Müller Damian · Ständerat · 2021-06-14
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-14
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, hier gleich zum ganzen Artikel 18 zu sprechen, weil es eigentlich ein Konzeptantrag ist. Ich beantrage Ihnen hiermit, den Einzelanträgen Z'graggen zu Artikel 18 Absatz 1 Litera d und Artikel 18a zuzustimmen und damit dem Nationalrat zu folgen. Darüber hinaus bitte ich Sie, meine Minderheit I bei Artikel 18 Absatz 1bis Literae a und b und meine Minderheit III bei Artikel 18 Absatz 1quater zu unterstützen. Im Fall, dass der Einzelantrag Z'graggen sowie mein Minderheitsantrag I, welcher wiederum als Konzept verstanden werden kann, eine Mehrheit finden, ziehe ich meinen Minderheitsantrag II zu Artikel 18 Absatz 1bis Literae c bis g zurück.
Zuerst noch einmal zur Ausgangslage: Wo befinden wir uns? Wir sind in der Differenzbereinigung zum Bundesgesetz über Tabakprodukte. Wir haben in der Kommission beschlossen, dass dieses Gesetz ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung" sein soll. Das steht in Artikel 49 Absatz 1bis, den wir neu einfügen wollen. Es geht hier somit nicht um die Umsetzung der Volksinitiative. Über diese haben Volk und Stände noch nicht abgestimmt. Es geht um einen Gegenvorschlag, in dem wir berechtigte Forderungen der Initianten aufnehmen sollen. Punkte, bei denen die Initiative zu weit geht, müssen wir ablehnen. Das ist auch nichts als logisch. Bundesrat, Nationalrat und Ihre Kommission haben sich gegenüber der Initiative klar ablehnend geäussert. Auch wir als Ständerat werden dieser Initiative eine klare Abfuhr erteilen, weil sie uns zu weit geht.
Noch einmal: Es geht nicht darum, die Anliegen der Initianten zu hundert Prozent ins Gesetz einzubauen, sonst könnten wir ja gleich der Initiative zustimmen. Ich finde, der Nationalrat hat in der Wintersession bei der Behandlung der Vorlage weise gehandelt. Er ist auf die Anliegen der Initianten eingegangen und hat bei der Werbung, der Verkaufsförderung und beim Sponsoring alle Massnahmen verboten, die dazu führen können, dass Kinder und Jugendliche zu rauchen beginnen. Der Nationalrat hat sich für einen knallharten Jugendschutz ausgesprochen. Unser Rat wollte ja zum Beispiel Werbung in Kinos und auf Plakaten weiterhin zulassen. Der Nationalrat hat realisiert, dass Kinder und Jugendliche sich dadurch angesprochen fühlen könnten, und hat Werbung in Kinos und auf Plakaten verboten. Mit dem Konzept des Nationalrates verschwindet Werbung für Tabak und Alternativprodukte erstmals vollständig und schweizweit aus dem öffentlichen Raum, da Werbung auf Plakaten, im öffentlichen Verkehr, in öffentlichen Gebäuden sowie auf Sportplätzen verboten wird.
Mir geht das persönlich etwas zu weit. Deshalb habe ich auch den Minderheitsantrag II zu Artikel 18 Absatz 1bis Buchstaben c bis g eingereicht. Aber das Konzept des Nationalrates hat ja schon etwas. Es berücksichtigt nämlich einerseits das Anliegen der Initianten, einen guten Jugendschutz. Andererseits ermöglicht es auch der Industrie, weiterhin für ihre Produkte zu werben, und mündigen Erwachsenen, sich über die Produkte zu informieren, die sich auf dem Markt - ich betone: auf dem Markt - befinden. Wenn weniger schädliche Produkte auf den Markt gelangen, haben insbesondere Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit, das zu erfahren.
Der Initiant des Kompromissvorschlags, Mitte-Nationalrat Lorenz Hess, hat in seinem Votum im Nationalrat richtigerweise von einem Mittelweg zwischen vernünftigem Jugendschutz und adäquatem Markteingriff gesprochen. Die nationalrätliche Variante stellt zudem sicher, dass die WHO-Tabakkonvention ratifiziert werden kann. Das ist das, was die Initianten wollen: einen stringenten Jugendschutz und den Abschluss dieses völkerrechtlichen Vertrages. [PAGE 600]
Der Nationalrat hat das heutige Gesetz damit massiv verschärft. Die Version des Nationalrates ist aber dennoch massvoll, weil Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring dann erlaubt bleiben, wenn sichergestellt werden kann, dass sich diese an Erwachsene richten. So bleibt beispielsweise Werbung im Internet mit Altersbeschränkung möglich, und auch Zeitungen und Zeitschriften, die sich an Erwachsene richten, dürfen noch Tabakinserate schalten.
Es ist nicht zu vergessen: Der Entwurf des Tabakproduktegesetzes, Stand heute, geht massiv über das hinaus, was die Initianten wollen. Die Volksinitiative "Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung" fordert kein Verbot bestimmter Zutaten in Zigaretten, eine Meldung von Ausgaben für Werbung und Marketing ist nicht vorgesehen, und vom Passivraucherschutz ist auch nicht die Rede.
Gehen wir hier auf den Nationalrat zu, und sagen wir Ja zu diesem vernünftigen Kompromissvorschlag. Was passiert, wenn Sie das nicht tun, kann ich Ihnen nicht sagen. Aber der Nationalrat wird ja schon unseren ersten Vorschlag als viel zu weit gehend beurteilt haben. Wenn wir nun, anstatt die Differenzen zu verringern, einfach eine im Vergleich zu unserer ersten Variante noch schärfere Version zurückschicken, dann ist das ein Affront gegenüber unserem Schwesterrat.
Ich fasse zusammen: Unterstützen Sie die Einzelanträge Z'graggen sowie meine Minderheiten I, II und III. Dies garantiert, dass wir einen fein austarierten Gegenvorschlag haben, welcher dem Credo "Mittelweg zwischen vernünftigem Jugendschutz und adäquatem Markteingriff" gerecht wird.