Zäch Guido · Nationalrat · 2002-12-05
Zäch Guido · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-05
Wortprotokoll
Es gibt beim zivilen Ersatzdienst einige Revisionspunkte, die sich im Rahmen der "Armee XXI" und der bisher gemachten Erfahrungen mit dem zivilen Ersatzdienst aufdrängen. Diese Punkte sind in ihrer Mehrheit unbestritten, und wir sollten die Revision jetzt unbedingt durchführen. Bei der Gewissensprüfung sind die Meinungen auch nach der "Ehrenrunde" - d. h. nach der in der Frühjahrssession erfolgten Rückweisung - immer noch geteilt, was wohl niemanden erstaunt. Ein Kurzgutachten des Bundesamtes für Justiz anerkennt zwar einen Spielraum bezüglich dieser Frage, an der Wehrgerechtigkeit muss aber unbedingt festgehalten werden. Hinzu kommt für mich, dass die personelle Basis der Armee nicht gefährdet werden darf. Auch aus diesem Grund sehe ich zwei mögliche Wege: Entweder wir verzichten auf die Gewissensprüfung, fordern aber einen echten Tatbeweis, indem wir die Länge des Dienstes weiterhin beim Anderthalbfachen belassen, oder wir behalten die Gewissensprüfung bei, setzen wie vorgeschlagen klarere Kriterien dafür fest, was als Gewissensgründe anerkannt wird, und verkürzen die Dauer des zivilen Ersatzdienstes, indem der Faktor auf 1,3 reduziert wird.
Persönlich ziehe ich die Variante ohne Gewissensprüfung, aber mit glaubwürdigem Tatbeweis vor. Sie ist nach dem Gutachten des Bundesamtes für Justiz verfassungskonform und entspricht nicht der freien Wahl des Dienstes; die Wehrpflicht hat auch weiterhin Priorität. Entscheidend ist die Frage, um welchen Faktor der zivile Ersatzdienst länger ist. Dazu schreibt das Bundesamt im Kurzgutachten: "Je grösser der Faktor ausfällt, desto höher muss auch die Bereitschaft der Gesuchsteller veranschlagt werden, aufgrund eines persönlichen Gewissenskonfliktes Zivildienst leisten zu wollen."
Die Kommissionsmehrheit und die Mehrheit der CVP-Fraktion haben sich entschieden, an der geltenden Regelung festzuhalten. Nur so können die dringend notwendigen Massnahmen im Zusammenhang mit der "Armee XXI" durchgesetzt und kann in der Folge die Frage der Gewissensprüfung entschieden werden.
So oder so - mit dieser Vorlage lösen wir lediglich ein Problem von etwa 1000 Dienstpflichtigen, die jährlich zivilen Ersatzdienst leisten. Noch nicht angesprochen wird damit das Problem der über 13 000 Personen pro Jahr, die wegen echten medizinischen Gründen oder aus blosser Bequemlichkeit den so genannten "blauen Weg" beschreiten und so zu billig um einen Dienst herumkommen. Diese Gruppe, die einen Drittel der Wehrpflichtigen umfasst - die Zahl ist am Steigen -, wird es auch in Zukunft geben. Für diese entscheidende Problematik habe ich eine Parlamentarische Initiative für einen Sozialdienst (02.450) eingereicht, die auf eine Verfassungsänderung abzielt. Sie wird nach dieser Revision unverzüglich an die Hand genommen werden müssen.
Ich bitte Sie im Namen der CVP-Fraktion, die nötigen Revisionspunkte zu beschliessen und mit der [PAGE 1956] Sicherheitspolitischen Kommission so schnell wie möglich auf eine Lösung der Fragen rund um die medizinische Untauglichkeit hinzuarbeiten. Es ist Zeit, zur echten Wehrgerechtigkeit zurückzufinden.