Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-06-15
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-06-15
Wortprotokoll
Die Sicherheit der Kernkraftwerke wird mit Frankreich bilateral im Rahmen der Commission franco-suisse de sûreté nucléaire et de radioprotection diskutiert. Einsitz in dieser Kommission haben die französische Autorité de sûreté nucléaire und von Schweizer Seite unter anderem das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) sowie das Bundesamt für Energie. Die Schweizer Behörden wurden von der französischen Autorité de sûreté nucléaire im Rahmen dieser Kommission über die Konsultation betreffend Langzeitbetrieb des KKW Bugey informiert. Die Schweizer Behörden haben sich jedoch nicht an dieser Konsultation beteiligt. Das Ensi beteiligt sich als technische Aufsichtsbehörde über schweizerische Kernkraftwerke grundsätzlich nicht an solchen Anhörungen von ausländischen Behörden, und das Bundesamt für Energie hat[NB]ebenfalls auf eine Teilnahme an der Konsultation verzichtet.
Ihre Frage war, warum das Bundesamt verzichtet hat. Darauf kann ich folgende Antwort geben: Anders als im Kanton Genf gibt es eben auf Bundesebene keine Bestimmungen, gestützt auf welche die Schweiz sich gegen ausländische Kernanlagen zur Wehr setzen kann. Eine Beteiligung des Bundesrates oder des Departementes hätte sich somit lediglich bei einer [PAGE 641] unmittelbaren Gefährdung der Sicherheit der Schweiz aufgedrängt. Eine solche sah das Bundesamt für Energie in diesem Fall nicht als gegeben. Folglich hat das Bundesamt für Energie die Information der Autorité de sûreté nucléaire zur Konsultation lediglich zur Kenntnis genommen und keinen Anlass gesehen, in dieser Sache beim UVEK oder beim Bundesrat zu eskalieren. Ich weiss, dass Sie in Genf mit der Kantonsverfassung eine andere Ausgangslage haben, aber die Begründung ist eben, dass wir auf Bundesebene die Rechtsgrundlage nicht haben, um an solchen Konsultationen grundsätzlich teilzunehmen.