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Siegrist Ulrich · Nationalrat · 2002-12-05

Siegrist Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-05

Wortprotokoll

Es geht heute nicht nur um die Frage des Systemwechsels, sondern um die Frage, ob wir den Systemwechsel heute diskutieren oder ob wir vertieft eine Diskussion in den gesamten Zusammenhängen führen sollen.

Ich bitte Sie, von den Abläufen her einiges zu berücksichtigen: Es stimmt, dass der Tatbeweis schon lange in Diskussion ist und dass das ein altes Problem ist. Es stimmt aber auch, dass in der Volksabstimmung ein reines Tatbeweismodell abgelehnt wurde, und es stimmt auch, dass das Parlament ebenfalls ein Tatbeweismodell - damals auf der Basis des Faktors 2,0 - abgelehnt hat. Aus dieser Blockade heraus hat man dann die Lösung mit der Gewissensprüfung gefunden, hat eine entsprechende Verfassungsbestimmung durch die Volksabstimmung gebracht und das Gesetz entsprechend konzipiert. Es ist schon eine einigermassen kühne Auffassung von Demokratie, jetzt all das ausser Acht zu lassen und unter Berufung auf ein verwaltungsinternes Papier, das als eine erste Auslegeordnung für eine Aussprache in der Kommission in Auftrag gegeben worden ist und heute nun plötzlich vom Stellenwert her zu einem umfassenden verfassungsrechtlichen Gutachten emporstilisiert wird, zu sagen, es sei heute eigentlich alles im Schnellverfahren möglich, man könne alles sofort ändern, ohne Vernehmlassungsverfahren, ohne breitere politische Diskussion. Dabei hat gerade dieses Papier, diese erste Auslegeordnung, eben gezeigt, dass die verfassungsrechtlichen Fragen nicht so klar sind, wie man aufgrund der Lektüre des Verfassungstextes selber meinen möchte.

Die SVP-Fraktion stellt sich hinter die Mehrheit der Kommission. Diese Mehrheit sagt ja nur, dass das auf der bundesrätlichen Vorlage beruhende Paket der Änderungen, die zugunsten der Zivildienstpflichtigen und zugunsten ihrer noch besseren Akzeptanz sofort möglich sind, nun rasch durchgezogen werden kann und dass in einer zweiten Phase die Grundsatzdiskussion über das System geführt werden soll. Dort sollen dann all die Zusatzfragen geklärt [PAGE 1957] werden: z. B. die Probleme des so genannten "blauen Weges", wie sie Herr Zäch und Frau Wirz-von Planta dargelegt haben, die Erfahrungen mit der Gewissensprüfung, die eben nicht so schlecht sind, wie es immer wieder dargelegt wird, dann aber auch die Fragen, die Herr Günter im Namen der SP-Fraktion aufgeworfen hat, welche auch das Konzept "Armee XXI" betreffen. Es hat sich eben gezeigt, dass es zwischen dieser Frage und dem Armeeleitbild Zusammenhänge gibt. Das ist ein Grund mehr, die Sache jetzt nicht einfach aus dem Stand heraus zu entscheiden.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen und damit nicht für alle Zeiten und endgültig das in Stein zu meisseln, was wir jetzt haben, sondern damit zu ermöglichen, dass erstens rasch dem notwendigen Handlungsbedarf Genüge getan wird und zweitens grundsätzlich diese Fragen im ganzen Zusammenhang sauber diskutiert werden können. Wir sind uns bewusst, dass viele Fragen - auch Herr Vollmer hat das dargelegt - nun tatsächlich diskussionsreif geworden sind. Immerhin haben wir in einer ersten Fünfjahresetappe mindestens erreicht, dass diese Leute, die Zivildienst leisten, als vollwertige Schweizer und nicht als Drückeberger betrachtet werden. Nachdem wir diesen Schritt gemacht haben, müssen wir einige Grundsatzfragen in den nächsten drei Jahren ebenfalls diskutieren. Aber heute, als Schnellschuss, ist das verfassungsrechtlich und politisch nicht verantwortbar.

Ich bitte Sie auch im Namen der SVP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen.