Glarner Andreas · Nationalrat · 2021-06-14
Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-14
Wortprotokoll
Ihr Kinderlein, kommet: ein Geschäftsmodell. Die Idee der Kinderrenten war es doch, dass Rentner ohne festes Erwerbseinkommen, die aber für Kinder geradestehen müssen, einen Zustupf erhalten sollen. Es war aber keineswegs die Idee, Rentnern zum Beispiel in Thailand oder in der Dominikanischen Republik - dorthin fliessen nämlich die meisten Renten - ihren Lebensabend mit einem kräftigen Zustupf zu versüssen. Dieser Zustupf beträgt zwischen 470 und maximal 940 Schweizerfranken - wohlverstanden pro Monat und pro Kind. Es wird nun im Ausland ein richtiges Geschäftsmodell daraus gemacht. Die Kinderrente bessert das Leben des Rentners enorm auf, und wenn er fair ist, auch das Leben der Thai-Familie. Es ist tatsächlich so, dass man mit den Schweizer Kinderrenten im Ausland mehr als fürstlich leben kann.
Nun wird gesagt, dass dies nur einen kleinen Teil der Kinderrenten betreffe. Natürlich, aber seit dem Urteil des Bundesgerichtes in Sachen IV-Renten ins Ausland werden nun Dämme brechen. Wir werden also künftig für Kinder von Asylanten Renten ins Ausland bezahlen müssen und natürlich auch für Kinder, die gar nicht existieren, denn es ist ja hinlänglich bekannt, dass man in gewissen Ländern für ein paar wenige Dutzend Euro eine Bescheinigung für nicht vorhandene Kinder bekommen kann. [PAGE 1316]
Es ist schier unglaublich, dass die Bürgerlichen diesen Missbrauch unseres Rentensystems in den Kommissionen auch noch stützten. Während manche Schweizer Eltern kaum eine Rente für sich und ihre Kinder bekommen, bezahlen wir also künftig auch noch Renten für Asylantenkinder ins Ausland, gemäss Asylstatistik dann wahrscheinlich zur Hauptsache nach Eritrea.
Genau dies passiert, und genau deshalb will Kollege Hess dies mit seiner parlamentarischen Initiative nun unterbinden. Es geht hier also keineswegs darum, jemandem eine Rente zu streichen, sondern ganz im Gegenteil darum, einen Missbrauch zu unterbinden - also: berechtigte Ansprüche ja, aber Missbrauch nein.