Kutter Philipp · Nationalrat · 2021-06-14
Kutter Philipp · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-14
Wortprotokoll
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hat die parlamentarische Initiative Prelicz-Huber an ihrer Sitzung vom 18. Februar 2021 geprüft. Mit der Initiative wird verlangt, eine neue Bestimmung in der Verfassung zu verankern: Die Kantone sollen für ein unentgeltliches, bedarfsgerechtes, altersgerechtes, qualitativ hochstehendes und dem Kindeswohl verpflichtetes familien- und schulergänzendes Betreuungsangebot besorgt sein. Der Bund soll den Kantonen dafür Beiträge gewähren.
Diese Betreuung soll künftig allen Kindern unentgeltlich als Teil des Service public zur Verfügung stehen, und zwar ab Ende des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs bis zum Ende der Volksschule. Nur so, schreibt die Initiantin in ihrer Begründung, könnten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Gleichstellung von Frau und Mann und die Chancengleichheit markant verbessert werden. Die Initiantin sieht ihren Vorschlag auch als Massnahme gegen den Fachkräftemangel und zur Bekämpfung von Armut. Die heutige Anstossfinanzierung des Bundes im Bereich der Kitas erachtet sie als ungenügend: Es brauche eine substanzielle öffentliche Finanzierung, mit der gute Qualität und faire Arbeitsbedingungen gesichert werden sollen.
Die Kommission hat sich eingehend mit dem Thema auseinandergesetzt, das von der Initiative aufgegriffen wird. Sie hat den Bericht des Bundesrates zur Politik der frühen Kindheit sowie weitere Berichte zur Kenntnis genommen, und sie hat neben Vertretern aus der Wissenschaft auch Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Institutionen angehört. Nach dieser breiten Auslegeordnung hat die Kommission den Handlungsbedarf anerkannt. Die Kommissionsmehrheit ist wie die Initiantin der Ansicht, dass die bisherige Anstossfinanzierung weiterentwickelt werden soll und dass der Bund in diesem Bereich mehr Verantwortung übernehmen soll.
Aus diesem Grund hat die WBK-N unabhängig vom vorliegenden Geschäft eine Kommissionsinitiative mit der Nummer 21.403 und dem Titel "Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung" eingereicht. Wir wollen damit Erwerbsanreize verbessern und den Fachkräftemangel verringern, die Familien finanziell und in der Betreuung entlasten, die Gleichstellung von Frau und Mann fördern und die Kinder in ihrer Entwicklung optimal fördern. Das heute geltende, zeitlich befristete Impulsprogramm für die Schaffung von Betreuungsplätzen in den familienergänzenden Strukturen soll durch eine stetige Unterstützung abgelöst werden.
Inzwischen hat die Schwesterkommission diese Kommissionsinitiative ebenfalls gutgeheissen, und die WBK-N hat eine Subkommission eingesetzt. Sie sehen also, das Anliegen der Initiantin ist anerkannt und fällt auf fruchtbaren Boden.
Die vorliegende Initiative selbst lehnt die Kommission hingegen ab, weil sie ihr klar zu weit geht. Insbesondere die Unentgeltlichkeit des Angebots erachtet die Mehrheit angesichts des bestehenden vielfältigen privaten Angebots als nicht zweckmässig.
Die Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben. Sie möchte die Idee, die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung als Teil des Service public zu konzipieren, weiter vertiefen.
Im Namen der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.