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Graf Maya · Ständerat · 2021-06-14

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2021-06-14

Wortprotokoll

Wie Sie von der Mehrheitssprecherin, Frau Ständerätin Häberli-Koller, gehört haben, ist die erste Etappe der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Seither sind Lohnfortzahlungen bei kurzen Arbeitsabwesenheiten geregelt, und die Betreuungsgutschriften in der AHV wurden ausgeweitet. So können pro Krankheitsfall zuhause drei Tage bezogen werden. Die Regelungen der zweiten Etappe werden am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Sie beinhalten 14 Wochen bezahlten Urlaub für die Betreuung von schwer erkrankten oder verunfallten Kindern.

Diese wichtigen Massnahmen für die Angehörigenbetreuung betreffen aber nicht die Problemstellung, die mit der Motion Zanetti Roberto aufgeworfen wird. Hier geht es vielmehr darum, Fälle zu regeln, bei denen die betreuende Person ausfällt, sodass die Betreuung von einer Drittperson und/oder von externen Institutionen für kurze, aber auch für längere Zeit übernommen werden muss. Es gibt zwar in den Kantonen und Gemeinden entsprechende Hilfsangebote. Doch bei einem mangelnden sozialen Netz oder bei eingeschränkten finanziellen Mitteln kann schnell eine Notsituation eintreten.

Das BAG hat die Forschungsergebnisse des Förderprogramms "Entlastungsangebote für betreuende Angehörige 2017-2020" aufgezeigt und 16 Empfehlungen erarbeitet, welche uns vorliegen. Dazu muss aber festgestellt werden, dass keine der 16 Empfehlungen auf eine solche Notfallsituation, auf diese Lücke im Netz, eingeht und auch keine Massnahme dazu vorgeschlagen wird. Daher will der Motionär den Bundesrat beauftragen, Lösungsvorschläge aufzuzeigen, die befristete Ersatzleistungen für Drittbetreuungskosten vorsehen, welche aufgrund einer krankheits- oder unfallbedingten Unfähigkeit zur Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen anfallen.

Die Kommissionsminderheit beantragt Ihnen, diese Motion anzunehmen und die vom Motionär skizzierte Problemstellung durch den Bundesrat vertieft prüfen zu lassen. Es bestehen Lücken in dieser Aufgabe, die zwar subsidiär ist, für die aber Lösungsvorschläge erarbeitet und aufgezeigt werden sollen, um diese Lücken zu schliessen.

In diesem Sinne bittet Sie die Kommissionsminderheit um die Annahme der Motion.