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Germann Hannes · Ständerat · 2021-06-15

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-15

Wortprotokoll

Das Geschäft befindet sich in der letzten Runde der Differenzbereinigung und ist nun zum dritten Mal bei uns, dem Erstrat. Falls Sie den Anträgen der Kommission folgen, kommt es übermorgen Donnerstag zu einer Einigungskonferenz. So viel zum Verfahren.

Nun ein Hinweis zu den beiden Differenzen, die wir gestern Abend in der WBK-S beraten haben: Eine Differenz betrifft Artikel 6b. Hier geht es um eine Ausnahme von Zugangsbeschränkungen bzw. darum, dass der Artikel dann künftig [PAGE 646] neu betitelt wird. Die zweite Differenz liegt bei Ziffer II Absatz 5. Sie betrifft die Geltungsdauer von Artikel 11, wo der Nationalrat eine Verlängerung beschlossen hat, wir aber am Normalregime festgehalten haben.

Bevor wir aber im Detail auf diese beiden Differenzen zu sprechen kommen, möchte ich auf eine redaktionelle Änderung hinweisen. Die Redaktionskommission hat uns auf einen Fehler beim bereits beschlossenen Artikel 12b aufmerksam gemacht. Es geht dort um Massnahmen im Sportbereich, konkret um die A-Fonds-perdu-Beiträge für Clubs des professionellen und semiprofessionellen Mannschaftssports. Da heisst es nun im zweiten Satz von Artikel 12b Absatz 8: "Werden die Bedingungen nach Absatz 6 Buchstabe b und c nicht eingehalten, so hat ein Club diejenigen Beiträge zurückzuerstatten, die 50 Prozent der entgangenen Ticketeinnahmen nach Absatz 4 übersteigen." Nun hat sich aber aus der Diskussion ergeben, dass das nicht kumulativ gemeint ist: Es braucht nicht beide Bedingungen, sondern eine reicht. Darum muss folgerichtig in Artikel 12b Absatz 8 das "und" durch ein "oder" ersetzt werden. Es heisst dann korrekt: "Werden die Bedingungen nach Absatz 6 Buchstabe b oder c nicht eingehalten, so hat ein Club diejenigen Beiträge zurückzuerstatten, die 50 Prozent der entgangenen Ticketeinnahmen nach Absatz 4 übersteigen."

Nach Ihrer Gutheissung bzw. Kenntnisnahme kann die Redaktionskommission diese Korrektur in Artikel 12b Absatz 8 vornehmen. Ich bitte Sie um Kenntnisnahme.