preparatory:AB 284077
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-09
Wortprotokoll
Wir sind tatsächlich beim letzten Block: Bei Block 4 geht es um die Finanzierung dieser Reform der AHV. Um die AHV bis 2030 finanziell abzusichern, beantragt die Kommission, die dieses Geschäft vorberaten hat, mit 15 zu 10 Stimmen, die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte zu erhöhen. Der Ständerat hat eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,3 Prozentpunkte beschlossen. Die Kommission war der Auffassung, das sei zu knapp, weil sie auch die Kompensationsmassnahmen entsprechend ausbaute. Der Bundesrat hingegen hatte vorgeschlagen, die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte zu erhöhen, auch das im Hinblick auf die von ihm vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen, die wir wieder reduziert haben. Deshalb kam die Kommission nach Überprüfung aller relevanten Zahlen und Berechnungen zum Schluss, dass die Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte im Moment richtig sei.
Frau Prelicz-Huber will die Zusatzfinanzierung nicht über die Erhöhung der Mehrwertsteuer, sondern über eine Erhöhung des Bundesbeitrages erreichen. Der Bundesbeitrag beträgt heute 19,55 Prozent. Frau Prelicz-Huber möchte diese Zusatzfinanzierung über die Steuergelder regeln und den Bundesbeitrag auf 25 Prozent erhöhen.
Herr Maillard hat in der Kommission den Antrag eingebracht, die Zusatzfinanzierung der AHV über die Negativzinsen der SNB zu bewerkstelligen. Darum kann ich dazu auch Ausführungen seitens der Kommission machen. Ich kann, darf und soll mich hier nur als Kommissionssprecher Ihnen gegenüber äussern - das auch, um alle bösen Blicke aus meiner eigenen Fraktion abzuwenden. Die Kommission ist bei diesem Antrag zum Schluss gekommen, dass das Geld nicht einfach vom Himmel falle. Das Manna fällt vielleicht vom Himmel, aber das Geld nicht. Darum kann auch nicht allen Ernstes behauptet werden, dass eine Zusatzfinanzierung der AHV über die SNB niemandem wehtue. Es wäre ja schön, wenn es so wäre. Aber de facto muss auch jemand diese Negativzinsen zahlen, und denen tut das sehr wohl weh. Das betrifft zu einem grossen Teil eben auch die Guthaben, die wir in den Pensionskassen haben.
Da müssen wir bedenken, dass diese Finanzierung nicht nachhaltig sein kann. Die Negativzinsen sind eine hoffentlich temporäre Erscheinung und deshalb auch quasi spekulativ, Buchgeld der Nationalbank, das nicht uns gehört, sondern eben der Nationalbank. Darum kann nicht einfach so darauf zurückgegriffen werden.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir, wenn wir diesen Schritt machen würden, den Begehrlichkeiten im Hinblick auf die Nationalbankgewinne Tür und Tor öffnen würden. Wir haben genügend Begehrlichkeiten in Bezug auf die Covid-19-Bewältigung, wo wir Schulden aufgebaut haben, in Bezug auf die Energiewende, in Bezug auf die Umweltpolitik, in Bezug auf die weitere Sicherung der Sozialversicherungen usw. All das wären Begehrlichkeiten, mit denen wir künftig im Hinblick auf die Nationalbankgewinne konfrontiert wären.
Eine Argumentation in der Kommission war auch, dass wir dieses Anliegen mit der Annahme der Motion Heer 18.4327 ja bereits zur Prüfung an den Ständerat übergeben hätten; das wurde auch bereits erwähnt. Die Antwort des Ständerates liegt bereits vor: Der Ständerat hat diese Motion hochkant verworfen, und er wird seine Meinung in diesem Bereich auch kaum noch ändern - das ist meine Prognose, wir werden sehen. Ich bin zusammen mit der Mehrheit der Kommission der Meinung, dass wir hier noch lange spiegelfechten und uns etwas vormachen können, aber am Schluss wird dieser Vorschlag nicht mehr in dieser Vorlage enthalten sein.
Zum Einzelantrag Wettstein auf eine Mikrosteuer kann ich nicht im Namen der Kommission sprechen. Ich kann dazu sagen, dass Bundesrat und Parlament in den vergangenen Jahren immer wieder im Rahmen von parlamentarischen Vorstössen zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer Stellung genommen haben. Aus Gründen der Wahrung der Finanzstabilität wurden alle entsprechenden Vorstösse bisher abgelehnt. Eine Finanztransaktionssteuer führt auch zu einer Abwanderung mobiler Geschäftsfelder in die Finanzzentren, die ausserhalb des Anwendungsgebietes der Steuer liegen, solange eine solche nicht weltweit eingeführt ist. Aus Gründen der Standortattraktivität ist die Übernahme einer solchen Steuer für die Schweiz nicht vorteilhaft und stellt auch bezüglich fiskalischer Überlegungen keinen effizienten Ansatz zur Sicherung unserer Altersvorsorge dar.
Die Minderheit II (de Courten) will eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,3 Prozentpunkte gemäss Ständerat, während Ihnen die Minderheit III (Gysi Barbara) beantragt, dem Entwurf des Bundesrates und einer Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte zuzustimmen.
Gerne sage ich noch ein Wort zur Motion, die wir im Anschluss zur Abstimmung bringen werden: Mehrfach wurde hier im Saal gesagt, dass die heute beratene Reform der AHV nur einen ersten Schritt darstellen könne. Wir wissen, dass wir im Jahr 2030 neuerliche Massnahmen in Kraft haben müssen, um die Altersvorsorge auch für künftige Generationen zu sichern. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir dies heute im Parlament auch ehrlich kommunizieren und ehrlich beschliessen sollten.
Der Ständerat hat dies direkt in die Gesetzesvorlage eingebaut, was unter anderem institutionelle Probleme mit sich bringt. Der richtige Weg führt über einen vom Parlament erteilten Gesetzesauftrag an den Bundesrat. Deshalb haben wir das herausgenommen und eine eigenständige Motion daraus gemacht.
Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.