preparatory:AB 284740
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-14
Wortprotokoll
Es ist so, der Bericht Nr. 02 wurde an der Sitzung nicht besprochen, weil er nicht vorhanden war. Ich berichte einfach über die Diskussion, die wir in der Kommission geführt haben.
Wir befinden uns hier ja im Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, und die Intention der Mehrheit Ihrer Kommission war, wie es der Artikel aussagt, dass der Versicherungsträger bzw. die Versicherungsanstalten auf dem elektronischen Weg mit den Arbeitgebern und mit den Versicherten kommunizieren können. Das ist das Ziel, und das möchte man in einer gewissen Zeitspanne auch erreichen, jetzt hier über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts. Dann kann man in den einzelnen Sozialversicherungsgesetzen auch entsprechend legiferieren.
Es wurde auch darauf verwiesen, dass das Bundesparlament mit der AVIG-Revision vom 19. Juni 2020 für die ALV eine Grundlage für die digitale Kommunikation geschaffen hat. Man hat sich damals entschieden, Zugangsplattformen für elektronische Dienstleistungen zu schaffen. Dieser Weg ist politisch breit abgestützt und wurde im Rahmen der AVIG-Revision rechtlich auch abgeklärt. Genau den gleichen Weg, findet Ihre Kommission, kann man auch hier gehen; er soll auch für andere Sozialversicherungen geöffnet werden. Dieser Wunsch kommt auch aus den Sozialversicherungsanstalten, damit sie hier vorwärtsmachen können und solche Zugangsplattformen anbieten können. Zugleich soll die digitale Zustellung von Entscheiden, also nicht nur die briefliche, möglich sein.
Es ist hier zu erwähnen, dass die Sozialversicherungen - "Massenveranlagungen" ist das falsche Wort - Massenversände, Massenentscheide machen, und 99,9 Prozent dieser Entscheide werden nicht angefochten; das ist ein normaler Verkehr zwischen Versicherten, Arbeitgebern und Sozialversicherungsanstalten. Hier liegt ein grosser Vorteil, ein grosser Effizienzvorteil für die Beteiligten vor, und den müsste man eigentlich abholen. Es besteht kein Bedürfnis nach einer Regulierung durch den Bund mittels einer Delegationsnorm. Man kann das hier auf der Ebene des Allgemeinen Teils machen; das ist diese Generalklausel.
Deshalb hat sich Ihre Kommission mit 9 zu 4 Stimmen für diese Variante, also für einen neuen Absatz 1bis, entschieden. Wir haben in der Beratung auch die Verwaltung gefragt, die auf das hingewiesen hat, was Kollege Stöckli gesagt hat, dass man zuerst noch Abklärungen machen müsse. Der Gesetzestext sei noch nicht reif, es genüge hier nicht, nur gerade diese Bestimmung aufzunehmen, weil es ungelöste rechtliche Fragen gebe. Wir haben gefragt, bis wann denn diese Arbeiten erledigt wären. Das ist jetzt so ungefähr beantwortet: Es geht sicher drei, vier, fünf Jahre.
Diese Zeitdauer möchte die Mehrheit Ihrer Kommission nicht abwarten, sondern hier einen Schritt vorwärtsgehen und jetzt handeln.