etwa heissen: keine Anlaufstelle für Beanstandungen, keine versteckten Testkäufe, keine [PAGE 1165] Massnahmen bei Verstössen. Das geht der Mehrheit der Kommission klar zu weit. Die Kommission empfiehlt bei den Buchstaben b und d mit Stichentscheid des Präsidenten und bei den Buchstaben e bis j mit 15 zu 10 Stimmen, dem Bundesrat zu folgen.
Bei Artikel 10 Buchstabe f geht es um die Zusammensetzung der Jugendschutzorganisationen. Hier ist die Kommissionsmehrheit der Meinung, dass auch Expertinnen und Experten ständigen Einsitz haben müssen. Der betreffende Entscheid fiel mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung. Expertinnen und Experten waren bei uns in der Kommission und haben uns mit der Expertise überzeugt. In der Diskussion mit der Verwaltung und der Branche zeigte sich, dass davon ausgegangen werden kann, dass die Expertinnen und Experten Teil der Jugendschutzorganisationen sind. Die Kommissionsmehrheit möchte das im Gesetz klar geregelt haben.
Im von der Kommissionsmehrheit beantragten neuen Artikel 27a geht es um die Prävention sowie um die Steigerung der Medienkompetenz bei Jugendlichen und Kindern. Absatz 4 erlaubt es dem Bund, die Kantone bei der Ausarbeitung und Weiterentwicklung von Angeboten im Bereich Erweiterung der Medienkompetenz zu unterstützen. Eine Minderheit findet, es werde schon genug getan und primär liege die Verantwortung in diesem Bereich bei den Eltern.
Das Abstimmungsverhältnis zwischen der Mehrheit und der Minderheit lag bei 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Abstimmung betrifft auch die Änderung in Artikel 4 Buchstabe[NB]e.
Bleibt noch der Einzelantrag Kutter. Kollege Kutter hat schon einen ähnlichen Antrag in der Kommission eingereicht und diesen dann noch leicht modifiziert. Jetzt hat er noch einen Einzelantrag zum Thema geschrieben. Die Diskussion zeigte explizit auf, dass dieses Anliegen als Selbstverständlichkeit angesehen wird. Das sagte der Bundesrat in der Kommission, das zeigt auch die Begründung des Einzelantrages, welche so richtig ist, und das sage auch ich als Kommissionssprecher nun zuhanden der Materialien.
Ich nehme nicht an, dass Sie diesen Einzelantrag noch präsent haben. Deshalb lese ich Ihnen noch ganz kurz vor, was Kollege Kutter möchte. Er möchte bei Artikel 12 Absatz 5 einen neuen Zusatz machen: "Bei Filmen und Videospielen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes in der Schweiz angeboten wurden, kann eine bestehende Altersklassifizierung weiterhin verwendet werden." Die Begründung: Die Kommission ist sich einig, dass bestehende Altersklassifikationssysteme für gültig erklärt werden können. Beispiele sind das System FSK für Filme oder Pegi für Videospiele. Mit der angepassten Formulierung wird sichergestellt, dass dies auch wirklich möglich ist. Die Formulierung "international anerkannt" ist zu einschränkend.
Wie gesagt, die Kommissionsmehrheit geht bereits davon aus, dass das so gemacht werden wird. In diesem Sinne ist der Einzelantrag Kutter eigentlich gar nicht nötig. Wenn Sie ihn nicht zurückziehen, Herr Kutter, würde die Kommissionsmehrheit den Antrag wohl unterstützen.