Lexipedia

Vollmer Peter · Nationalrat · 2002-12-05

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-05

Wortprotokoll

Die Frage des Zivildienstes und der Voraussetzungen dafür ist eine Frage, die dieses Parlament schon seit fünfzig Jahren beschäftigt. Seit fünfzig Jahren diskutieren wir über Lösungen, damit junge Menschen, die in einem Gewissenskonflikt sind, nicht ins Gefängnis gesteckt werden, sondern etwas Sinnvolles tun können. Wir sind sehr glücklich, dass wir seit einigen Jahren eine Verfassungsgrundlage haben, dass wir dieses Zivildienstgesetz haben und dass wir damit zumindest einen grossen Schritt in Richtung Gerechtigkeit tun konnten, auch in Richtung Anerkennung dieser Menschen. Sie setzen sich im sozialen Bereich, in anderen Bereichen der Gesellschaft ein, und es geht ihnen keineswegs darum, sich vor gesellschaftlichen Aufgaben oder Verpflichtungen zu drücken, im Gegenteil.

Als ich das letzte Mal den Antrag einreichte, wonach jemand, der den Militärdienst nicht leisten will, dafür nur länger Zivildienst machen und dazu nicht noch eine Gewissensprüfung absolvieren muss - denn das ist eine doppelte Diskriminierung -, hat es geheissen, das sei nicht verfassungskonform. In der Zwischenzeit hat die Kommission - ich möchte ihr dafür danken - diese Frage eingehend abgeklärt und ist zum Schluss gekommen, dass eine Lösung mit dem Tatbeweis, wie sie jetzt auch die Minderheit II (Studer Heiner) vorschlägt, effektiv verfassungskonform ist. Es ist nicht mehr eine voraussetzungslose Wahl. Man kann nicht sagen man wolle Militärdienst leisten oder man wolle Zivildienst leisten, sondern es muss der Beweis dafür erbracht werden, dass man eben Gewissenskonflikte hat. Aber wie soll man diesen Beweis erbringen?

Ich finde, dass das heutige Konzept, wonach man vor eine Kommission treten und dann irgendwie intellektuell darlegen muss, dass man in einem Gewissenskonflikt ist, eigentlich sehr diskriminierend ist. Es diskriminiert nämlich vor allem Menschen, die sich vielleicht nicht gleich gut ausdrücken können wie andere, die keine intellektuelle Brillanz haben und vor einer Kommission vielleicht nicht wissen, worum es geht und welches die Kernpunkte sind, um ihren Gewissenskonflikt dann entsprechend beweisen zu können. Ich meine, die Idee des Tatbeweises müsste hier anerkannt werden, indem der Betreffende sagt: "Ich beweise durch mein Handeln, durch meine Tat, dass ich Gewissenskonflikte habe." Dieser Tatbeweis wird erbracht, indem man in Kauf nimmt, einen länger dauernden Dienst zu leisten. Wenn das kein Tatbeweis ist!

Stellen Sie sich einmal diese jungen Leute vor, die in der Ausbildung oder zum ersten Mal im Berufsleben stehen und dann über längere Zeit quasi aus ihrem privaten Leben aussteigen müssen. Dass sich diese Leute bereit erklären, sogar länger Dienst zu tun, um ihren Gewissenskonflikt zum Ausdruck zu bringen, das ist doch Beweis genug, dass man diese andere Variante wählen kann.

Das ist die Idee des Tatbeweises. Ich meine, es wäre ein guter Entscheid dieses Rates, von den intellektuellen Gewissensprüfungen wegzukommen und zur konkreten, praktischen Tat überzugehen und zu sagen: Wer das durch sein Handeln beweist, der hat im Grunde genommen bewiesen und dargelegt, dass er Gewissensgründe hat, um einen zivilen Ersatzdienst zu leisten.

Ich bitte Sie deshalb, dieser Konzeption zuzustimmen. Es ist meines Erachtens eine Reverenz an alle Menschen, die bereit sind, mehr zu tun, sich länger für die Gesellschaft einzusetzen. Sie tun dies nicht einfach aus Drückebergerei, sondern weil sie eine innere Überzeugung haben. Ich glaube, es wäre an der Zeit, das jetzt auch im Gesetz zum Ausdruck zu bringen.

Nach der heutigen Konzeption des Gesetzes haben wir sehr viele Leute, die diese Gewissensprüfung scheuen, die auch keinen längeren Zivildienst leisten wollen. Sie wählen dann eben den "blauen Weg"; das hat bereits Herr Studer gesagt. Es ist heute sehr einfach, sich mittels eines Arztzeugnisses auszuklinken. Das sind eher die Drückeberger. Wir sollten jenen entgegenkommen, die aufgrund ihres Handelns effektiv bereit sind, etwas für die Gesellschaft zu tun, und deshalb diesen längeren Dienst in Kauf nehmen. [PAGE 1954]

Das Konzept der Minderheit, wie es in der Zwischenzeit im Rahmen der Kommissionsarbeiten entwickelt worden ist, entspricht meinem Grundanliegen. Ich kann deshalb meinen Antrag zugunsten des Antrages der Minderheit II (Studer Heiner) zurückziehen. Sie setzt dieses Konzept jetzt ebenso überzeugend um, nachdem die Abklärung der Verfassungsmässigkeit erfolgt ist.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit II (Studer Heiner) zuzustimmen.