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preparatory:AB 283884

Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2021-06-09

Wortprotokoll

1997 gab es die letzte Vorsorgereform. Das war damals die zehnte Reform seit Einführung der AHV. Die letzte materielle Reform ist sogar schon dreissig Jahre her. Ich nehme das aber nicht auf wegen dieser schier unendlich gross scheinenden Reformlücke, sondern wegen der Haltung gegenüber Reformen. Seit der Gründung der AHV bis in die Achtzigerjahre war es völlig normal, dass in jeder Legislatur eine Vorsorgereform vorgelegt wurde. Das liegt eigentlich bei allen Vorsorgesystemen in der Natur der Sache, insbesondere bei jenen mit so starkem Solidaritätsteil. Die Demografie, die konjunkturelle Lage, die gesellschaftlichen Verhältnisse - all das ändert sich. Wenn diese Veränderungen im System nicht nachvollzogen werden, gibt es unheimlich hohe Hürden und Kosten, wenn man den Nachvollzug dann machen will. Damit verbunden ist auch die Notwendigkeit, für einen immer breiteren Anteil der Versicherten respektive Jahrgänge Übergangslösungen zu finden, da auch kein realistisches Vorbereitungs- und Erwartungsmanagement betrieben wird.

Der grosse Wurf einer Reform steht hier gar nicht im Zentrum, sondern wir haben jetzt eine Chance, einen kontinuierlichen Reformprozess zu starten, um die Altersvorsorge in der Schweiz zu sichern und bedarfsgerecht zu verbessern. Ich höre erfreut von Kollegin Humbel, dass die Mitte-Fraktion das auch so sieht.

Nach der Sparkur der AHV-Vorlage im Ständerat waren die Reaktionen in der Öffentlichkeit relativ heftig - für uns nicht weiter überraschend, dreht sich die Diskussion doch um die zentrale Frage der Vorsorgesituation der Frauen. In einer ersten Runde wollte der Ständerat Ausgleichsmassnahmen für Frauen reduzieren, die Flexibilisierung reduzieren und dafür den Ehepaarplafond erhöhen sowie traditionelle Beziehungsmodelle zementieren. Glücklicherweise hat der Ständerat die Echokammer ein bisschen geöffnet, bis zu einem gewissen Grad die Realitäten in der Öffentlichkeit erhört und sich auf dem Weg hin zu einer mehrheitsfähigen und urnenfähigen Vorlage bereits in die richtige Richtung bewegt. Aber wir sind aktuell noch nicht ganz da.

Die Grünliberalen präsentieren mit dem Einzelantrag Bäumle einen Vorschlag dazu, welche Botschaft wir jetzt von dieser Kammer in den Ständerat schicken wollen. Ich appelliere hier an den Rat: Bürgerliche und Linke, packen Sie die Chance, dem Ständerat mitzuteilen, welche Reform Ihrer Meinung nach in einer Volksabstimmung am meisten Chancen auf Erfolg hat! Mit jedem Jahr einer verpassten Reform schieben wir noch mehr Last auf die nächste.

Die Ausgestaltung der Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Frauen der Übergangsjahrgänge wird für den Erfolg der Reform an der Abstimmungsurne massgeblich sein. Ausgleichsmassnahmen sollen die persönliche Planung des Rentenbeginns für diejenigen Frauen erleichtern, die den grössten Teil ihres Erwerbslebens mit der Erwartung des geltenden Rentenalters 64 geplant haben. Weil Rentenbezügerinnen mit tiefen Einkommen weniger flexibel auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren können, ist der von der Kommissionsmehrheit angenommene Antrag noch stärker als die Version des Bundesrates auf die Einkommenssituation der Frauen abgestellt. Dieses auf Bedarfsgerechtigkeit beruhende Modell ergibt für Frauen mit tiefen Einkommen vorteilhafte Konditionen.

