Hess Lorenz · Nationalrat · 2021-06-14
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-14
Wortprotokoll
Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben; dies aus zweierlei Gründen: Der eine ist formal bedingt, weil wir uns hier in einem Vertragswerk mit anderen Staaten befinden, der andere ist inhaltlich.
Der erste, inhaltliche Grund vielleicht vorweg: Es geht rein um die Tatsache, dass bei wortgenauer Umsetzung dieser parlamentarischen Initiative ein Ausgewanderter oder eine Ausgewanderte die Kinderrente auch dann nicht mehr beziehen könnte, wenn er oder sie mit den eigenen Kindern im Ausland ist. Das beisst sich ja eigentlich schon, denn diese Kinder hätten dann zwar ihren Wohnsitz nicht mehr in der Schweiz, sind aber die Kinder, die mitgegangen sind und mitgenommen wurden. Das wäre dann auch etwas, das man ausbügeln müsste.
Der zweite Grund ist sehr wahrscheinlich auch die Frage des Ausmasses. Wenn man jetzt von einem Geschäftsmodell spricht: Wir haben festgestellt, dass das in Einzelfällen ausgenützt wird, wie es leider überall, bei allen Bestimmungen Leute gibt, die irgendwelche Schlupflöcher finden oder etwas ausnützen. Das ist natürlich nicht gut, und das findet niemand in der Kommission gut, auch nicht die Mehrheit. Wenn man die Tatsache anschaut, dass insgesamt nur 3 Prozent der AHV-Kinderrenten und etwa 2 Prozent der IV-Kinderrenten in Vertragsstaaten gehen, dann sieht man, dass man wohl kaum von einem Geschäftsmodell sprechen kann, weil da die Nichtmissbrauchsfälle ja auch dabei sind.
In diesen 2 oder 3 Prozent sind die Nichtmissbrauchsfälle, wie ich vorhin gesagt habe, auch dabei, und das betrifft die Vertragsstaaten. Damit kommen wir eben zum formalen Teil, den man auch ein bisschen mit der Frage nach Aufwand und Ertrag umschreiben könnte.
Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten bilaterale Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Diese beinhalten neben anderen Sozialversicherungsexportregeln auch den Export von Kinderrenten. Analog anderen Abkommen sind auch Sozialversicherungsabkommen immer beidseitig; sie beinhalten den Bezug von Renten sowohl von Schweizern im Ausland wie auch von Ausländern in der Schweiz.
Lange Rede, kurzer Sinn: Selbst wenn wir eine Gesetzesanpassung vornehmen würden, würde diese nichts bringen, weil wir an die erwähnten Sozialversicherungsabkommen gebunden sind, beispielsweise an jenes mit Thailand. Wenn man die paar Missbräuche, die es gibt, verhindern möchte, müsste man konsequenterweise die Sozialversicherungsabkommen neu aushandeln. Angesichts der generell schon geringen Anzahl Kinderrenten und damit auch der geringen Anzahl Missbräuche stellt sich in der Tat die Frage, ob Aufwand und Ertrag in einem vernünftigen Verhältnis stehen würden und ob man Abkommen wegen einiger unschöner Betrugsfälle ändern und neu aushandeln möchte; in einem solchen Fall müssten sich übrigens beide Partnerländer damit einverstanden erklären. Umgekehrt würde man auch Einbussen erleiden, ist doch kaum anzunehmen, dass man die Sozialversicherungsabkommen einseitig ändern könnte.
Übrigens haben Angehörige von Nichtvertragsstaaten keinen Anspruch auf Schweizer Kinder- und Waisenrenten, deshalb schliesst man diese Abkommen auch ab. Im Rahmen der Abkommen sind übrigens nur Schweizer im Ausland kinderrentenberechtigt, die - und das ist vielleicht auch noch eine Überlegung wert - Sozialversicherungsbeiträge einbezahlt haben. Es ist ja nicht so, dass sich jemand irgendwo plötzlich melden und sagen kann: "Ich bin im Ausland. Ich habe zwar weder gearbeitet noch einbezahlt, hätte aber trotzdem gerne eine Kinderrente." Wenn dagegen jemand mit Kindern im Ausland lebt und IV- oder AHV-Rentenbezügerin oder -Rentenbezüger ist, muss man einsehen, dass Kinder auch im Ausland kosten.
Fazit: Aufwand und Ertrag sowie die Änderung von ganzen Abkommen, die auch für uns in gewissen Bereichen von Vorteil sind, sieht die Kommission als nicht verhältnismässig an, insbesondere auch deshalb, weil die Zentrale Ausgleichskasse in Genf eine Stelle zur Missbrauchsbekämpfung eingerichtet hat, die bei Kinderrenten genau hinschaut. Es ist zu hoffen, dass sie die paar Fälle auch tatsächlich aufdeckt.
Als Kommissionsmehrheit empfehlen wir Ihnen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.