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de Courten Thomas · Nationalrat · 2021-06-09

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-09

Wortprotokoll

Bei der Flexibilisierung des Rentenbezugs will die Mehrheit der Kommission wie der Ständerat einen Rentenvorbezug generell ab 63 Jahren zulassen. Der Beschluss wurde mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung gefasst. Der Bundesrat hatte einen Rentenvorbezug ab 62 Jahren ermöglichen wollen. Hingegen lehnt die Kommission die vom Ständerat beschlossene Erhöhung des Freibetrags für Erwerbstätige im Rentenalter ab, was sie mit 14 zu 11 Stimmen beschlossen hat. Vielmehr sollen Erwerbstätige im Rentenalter die Möglichkeit erhalten, auf den Freibetrag zu verzichten, um ihre Rente auch bei geringem Einkommen aufzubessern. Dies hat die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen beschlossen.

Die Minderheit I (de Courten) will den Freibetrag wie der Ständerat bei 24[NB]000 Franken festsetzen und übernimmt gleichzeitig die Wahlmöglichkeit, wie sie die Kommissionsmehrheit vorsehen will. Die Minderheit II (Gysi Barbara) übernimmt die Fassung des bundesrätlichen Entwurfes. Demnach soll die Person, die über das Referenzalter hinaus arbeitet, ihre Rente aufbessern und Beitragslücken schliessen können; Einkommen bis zu einem Freibetrag von 1400[NB]Franken[NB]sollen[NB]dabei[NB]weiterhin nicht beitragspflichtig sein.

Die Minderheit Feri Yvonne zu Artikel 40 Absatz 1 AHVG will den Vorbezug der Rente wie der Bundesrat ab 62 Jahren ermöglichen. Es geht hier ums Thema der Flexibilisierung. Der schrittweise Übergang in den Ruhestand könnte mit der vom Bundesrat vorgesehenen Flexibilisierung erreicht werden, was diese Minderheit als positiv wertet, weil dies von vielen gewünscht worden ist. Sie hält das geltende Recht für zu starr. Insbesondere den schrittweisen Übergang zur Rente und die Möglichkeit der Teilrenten erachtet sie als innovative Elemente. Die Flexibilisierung sei mittel- und langfristig kostenneutral.

Zur zweiten Minderheit Feri Yvonne, jener zu Artikel 40 Absatz 5 AHVG: Hier geht es um die Besitzstandwahrung bei der Neuberechnung der Rente. Die Minderheit erachtet das vom Bundesrat vorgesehene Modell der Neuberechnung als eines, das für Personen, die nach der vorzeitigen Pensionierung kein Erwerbseinkommen mehr haben, zu deutlichen Rentenkürzungen führen könnte.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.