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Minder Thomas · Ständerat · 2021-06-10

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-10

Wortprotokoll

Ich finde diese Volksinitiative ganz schön unorthodox. Nicht überraschend, unterstützt sie kein einziges Mitglied der Kommission für Rechtsfragen. Es ist zwar legitim, per Losentscheid Richterinnen und Richter küren zu wollen, aber Glück und Los gehören nicht zu einer Demokratie. Sie gehören auch nicht zu einer leistungsorientierten Gesellschaft, wie wir es sind. Richter, die derart wichtige Funktionen ausüben, über einen Losentscheid auswählen zu lassen, ist ein eigenartiges Prozedere.

Richter sind extrem wichtig für die Aufrechterhaltung unserer Rechtsstaatlichkeit und für das gute Funktionieren unserer Gesellschaft und unserer Demokratie. Nicht umsonst spricht man von der dritten Gewalt im Staat. Es mag sein, dass gerade bei Parteilosen und politischen Minoritäten ein Unwohlsein vorhanden ist, insbesondere bei Personen mit Ambitionen, ans Bundesgericht zu gelangen. Nur, es entsteht keine Garantie für mehr Unabhängigkeit und keine Garantie für mehr Gerechtigkeit, wenn alsdann Parteilose, Angehörige politischer Minoritäten oder überhaupt Personen ausgelost werden. Die richterlichen Entscheide werden nicht besser, wenn die entsprechenden Richter per Los bestimmt werden.

Das Initiativkomitee propagiert auf seiner Homepage bekanntlich insbesondere die Gerechtigkeit. Worauf stützt das Initiativkomitee die Behauptung, per Los erkorene Personen seien in ihrer Entscheidungsfindung gerechter als solche, die von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt wurden? Es gilt das Gegenteil: Juristisches und rechtliches Know-how, richterliche Erfahrung, Unabhängigkeit, Einfühlsamkeit, Distanziertheit, Verständnis für Rechtsfrieden usw. werden einem nicht einfach in die Wiege gelegt.

Es braucht beim Auswahlverfahren unbedingt ein Assessment, so wie bei jedem Job und bei jeder offenen Mandatsstelle. Die Richter müssen die Spannung und den Druck, die vor, während und nach den Wahlen aufgebaut werden, z.[NB]B. in der Gerichtskommission, in den Fraktionen, in den Hearings und in der Öffentlichkeit, aushalten können. Bei einem Losentscheid entfällt diese Spannung.

Es ist auch falsch zu behaupten, Richter seien ganz allgemein zu hundert Prozent neutral und unabhängig - das stimmt nicht. Sie werden im Proporzverfahren gewählt oder vorgeschlagen, in welchem eine politische Stossrichtung oder Parteigesinnung vertreten werden muss. Und wenn man in einer politischen Partei ist, bezahlt man ja auch einen Mitgliederbeitrag an diese Partei. Ebenfalls falsch wäre die Behauptung oder das Argument, per Los gewählte Personen seien unabhängiger als im heutigen System Gewählte, dies nur schon aufgrund der Tatsache, dass auch im Losverfahren Richter, die einer politischen Partei angehören, auserkoren werden könnten. Von einer hundertprozentigen Unabhängigkeit kann weder in einem Proporzsystem noch in einem Lossystem die Rede sein. Richter sind einem Druck ausgesetzt, und das ist nicht schlecht. Zu einem gewissen Grad sind sie auch ihrer Partei verpflichtet, und auch das ist nicht schlecht.

Parteilose Richter sind, wie ich behaupten würde, sehr wohl unabhängiger, da sie keiner Partei angehören, doch auch sie vertreten eine politische Grundhaltung und verkörpern einen eigenen Charakter und eigene Werte. Zu behaupten aber, die Schweiz hätte eine unabhängigere, gerechtere Justiz, wenn Bundesrichter über das Los gewählt würden, ist schlicht und einfach falsch.

Aus diesen Überlegungen empfehle ich die Initiative zur Ablehnung. Es braucht auch keinen Gegenvorschlag.