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preparatory:AB 285120

Gredig Corina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-06-15

Wortprotokoll

Sie haben es beim Eintreten gehört: Es handelt sich hier um den unbestrittenen Teil der Vorlage, der im Grossen und Ganzen von allen mitgetragen wird. Es geht darum, die Hürden für die Arbeitsmarktintegration zu senken und damit die finanzielle Selbstständigkeit der betroffenen Personen zu erhöhen. Damit so ein Kantonswechsel möglich ist, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden:

1.[NB]Es darf keine Sozialhilfe für die Person oder ihre Familie bezahlt oder bezogen werden.

2.[NB]Das Arbeitsverhältnis muss von einer gewissen Dauer sein.

Bei Artikel 85b Absatz 3 gibt es eine Minderheit Marti Samira, die bei einem Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten einen Kantonswechsel ermöglichen möchte. Ihre Kommission hat sich aber mit 13 zu 12 Stimmen entschieden, bei der Version des Bundesrates zu bleiben. Der Bundesrat sieht zwölf Monate als geeignet an, weil ein Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung ebenfalls erst nach zwölf Monaten möglich ist.

Ein kleiner redaktioneller Hinweis zur Mehrheit und zur Minderheit bei Artikel 85b Absatz 3 Litera a, den die [PAGE 1351] Minderheitssprecherin auch schon gemacht hat: Im Gegensatz zur französischen Version kommen in der deutschen Version mit "Sozialhilfe" und "Sozialhilfeleistungen" in Litera a zwei unterschiedliche Begriffe vor. In der Kommission wurde dies nicht diskutiert. Sollte die Minderheit heute obsiegen, kann dies dann der Ständerat anschauen und eine redaktionelle Änderung vornehmen.

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