Lexipedia

Brunner Thomas · Nationalrat · 2021-06-14

Brunner Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion · 2021-06-14

Wortprotokoll

Gegenüber dem Ständerat verbleiben zwei wesentliche Differenzen.

Zum Ersten die Unterstützungsdauer: Hier ist der Wunsch verständlich, dass der Normalisierungsprozess im Sommer nun vorangehen soll und zwar zügig, sodass wir im Herbst eine bessere Situation haben und damit generelle Befristungen auf das laufende Jahr beschränkt bleiben können. Nur haben wir gerade in der Veranstaltungsbranche zum Teil Vorlaufzeiten von mehr als einem halben Jahr. Das heisst, das erste Quartal 2022 ist bereits absehbar. Wenn wir nach dem Grundsatz "gouverner, c'est prévoir" handeln wollen, dann vertagen wir diesen Entscheid nicht auf die Herbstsession, denn Planungssicherheit ist eben auch ein hohes Gut. Es ist absehbar, dass wir in diesem Jahr noch nicht vollständig aus den Problemen herauskommen werden.

Zum Zweiten die Ausnahmen für Immunisierte in Artikel 6b: Da muss es darum gehen, faktisch Immunisierte schnellstmöglich von unnötigen Einschränkungen zu befreien. Das muss das Ziel sein. Allerdings schafft die Bestimmung, so wie sie vorliegt, eher Verwirrung als Klarheit. Stellen Sie sich vor, Sie haben z. B. ein kleines, feines Jazz-Konzert: Tische mit sechs Personen sind Vorschrift, ein Tisch ist noch frei. Da kommt eine Zehnergruppe. Vier Personen davon sind geimpft, eine Person ist genesen, eine ist noch nicht volljährig. Was machen Sie jetzt? Betrachten Sie die Zehnergruppe als Vierergruppe und setzen alle an den Tisch? Wer darf rein, wer nicht? Dürfen Sie den nachweislich Geimpften überhaupt den Einlass verwehren? Das sind Fragen, wie wir sie dem Gastgeber nicht zumuten sollten. Es ist verständlich, wenn er nur die Hände verwirft und sich fragt, was die in Bern sich dabei wohl gedacht haben. [PAGE 1302]

Die ständerätliche Schwesterkommission hat das auch gemerkt und Rückkommen beschlossen, aber ohne Resultat; deshalb finden Sie das auch nicht auf der Fahne. Die WBK-N hat ebenfalls Rückkommen beschlossen, wobei ihr Verbesserungsvorschlag - er stammt von der Minderheit - die Bestimmung auf Veranstaltungen einschränkt.

Wie unser Kollege bereits gezeigt hat, ist diese Differenzierungsmöglichkeit bei Sportstadien durchaus möglich und denkbar. Es gibt dort verschiedene Sektoren und Eingänge. Nun besteht die Welt aber nicht allein aus Fussball. Es soll sogar vorstellbar sein, dass die Zeitrechnung auch nach der EM und dem selbstverständlichen Sieg des Schweizer Teams weitergehen wird. Für kleinere Veranstaltungen, wie z. B. ein Konzert in einer Bar oder bei der Eröffnung einer Ausstellung, funktioniert die Bestimmung indes nicht. Klarheit hätten wir dann de facto nur mit dem Zertifikat. Der Veranstalter könnte nicht mehr entscheiden, ob er eine Open-to-all-Variante bevorzugt, in deren Rahmen er seine Räumlichkeiten aufgrund strengerer Auflagen schlechter nutzen kann, oder ob er auf den Nachweis setzt und damit die Räumlichkeiten besser nutzen und grössere Freiheiten gewähren kann.

Damit fragt sich, ob man eine gesetzliche Regelung machen soll, schlicht aus Misstrauen zum Bundesrat. Zwischenzeitlich hat dieser ja in die Vernehmlassung gegeben, dass sogar Clubs und Tanzlokale mit einem Zertifikatsnachweis wieder öffnen können. Die Bestimmung gemäss Minderheit würde nichts ermöglichen, was nicht auch ohne sie möglich wäre und was sowieso kommen wird. Hingegen würde sie es erschweren oder gar verunmöglichen, dass Betroffene situative Wahlmöglichkeiten hätten.

Die Bestimmung gemäss Minderheit stellt einen unnötigen Eingriff in die Gewerbefreiheit dar und ist deshalb abzulehnen.