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Dittli Josef · Ständerat · 2021-06-14

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-14

Wortprotokoll

In Artikel 18 Absatz 1 wird die Werbung geregelt, wenn sie sich an Minderjährige richtet. Artikel 18 Absatz 1bis regelt zusätzlich die Werbung, die sich indirekt an die Jugend richtet; diese Einschränkungen betreffen also auch Erwachsene.

Bei den Buchstaben a und b fällt vor allem Buchstabe b ins Gewicht, denn dort will der Ständerat auch Werbung in Zeitungen, Zeitschriften oder anderen Publikationen sowie im Internet untersagen. Der Nationalrat will das streichen, er will also, dass Werbung in Zeitungen, Zeitschriften, anderen Publikationen und im Internet möglich ist.

Bei Buchstabe a reduziert der Nationalrat etwas. Der Ständerat will dort Werbung untersagen, wenn sie mit preisvergleichenden Angaben oder mit Versprechen von Geschenken oder anderen Vergünstigungen betrieben wird. Der Nationalrat schwächt die Fassung insofern ab, als er den Teilsatz "oder andere Vergünstigungen" streicht.

Ihre Kommission entschied mit 8 zu 5 Stimmen, an der ständerätlichen Fassung festzuhalten, weil sie sich auf einen griffigen Jugendschutz ausrichtet. Die Minderheit haben wir bereits gehört.

Ich beantrage Ihnen, hier der Mehrheit zu folgen.