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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2021-06-16

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-16

Wortprotokoll

Wie bei allen Richterwahlen wurde das Dossier von Kandidatin Marianne Ryter eingehend geprüft. Wir anerkennen ihren umfassenden Leistungsausweis. Auch der Sitzanspruch der sozialdemokratischen Bundeshausfraktion wird nicht bestritten. Neben dem Leistungsausweis ist aber auch stets die Integrität der in solch hohe Funktionen zu wählenden Persönlichkeiten zu prüfen. In diesem Zusammenhang haben wir mit Sorge vom Schreiben von Rechtsanwalt Max Imfeld vom 14. Mai 2021 Kenntnis genommen.

Die in diesem Schreiben gegen Frau Ryter erhobenen Vorwürfe, die wir hier in keiner Weise zu qualifizieren vermögen, wiegen äusserst schwer. Wenn vonseiten eines Mitarbeiters, auch wenn dieser seinerseits eigene Verfehlungen begangen haben sollte, schwere Mobbingvorwürfe erhoben werden, stellt sich für uns die Frage, weshalb die für die Führung zuständige Präsidentin, die hier anwesende Kandidatin für das Amt der Bundesrichterin, Frau Ryter, nicht sofort reagiert hat. Denn bereits im Juli 2020 hat Frau Ryter von einer umfassenden Datensammlung ausserhalb des ordentlichen Personaldossiers über zumindest einen ihrer Bundesverwaltungsrichter erfahren. Dass nicht sofort Massnahmen zum Schutz des betroffenen Verwaltungsrichters und zur Abklärung der Sachlage eingeleitet wurden, ist für uns nicht nachvollziehbar. Gemäss dem anwaltlichen Schreiben handelt es sich um die Anlegung eines "Schattendossiers" respektive einer Fiche, was nach unserer Beurteilung strafrechtliche Konsequenzen haben muss. Frau Ryter bestreitet die Existenz dieser Fiche nicht, nennt sie aber eine "Beilage zu einem Bericht".

Es ist offensichtlich, dass Frau Ryter in diesem Fall ihre Fürsorgepflicht als Gerichtspräsidentin schwer verletzt hat. Vor diesem Hintergrund hat unsere Fraktion Frau Ryter zu einem Hearing eingeladen. Trotz fast einstündigem Hearing konnte Frau Ryter nichts zur Klärung des Sachverhalts beitragen. Es steht uns fern, hier in irgendeiner Weise eine Vorverurteilung von Frau Ryter vorzunehmen. Sollten sich aber die im vorliegenden Fall zutage getretenen, schwerwiegenden Führungsfehler bestätigen, scheint uns die nötige Integrität von Frau Ryter für eine Wahl als Bundesrichterin nicht gegeben. Aus diesem Grund haben wir in der Gerichtskommission einen Antrag zur Verschiebung der Wahl gestellt, damit der Sachverhalt hinreichend abgeklärt werden kann. Es ist nochmals klarzustellen, dass es uns hier nicht um eine politische Aktion gegen eine nicht genehme SP-Vertreterin am Bundesgericht geht, sondern um die Klärung eines offenen Sachverhalts, [PAGE 1536] was in jedem Bewerbungsverfahren vor einer Wahl selbstverständlich wäre.

Gestützt auf diese Ausführungen, bitten wir Sie im Interesse der Glaubwürdigkeit des Bundesgerichtes, die Wahl von Frau Ryter zu verschieben, bis der genannte Sachverhalt geklärt ist. Sollten sich die Vorwürfe gegen Frau Ryter nicht erhärten, sind wir selbstverständlich bereit, Frau Ryter in der Herbstsession unsere Stimme zu geben. Falls Sie jedoch die Wahl zwingend heute durchführen möchten - dies, obwohl keine Dringlichkeit besteht -, werden wir den mindestens ebenso qualifizierten Kandidaten der SP, Herrn Markus Berger, wählen.

Markus Berger ist seit 2009 Richter am Verwaltungsgericht des Kantons Aargau und präsidiert die Zweite Kammer dieses Gerichtes. Zudem ist er seit 2017 nebenamtlicher Richter an der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes. In der Kommission war es der eindeutige Konsensus, dass Markus Berger "der beste Kandidat [ist], der sich heute präsentiert hat". Er wurde sogar von einem besonders angesehenen Gerichtskommissionsmitglied als "absoluter Spitzenkönner auf dem Gebiet des Steuerrechts" bezeichnet. Aus den erwähnten Gründen bitte ich Sie gerne, falls wir die Wahl heute durchführen, Herrn Markus Berger, SP-Mitglied, Ihre Stimme zu geben.

Le dossier de Marianne Ryter a été examiné en détail. Nous reconnaissons ses compétences et ne contestons pas la revendication du groupe socialiste d'obtenir un siège au Tribunal fédéral. Toutefois, outre les qualifications, il faut toujours examiner l'intégrité des personnes qui briguent des fonctions aussi importantes. Les accusations portées contre Mme Ryter sont extrêmement graves. Dès juillet 2020, Mme Ryter a eu connaissance d'une collecte de données sur au moins un des juges du Tribunal administratif fédéral. Le fait que des mesures n'aient pas été prises immédiatement pour le protéger et pour clarifier la situation est incompréhensible. La création d'une fiche est susceptible d'avoir des conséquences pénales.

Pour faire la lumière sur les faits en raison du possible grave manque de diligence de Mme Ryter, notre groupe l'a invitée pour une audition. Nous ne voulons pas préjuger du comportement de Mme Ryter, mais il nous semble que, si les graves erreurs de gestion venaient à être confirmées, elle n'a pas l'intégrité nécessaire pour être élue juge fédérale.

C'est à cette fin que nous avons soumis une proposition pour reporter l'élection afin de clarifier les faits. Nous vous prions de bien vouloir reporter l'élection dans l'intérêt de la crédibilité du Tribunal fédéral. Toutefois, si cela n'est pas possible, nous voterons pour un candidat tout aussi qualifié du Parti socialiste, M. Markus Berger, au sujet duquel il y a eu consensus au sein de la commission compétente. Nous vous invitons à en faire de même.