Wiederkehr Roland · Nationalrat · 2002-12-05
Wiederkehr Roland · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-12-05
Wortprotokoll
Als ich am 12. März 2002 den Antrag auf Rückweisung an die Kommission gestellt habe, damit die ganze Sache noch einmal angeschaut wird und dabei der Tatbeweis prioritär gewichtet wird, habe ich gedacht, das sei ein aussichtsloses Unterfangen. Dank der SVP-Fraktion ist die Rückweisung dann zustande gekommen. Die SVP-Fraktion hatte aber natürlich etwas ganz anderes im Sinn, nämlich alles beim Alten zu belassen. Das ist nicht ganz gelungen, weil schon zehn Tage später das Bundesamt für Justiz ein Gutachten betreffend Verfassungsmässigkeit vorgelegt hat, in dem es heisst: "Der geltende Verfassungstext lässt offen, wie ein behördliches Prüfungsverfahren zwecks Zulassung zum Zivildienst auszugestalten ist. Der Verfassungstext schliesst nur die freie Wahl zwischen Militär- und Zivildienst aus. Deshalb muss der Zugang zum Zivildienst erschwert sein. Die erforderliche Erschwerung des Zugangs ist aber nicht nur durch die Prüfung von Gewissensgründen, sondern auch durch die längere Dauer des Zivildienstes erreichbar."
Nach Erhalt dieses Gutachtens mussten wir feststellen, dass alles, was uns bisher erzählt worden war, nämlich man könne die Zulassung zum Zivildienst nicht auf den Tatbeweis abstellen, weil es die Verfassung nicht zulasse, plötzlich nicht mehr gültig war. Man kann also auf die Gewissensprüfung tatsächlich verzichten. Wenn jemand bereit ist, einen um 50 oder 100 Prozent längeren Dienst zu leisten als den Militärdienst, dann genügt das eigentlich als Tatbeweis.
Nun haben das auch die Mitglieder der Sicherheitspolitischen Kommission im Prinzip eingesehen. Sie sagen sogar: Mit der Zeit wird man das wohl alles anders gestalten müssen, aber bitte nicht jetzt. Ich zitiere Herrn Wasserfallen, der gesagt hat: "Die kommenden Generationen können sich dieses Problems annehmen." Ich frage: Ja warum denn nicht hier und heute, wenn wir schon wissen, dass die kommenden Generationen sich dieses Problems annehmen wollen? Es ist doch nicht ehrlich, heute jetzt einfach darüber hinwegzugehen, eine ungenügende Zivildienstgesetzgebung beizubehalten und dann genau zu wissen, dass wir sie morgen zu ändern beginnen werden.
Es gibt aber noch Gründe, die in der Kommission viel zu wenig zum Vorschein gekommen sind, weshalb wir heute darauf eingehen sollten. Der erste Grund ist: Wir haben die Rechnung nicht richtig gemacht.
1. Es sind 11 000 bis 12 000 junge Männer, die jetzt jedes Jahr auf dem "blauen Weg" wegkommen, d. h., sie gehen zum Psychiater oder zum Arzt, kriegen ohne weiteres diesen "Fackel" und müssen nicht einrücken.
2. Es sind immer mehr und mehr, die zwar einrücken, dann aber als untauglich befunden werden und wieder nach Hause gehen. Dann gibt es einen Teil, der mehr oder weniger klaglos seinen Militärdienst macht. Dann gibt es eine ganz kleine Gruppe von Leuten, die keinen Militärdienst leisten, aber auch so ehrlich sein wollen, dass sie nicht zum Arzt oder Psychiater gehen; das sind etwa 1600 pro Jahr, und für sie haben wir diese Zulassungskommission erfunden. Sie müssen diese so genannte Gewissensprüfung machen und mit 18 bis 20 Jahren aufzeigen, wann in ihrem bisherigen langen Leben sie zur Überzeugung gekommen sind, dass sie nicht den Militärdienst, sondern einen Zivildienst für die Gemeinschaft leisten wollen. Sie müssen das mit 18 Jahren darlegen können! Mit 18 Jahren stecken die meisten jungen Männer tatsächlich noch im Bubenalter; deshalb ist das wirklich sehr viel verlangt. Aber wenn sie schon einen andern Dienst an der Gemeinschaft leisten wollen, sollten wir sie nicht kriminalisieren. Genau das geschieht heute aber. Und ich will Ihnen sagen, wie viele junge Männer kriminalisiert werden können. Von den 1600 kommen bei der Gewissensprüfung 90 Prozent durch. Es bleiben also 160, bei denen es fraglich ist, ob ihr Gesuch, keinen Militärdienst leisten zu müssen, sondern Zivildienst leisten zu wollen, akzeptiert wird. Von diesen 160 macht die Hälfte sofort Rekurs, und davon wird im Rekursverfahren wiederum die Hälfte akzeptiert: Die entsprechenden Gesuchsteller werden dann doch zum Zivildienst zugelassen. Schlussendlich bleiben 40 bis 60 junge Leute, die nicht zum Zivildienst zugelassen werden. Für diese 40 bis 60 jungen Leute geben wir pro Jahr 4 Millionen Franken aus. Das ist der finanzielle Teil.
Der psychologische Teil - so finde ich persönlich - ist für unsere Armee noch viel schlimmer, denn einige dieser 40 bis 60 weigern sich dann, wirklich Militärdienst zu leisten, und werden, wie gehabt, z. B. zu 6 Monaten unbedingt verknurrt, während ein "besoffener" Autofahrer, der zwei Jugendliche tötet, nur 6 Monate bedingt erhält. Aber ein junger Mann, der zu diesen 40 bis 60 gehört und keinen Militärdienst leisten will, muss dann tatsächlich ins Gefängnis. Das belastet die ganze Diskussion über unsere Armee ungeheuerlich. Es ist unter dem psychologischen Gesichtspunkt völlig falsch, weil sich die Leute dann auch bei den Medien melden, und die Medien nehmen das noch so gerne auf. Was machen wir hier wegen letztlich 40 bis 60 jungen Männern eigentlich für ein Theater?
Auch das ist also ein Grund, warum ich glaube, wir müssten unbedingt darauf zurückkommen, nicht alles beim Alten belassen und jetzt nicht nur eine kleine Revision machen. In den Unterlagen sind meine früheren Anträge auch noch enthalten, weil ich damals auch der Überzeugung war, es müsste eine Verfassungsänderung bewerkstelligt werden, um hier überhaupt etwas ändern zu können. Jetzt wissen wir: Für den Tatbeweis braucht es eine solche Verfassungsänderung nicht. Deshalb ziehe ich meinen Antrag zugunsten des ehrlichen Antrages der Minderheit Studer Heiner zurück. Der Tatbeweis ist das Ziel, das wir heute und nicht erst morgen erreichen sollten.