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Banga Boris · Nationalrat · 2002-12-05

Banga Boris · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-05

Wortprotokoll

Die Argumente für den Minderheitsantrag mit dem Faktor 1,3 und - ich betone - die gleich lautende Fassung des Bundesrates stammen vorwiegend aus zwei Hauptgebieten:

Da sind erstens arbeitsmarktliche Überlegungen. Kolleginnen und Kollegen von der bürgerlichen Seite: In der Armeereform sind Sie den wirtschaftlichen Überlegungen gefolgt. Durch die pro Jahr geleisteten 200 000 Diensttage im Zivildienst belasten wir die Arbeitgeber und die Zivildiener. Mit der Verkürzung gäbe es eben die Entlastung, die Sie bei der Armeereform ohne Diskussion genehmigt haben. Denken Sie daran: Je länger der Zivildienst dauert, desto schwieriger wird es für den Arbeitgeber. Es wird schwieriger für den Arbeitsuchenden. Es wird schwieriger für das berufliche Fortkommen; es wird vor allem schwierig für die Koordination von Schule und Ausbildung. [PAGE 1964]

Die zweite Argumentationskette stützt sich auf das Gebot der Rechtsgleichheit. Blenden wir in die Jahre 1994/95 zurück. Da wurde gesagt, dass der Faktor 1,5 auf zwei Überlegungen fusse: Erstens solle er den Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Belastungen des Militärdienstes und des Zivildienstes schaffen, und zweitens solle er ein Element des Tatbeweises darstellen. Diese zweite Argumentation hat sich nicht nur überlebt, sie ist beinahe obsolet. Dazu vier Punkte:

1. Haben Sie auch schon einmal von der differenzierten Tauglichkeit im Militär gehört? Es gibt dort Tätigkeiten, die absolut mit der zivilen Tätigkeit vergleichbar sind. Kein Mensch käme auf den Gedanken, diese Soldaten mit vermehrtem Dienst zu bestrafen.

2. Im Zivildienst gibt es Tätigkeiten, welche absolut mit einer Militärdienstleistung vergleichbar sind. Ich denke da an Aufräumarbeiten bei Naturkatastrophen. Ich denke auch an Pflegeeinsätze in der Geriatrie oder in der Psychiatrie. Aber sehr wahrscheinlich hat das von Ihnen hier niemand gemacht; deshalb wissen Sie auch nicht, was es bedeutet.

3. Der Tatbeweis ist dem heutigen Zulassungsverfahren, das Sie ja beibehalten wollen, absolut fremd. Übrigens haben es die Erfahrungen aus Österreich gezeigt: Die Dauer, die Verlängerung, des Zivildienstes hat absolut keinen Einfluss auf die Anzahl der Zivildienstleistenden gehabt. Einfluss hat allein das Zulassungsverfahren.

4. Es wurde bereits in der Eintretensdebatte angesprochen: Wer von unseren jungen Männern nichts Belastendes machen will, der geht weder ins Militär noch in den Zivildienst, sondern der geht zu einem Arzt, von dem er ohne weiteres ein Arztzeugnis bekommen wird.

Wissen Sie in diesem Saal überhaupt, dass die Voraussagen von 1994/95 punkto Anzahl der Zivildienstleistenden nie eingetroffen sind? Es gibt also überhaupt keinen Grund, bei einem Faktor 1,3 mit einem grösseren Anteil an Zivildienstleistenden zu rechnen. Und jetzt noch eine der wichtigsten Begründungen: Je nach Basis rechnet man bei einem Faktor 1,5 mit 13 Monaten Zivildienst, bei einem Faktor 1,3 bleiben dann in etwa noch 11,5 Monate. Ich kann Ihnen als ehemaliger Untersuchungsrichter sagen, dass ich die Praxis der Divisionsgerichte kenne. Ein "Totaldienstverweigerer" bekommt heute rund sechs Monate Haft, früher waren es acht oder neun Monate. Jetzt stellen Sie sich den Vollzug vor: Eine Haft von sechs Monaten bedeutet vier Monate Aufenthalt in der Anstalt, und zwei Monate werden auf Bewährung erlassen. Diese vier Monate in der Anstalt werden in der "semi-liberté" absolviert, d. h., der Häftling ist tagsüber an der zivilen Arbeitsstelle, in der Nacht und am Wochenende befindet er sich dann in der Anstalt. Der Vergleich der Zivildienstdauer mit dieser Möglichkeit, den "Militärdienst zu absolvieren", kann nicht gemacht werden.

In diesem Sinne bitte ich Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Ich glaube, es ist wesentlich zu wissen, dass der Faktor 1,3 die Anzahl der Zivildienstleistenden nicht erhöht. Es ist noch wichtig zu sagen, dass unsere Sicherheitspolitische Kommission am Anfang auch noch vernünftig war, nachher hat sie der gute Geist leider verlassen.

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