Die Einschätzung der Kommissionsmehrheit, dass die Anzahl betroffener Jahrgänge der Übergangsgeneration gegenüber der Version des Bundesrates von neun auf sechs reduziert werden kann, zielt jedoch an den Realitäten vorbei. Die betroffenen Jahrgänge werden nicht von den [PAGE 1182] erwartungsgemäss anstehenden Verbesserungen in der beruflichen Vorsorge profitieren können. Es ist deshalb im Interesse der Mehrheitsfähigkeit dieser Reform an der Urne nicht angezeigt, eine derart eingeschränkte Definition der Übergangsgeneration in den Ständerat zu schicken.

Der im Einzelantrag Bäumle vorgeschlagene Kompromiss von acht Jahrgängen - gegenüber neun Jahrgängen in der Bundesratsvorlage - gibt der anderen Kammer das nötige Signal, eine faire Lösung für die Generationen von Frauen zu finden, die von künftigen Verbesserungen in der zweiten Säule nicht mehr profitieren können. Ich höre erfreut von Kollegin Humbel, dass die Mitte derselben Meinung ist, und gehe davon aus, dass sie dies mit entsprechender Unterstützung ausdrückt, auch wenn der Kompromissantrag von den Grünliberalen kommt.

Geschätzter Herr Kollege Rösti, ich hoffe, Sie haben es nicht ganz ernst gemeint, wenn Sie sagen, dass die Korrektur der Diskriminierung der Vorsorgesituation der Frauen, also von Müttern oder allgemein auch Eltern, von Teilzeitverdienenden und Leuten mit tiefen Löhnen nicht so dringend wäre. Ohne diese Verbesserungen im BVG wird es keine AHV-Reform geben.

Und geschätzter Kollege Maillard: Es ist nicht so, dass es Rentenkürzungen für Frauen gibt, und es ist falsch, das zu suggerieren. Keine einzige Frau wird mit dieser Reform eine tiefere Rente erhalten, sondern monatlich, wenn schon, mehr überwiesen bekommen.

Wir sind nun in der Pflicht, eine mehrheitsfähige Vorlage zu bringen, die auch an der Urne Bestand hat. Ich muss ehrlich sagen: Als Mitglied dieses demokratischen Gremiums verspüre ich die grosse Chance, dass wir als Parlament nun der Bevölkerung zeigen können, dass Demokratie die beste aller verfügbaren Regierungsformen ist. Mir ist bewusst, dass wir hier streiten sollen und auch müssen, um die besten Lösungen zu finden. Aber in den letzten Sessionen sind wir wirklich viel mehr mit lautem Streiten als mit konstruktiven Lösungen für die Gesellschaft aufgefallen. Ein weiterer Vertrauensverlust in Zeiten, in denen so viel Unsicherheit herrscht und Umwälzung stattfindet, wäre meiner Meinung nach absolut fahrlässig.

Wir haben jetzt die Chance, hier in Bewegung zu kommen. Dazu braucht es auch einen Bundesrat, der an die Vorlage glaubt, es braucht eine breite Abstützung in der Gesellschaft und nicht nur eine simple Mehrheit im Elfenbeinturm des Parlamentes. Ziel muss unserer Meinung nach sein, dass das Parlament wieder, wie es bis in die Achtzigerjahre ja üblich war, in jeder Legislatur eine Reform der Vorsorgesituation vornimmt, um eben genau zu vermeiden, dass man sich so weit von der Realität wegbewegt, dass man bei jeder Reform gleich wieder fast alles, was man einspart, dafür einsetzen muss, die Übergangsgenerationen in die Gegenwart und somit die Realität zu bringen.

Es ist ein Balanceakt zwischen Akzeptanz und Stabilisierung. Aber schon die Reformbewegung selbst ist ein Wert, nicht nur, um wie viele Millionen Franken wir Einsparungen erhalten werden. Denn keine Reform durchzuführen, ist der teuerste Weg. Jede verpasste Chance, diese Vorsorgeprobleme endlich anzupacken, ist eine Belastung für unser Sozialversicherungs- und Vorsorgesystem, auf das wir zu Recht stolz sind und zu dem wir Sorge tragen sollten.

Die Rückweisungsanträge lehnen wir deshalb ab und treten auf die Vorlage ein.