Lexipedia

AB 283758

Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-09

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat die Vorlage zur Übernahme und Umsetzung dieser Verordnung im Oktober 2020 ein erstes Mal diskutiert. In Anbetracht der Migrationslage und des damals unklaren EU-Finanzrahmens hat sie einstimmig entschieden, die Vorlage bis zur Februarsitzung zu sistieren und während der Wintermonate die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) zu besuchen. Ein Besuch bei Frontex und ein Austausch mit den Grenzwächterinnen und Grenzwächtern vor Ort würden es der Kommission ermöglichen, sich ein ganzheitliches Bild der Lage zu machen und die Vorlage damit auf einer noch fundierteren Grundlage zu diskutieren. Die Reise konnte wegen Covid-19 nicht wie geplant im Januar stattfinden; inzwischen hat sie aber über die Pfingsttage in Griechenland stattgefunden. Die Teilnehmer haben diese Reise als sehr informativ erlebt. Für die ganze Kommission war der Besuch bei Frontex für die Beratung und Entscheidfindung äusserst hilfreich.

Frontex ist ein integraler Bestandteil der Schengen-Zusammenarbeit. Bei der Weiterentwicklung stehen operative Fragen im Vordergrund. Frontex unterstützt die EU-Staaten sowie die assoziierten Staaten wie die Schweiz bei der Verwaltung der Aussengrenzen und bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Im Fokus der Weiterentwicklung stehen folgende Punkte:

1.[NB]Es soll eine ständige personelle Reserve von bis zu 10[NB]000 Grenz- und Küstenschützern aufgebaut werden.

2.[NB]Im Bereich der Rückkehr soll die technische und operative Unterstützung durch Frontex bei der Identifizierung von Drittstaatsangehörigen und bei der Beschaffung von Reisedokumenten erhöht werden. Frontex soll zudem die freiwillige Rückkehr unterstützen.

3.[NB]Die Zusammenarbeit mit Drittstaaten soll verbessert werden, um die vorgelegten Massnahmen gegen die irreguläre Migration umsetzen zu können.

4.[NB]Viel Gewicht wird auch dem Ausbau des Schutzes der Grundrechte gegeben. Einige Vorfälle haben zu negativen Schlagzeilen geführt. Es waren aber bei keinem der in den Medien aufgegriffenen Fälle Schweizer Frontex-Angehörige betroffen. Neu wird es bei Frontex einen unabhängigen Grundrechtsbeauftragten sowie 40 Grundrechtsbeobachter geben. Die Gewährleistung des Schutzes der Grundrechte ist für den Bundesrat und auch für die Kommission zentral.

Der Ausbau hat finanzielle und personelle Konsequenzen. Der jährliche Beitrag erhöht sich von knapp 24 Millionen Franken für das Jahr 2021 auf voraussichtlich 61 Millionen Franken im Jahr 2027. Massgeblich für den Schweizer Beitrag ist der Finanzierungsschlüssel, der für die ganze Schengen-Weiterentwicklung gilt. Seit 2019 liegt der Beitragssatz der Schweiz bei 4,5 Prozent. Man geht davon aus, dass es bis 2027 so bleiben wird. Wie hoch die Beitragszahlungen dann konkret ausfallen werden, hängt schlussendlich vom EU-Haushalt ab. So dürften sich die Beiträge noch leicht ändern. Aber der maximale Finanzrahmen von 88 Millionen Franken wird reichen. Die konkreten Zahlungen werden dann im Voranschlag präsentiert. Personell wird es zu einer Aufstockung von maximal 24 Personen im Jahr 2021 bis maximal 39 Personen im Jahr 2027 kommen.

Die Sicherheitspolitische Kommission Ihres Rates empfiehlt Ihnen, dem stärkeren Engagement der Schweiz im europäischen Frontex-Programm zuzustimmen. Insbesondere[NB]angesichts der geografischen Lage der Schweiz erachtet die SiK-S die Weiterentwicklung von Frontex, namentlich die Reform der europäischen Grenz- und Küstenwache und die Stärkung des Mandats von Frontex, als unerlässlich für die Wahrung der Sicherheit.

Ihre Kommission steht der EU-Migrationspolitik aber auch kritisch gegenüber. Sie beantragt deshalb, den Bundesratsentwurf, der vor allem sicherheitspolitische Aspekte des Grenzschutzes umfasst, um Ausgleichsmassnahmen im Sinne der humanitären Tradition der Schweiz zu ergänzen. Sie beantragt mit 9 zu 3 Stimmen, in Ergänzung zur Übernahme der EU-Verordnung im Rahmen des Resettlements bis zu 2800 Flüchtlinge aufzunehmen. Diese deutliche Erhöhung der Resettlement-Quote soll stufenweise und in Absprache mit den Kantonen erfolgen. Ein Antrag, wonach bis zu 4000 Flüchtlinge aufgenommen werden sollten, wurde abgelehnt. Die Kommission ist der Meinung, dass die derzeitigen Unterbringungskapazitäten der Schweiz nicht ausreichen, um ein solches Kontingent in angemessener Weise aufzunehmen.

Als weiteren humanitären Ausgleich zur rein sicherheitspolitischen Vorlage des Bundesrates beantragt die Kommission mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Rechtsmittel der Asylsuchenden durch einen Mechanismus zur Beschwerdebearbeitung und durch eine Rechtsberatung zu stärken.

Da die SiK-S gewährleisten will, dass in der Schweiz ein ausreichend starkes Grenzwachtkorps zur Verfügung steht, hat sie zudem einstimmig einen Antrag angenommen, wonach die Bereitstellung von Schweizer Personal für Frontex nicht zulasten des Schutzes der nationalen Grenzen gehen darf.

Zu guter Letzt beantragt die Kommission einstimmig, dass die Frontex-Einsätze einem ähnlichen Genehmigungsverfahren unterliegen wie Militäreinsätze. So soll in der Schweiz für den Einsatz von Grenzschutzexperten der Agentur eine klare Rechtsgrundlage für die Kompetenzregelung zwischen Parlament und Bundesrat geschaffen werden.

Die Kommission hat der so angepassten Vorlage zur Übernahme der EU-Verordnung in der Gesamtabstimmung mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Entwurf 1 zur Änderung des Asylgesetzes hat die Kommission einstimmig angenommen. Eine Minderheit beantragt, nicht auf Entwurf 2 einzutreten, da sie die humanitären Ausgleichsmassnahmen als ungenügend erachtet.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen, auf beide Vorlagen einzutreten und diesen zuzustimmen.