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AB 283922

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2021-06-09

Wortprotokoll

Meine Minderheitsanträge II und V betreffen Artikel 40c AHVG und Ziffer IV Absatz 3.

Die Altersrenten sind sowohl in der ersten wie in der zweiten Säule für viele in diesem Land viel zu tief, und die Fortsetzung des gewohnten Lebens, wie es die Verfassung festhält, ist gerade einmal für eine Minderheit Realität. Speziell betroffen sind die Frauen, wegen Lohnungleichheit, wegen Teilzeitarbeit, weil sie Familienarbeiten übernehmen, weil sie sogar eine volle Familienpause machen - das senkt am Schluss die Rente massiv.

Die Renten dürfen also nicht noch weiter gekürzt, sondern müssen endlich gestärkt werden, damit nicht nur die Minderheit der Frauen eine würdige Rente hat und es dann in der Öffentlichkeit heisst, alle Rentnerinnen und Rentner seien reich, sondern dass am Schluss wirklich alle eine würdige Rente haben.

Die jetzige Vorlage aber ist eine Reform rein auf dem Buckel der Frauen. Wir arbeiten ein Jahr länger und haben dafür als Geschenk pro Jahr 1200 Franken Rente weniger - und das gilt für alle Frauen -, obwohl die erste Säule nicht existenzsichernd ist. Die Übergangsgeneration ist speziell betroffen. Warum wir Frauen für dieses Loch zahlen sollen, ist völlig unklar und hat nichts mit wirklichen Argumenten zu tun, sondern mit Ideologie und eben nicht mit Sachlichkeit. Sie wissen es, Sie haben es heute Morgen ein paarmal gehört: Hätten wir keine Lohnungleichheit, dann würden wir heute gar nicht über ein Loch in der AHV diskutieren. Sie waren aber bis jetzt nicht bereit, diese Lohnungleichheit zwingend zu entschärfen oder, noch besser, endlich abzuschaffen.

Wenn wir Frauen schon zahlen müssen, dann wenigstens mit würdigen Ausgleichszahlungen. Das Mindeste wäre, wenn wir das, was wir einzahlen, wieder bekommen würden, sprich 100 Prozent Ausgleich. Noch lieber wäre uns aber deutlich mehr, denn, wie gesagt, wir haben keine existenzsichernden Renten. Von daher betreffen meine Minderheitsanträge die Anpassung der Erhöhungs- bzw. Kürzungssätze sowie die Übergangsmassnahmen für die Übergangsgeneration. Diese sollen möglichst hoch sein, einmal mit einem maximalen Rentenzuschlag von etwa 500 Franken pro Monat. Das heisst dann bei der Minimalrente doch immerhin, diese von den heute lächerlich bescheidenen 1195 Franken wenigstens auf 1700 Franken zu erhöhen. Bei der Maximalrente, bei der wir heute bei knapp 2400 Franken sind, wären wir dann bei 2900 Franken, was immerhin eine gewisse Verbesserung wäre. Aber auch dann ist die AHV noch nicht ausreichend existenzsichernd. Deshalb braucht es selbstverständlich reduzierte Kürzungssätze für tiefe Einkommen. Und es braucht eine Erhöhung beim Knickpunkt der Rentenformel von mindestens 25 Prozent. Bei der Übergangsgeneration meinen wir, vierzehn Jahre wären doch relativ fair - immer noch wenig, aber wenigstens ein bisschen fairer.

Wir bitten Sie deshalb, diesen Minderheitsanträgen zuzustimmen.