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Dittli Josef · Ständerat · 2021-06-14

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-14

Wortprotokoll

Die allerletzte Differenz befindet sich in Artikel 2 des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen. Dort hat der Nationalrat mit 109 zu 75 Stimmen bei 7 Enthaltungen entschieden, neu die Absätze 4, 5 und 6 einzufügen. Dadurch wird die Verwendung von elektronischen Zigaretten und Tabakprodukten zum Erhitzen in bestimmten Zonen von Restaurants, Hotels und spezialisierten Verkaufsgeschäften erlaubt. Ihre Kommission will diese Ausnahme nicht.

Der Schutz vor Passivrauchen hat sich seit zehn Jahren hervorragend etabliert. Viele Gastrobetriebe haben Investitionen in Fumoirs getätigt. Wenn wir nun eine weitere Aufteilung der entsprechenden Lokalitäten vorsehen, ist der Anreiz für eine Anpassung bei den Gastrobetrieben klein, zumal nicht ersichtlich ist, wie die Aufteilung am Ende aussehen soll. Es braucht keine weitere Aufteilung! Im Fumoir wäre der Konsum von Tabakprodukten erlaubt, im restlichen Bereich jener von elektronischen Zigaretten.

Wir haben den Beschluss des Nationalrates in der Kommission diskutiert und sind der Auffassung, dass wir am Entwurf des Bundesrates festhalten sollten.

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