Rechsteiner Paul · Ständerat · 2021-06-09
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-09
Wortprotokoll
Die sachlichen Argumente des Bundesrates gegen die Motion Noser hat Frau Thorens Goumaz soeben überzeugend dargelegt. Ich möchte nun noch eine politische Bemerkung anbringen, die ich mir nicht verkneifen kann.
Die Motion wurde - das wird in ihrer Begründung deutsch und deutlich gesagt - nach dem Volksmehr zur Konzernverantwortungs-Initiative auf den Weg gebracht. Sie geht damit zurück auf das diesbezügliche Abstimmungsresultat und ist gewissermassen eine Revanche bzw. ein Revanchefoul, das ausgehend von dieser Initiative gemacht wird, die ja das Volksmehr erhalten hat, letztlich aber am Ständemehr gescheitert ist.
Das muss nun doch schwer zu denken geben, wenn wir die Beweggründe betrachten, aus denen die Organisationen, um die es hier geht, anvisiert sind. Es sind ideelle Beweggründe, und es geht um die Hilfswerke, die angesprochen werden: um Frauenorganisationen, um Menschenrechtsorganisationen, um die Kirchen. Das ist Ihnen hier ein Dorn im Auge. Aber es sind alles Organisationen, die von ideellen Interessen geleitet sind.
Vor wenigen Jahren hat das Forschungsinstitut Sotomo, das uns ja allen bekannt ist, eine interessante Studie über das politische Profil des Geldes in der Schweiz vorgelegt. Darin wird festgestellt, dass in der Schweiz zwei Organisationen über gegen oben offene Abstimmungsbudgets verfügen. Die eine ist die Partei des Milliardärs von Herrliberg; in Bezug auf Wahlkämpfe und Abstimmungskämpfe ist es Economiesuisse. Es sind genau die Kreise, für deren Interessen Sie hier jeweils einstehen.
Economiesuisse und Grossbanken verfügen über Mittel, die unvergleichbar grösser sind als die aller anderen in Abstimmungskämpfen, der NGO, der Kirchen. Die Mittel, die hier eingesetzt werden, stehen in keinem Verhältnis zu den Interessen, für die Sie hier jeweils eintreten. Es geht dabei jeweils schwergewichtig um materielle Interessen. In diesem Sinne ist es doch höchst fragwürdig, jetzt diesen Vorstoss zu unterbreiten, dies ausgehend von einem Abstimmungsresultat, das Ihnen nicht gefallen hat, obschon die Initiative am Ständemehr gescheitert ist. Er trägt klar politische Züge, es ist auch eine politische Absicht damit verbunden.
Ich möchte Sie einladen, diese Motion abzulehnen, wie auch das Bundesgericht die Beschwerden in Bezug auf die Kirchen abgewiesen hat. Ich lade Sie dazu unabhängig von den sachlichen Argumenten auch aus politischen Überlegungen ein. Die sachlichen Argumente sprechen sowieso dagegen.
Wenn jetzt eine Überprüfung verlangt wird, dann unterstellen Sie ja nichts anderes, als dass die Steuerverwaltungen auf der Stufe des Bundes und auf der Stufe der Kantone ihre Arbeit nicht richtig machen würden. Davon kann aber nicht ausgegangen werden. Die Steuerbehörden machen ihre Arbeit vorbildlich, und es gibt keinen Grund, ausgehend von diesem Abstimmungsresultat eine Sonderprüfung zu verlangen.