Aebi Andreas · Nationalrat · 2021-06-09
Aebi Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-09
Wortprotokoll
Art.[NB]132a [GZ]
Antrag Wettstein [GZ]
Titel [GZ]
Steuer auf Börsentransaktionen
Abs. 1 [GZ]
Der Bund erhebt auf jeder Finanztransaktion an der Schweizer Börse eine Steuer von 1 Promille.
Abs. 2 [GZ]
Der Ertrag dieser Steuer wird dem Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung zugewiesen.
Schriftliche Begründung [GZ]
Die AHV muss langfristig finanziell gesichert werden. Ihre wichtigste Finanzierungsbasis sind bisher die Beiträge, die auf den Löhnen für Erwerbstätigkeit erhoben werden. Die beiden wichtigsten Parameter der Ertragsentwicklung für die AHV sind daher die in der Schweiz ausbezahlte Gesamtlohnsumme sowie der prozentuale Beitragssatz. Die Entwicklung des Altersaufbaus der Bevölkerung führt dazu, dass die lohnabhängigen Erträge zugunsten der AHV mindestens in den Babyboomer-Jahren nicht mehr ausreichen. Eine zusätzliche Finanzierung der AHV mit einer Mikrosteuer auf allen Transaktionen, die an der Schweizer Börse getätigt werden, trägt entscheidend zu einer langfristigen und verstetigten Sicherung des Finanzbedarfs bei. Gemäss Six-Handelskennzahlen verzeichnete die Schweizer Börse im Jahr 2020 rund 99,4 Millionen Transaktionen; der gesamte Handelsumsatz belief sich auf 1753 Milliarden Franken. Es war ein neuer Höchststand, aber auch in den Vorjahren waren es 1400 Milliarden und mehr. Eine Abgabe von einem Promille trägt rund 1,5 Milliarden Franken pro Jahr ein. Alle gehandelten Produkte und alle Börsenteilnehmenden - unabhängig von ihrem Wohnort im In- oder Ausland - werden gleich behandelt. [PAGE 1224]
[VS]
Art. 132a [GZ]
Proposition Wettstein [GZ]
Titre [GZ]
Impôt sur les transactions boursières
Al. 1 [GZ]
La Confédération prélève un impôt de 1 pour mille sur chaque transaction financière effectuée à la Bourse suisse.
Al. 2 [GZ]
Le produit de cet impôt est affecté au Fonds de compensation de l'assurance-vieillesse et survivants.