Sauter Regine · Nationalrat · 2021-06-09
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-09
Wortprotokoll
In diesem Block finden sich die Bestimmungen zur Flexibilisierung. Wir können sagen, dass wir mit dieser Vorlage nun wirklich einen Schritt hin zu einer echten Flexibilisierung machen. Es ist neu möglich, die AHV auch in kleinen Schritten von wenigen Prozenten vorzubeziehen oder sie auch länger aufzuschieben. Das gibt viel mehr Freiheit bei der persönlichen Gestaltung des Rückzugs aus dem Berufsleben. Allerdings möchten wir nicht, dass zusätzliche Anreize für noch frühere Pensionierungen geschaffen werden. Es soll also nicht attraktiver sein, sich noch früher pensionieren zu lassen, als dies heute der Fall ist. In diesem Sinne sprechen wir uns dafür aus, dass die Schwelle für den Vorbezug für Männer und Frauen nach wie vor beim Alter 63 liegen soll und nicht beim Alter 62, wie es der Bundesrat beantragt. Wir werden deshalb den Antrag der Minderheit Feri Yvonne ablehnen.
Im Übrigen geht es in diesem Block auch um die Frage der Höhe des Freibetrags. Sie wissen es: Bei Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Pensionsalters unterliegt ein gewisser Betrag nach wie vor der AHV-Abgabe. Das Ziel soll aber sein, dass die Erwerbstätigkeit auch über das Referenzalter hinaus weitergeführt wird. Deshalb ist auch dieser Freibetrag vorgesehen. Es gibt hier verschiedene Varianten. Der Bundesrat beantragt einen Freibetrag von 1400 Franken, der Ständerat beschloss einen von 2000 Franken. Was Ihnen die Mehrheit nun beantragt, ist ein sogenanntes Opting-out. Das heisst, jene, die weiterhin erwerbstätig sind, sollen wählen können, ob sie von diesem Freibetrag Gebrauch machen wollen oder ob sie nach wie vor auf dem ganzen Erwerbseinkommen Beiträge bezahlen möchten.
Diese Version entspricht insbesondere einem Anliegen, das aus Behindertenkreisen an uns herangetragen wurde. Dort kommt es häufiger vor, dass nur sehr tiefe Renten erzielt werden können. Die Betroffenen möchten eben genau eine Verbesserung der eigenen Rente erreichen, indem sie weiterhin erwerbstätig sind. Wenn sie auf den Freibetrag verzichten, kann das ganze Erwerbseinkommen noch zur Rentenbildung beigezogen werden. Es soll aber, wie gesagt, jedem Einzelnen überlassen sein, ob er das so lösen will oder nicht.
In diesem Sinne werden wir die Anträge der Minderheit I (de Courten), gemäss Ständerat, und der Minderheit II (Gysi Barbara), gemäss Bundesrat, ablehnen, wie im Übrigen alle weiteren Minderheitsanträge auch.