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Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-16

Wortprotokoll

Die Gerichtskommission ist unter anderem zuständig für die Vorbereitung der Wahl von Richterinnen und Richtern an die höchsten Gerichte unseres Landes. Über die Vor- und Nachteile unseres Rekrutierungs- und -wahlsystems und auch über das Wiederwahlsystem wird dank der Justiz-Initiative zurzeit rege diskutiert. Möglicherweise gibt es in Bälde einige Änderungen. Das jetzige System funktioniert nicht schlecht. Die Gewaltentrennung ist gewährleistet. Die Justiz mischt sich nicht in die Politik ein, die Politik nicht in die Justiz. Fast immer ist das so.

Wenn die SVP-Fraktion wie vor sieben Jahren hier in diesem Saal agiert, als sie bei der Gesamterneuerungswahl des Bundesgerichtes eine Streichliste verteilte und Richterinnen und Richter bestrafte, welche nicht nach SVP-Gusto gerichtet hatten, indem diese Richterinnen und Richter gestrichen wurden, dann wird die Gewaltentrennung nicht respektiert. Wenn, wie im letzten Jahr bei den Gesamterneuerungswahlen des Bundesgerichtes, erneut einige Richter, welche nicht im Sinne der SVP gerichtet hatten, bestraft wurden, dann ist das eben nicht Gewaltentrennung. Und wenn sich die SVP-Fraktion heute von einem Bundesverwaltungsrichter instrumentalisieren lässt, um eine diesem Bundesverwaltungsrichter nicht genehme Präsidentin als Bundesrichterin zu verhindern, dann ist das definitiv nicht Gewaltentrennung.

Ich habe die SVP-Delegation in der Gerichtskommission vor sieben Jahren, vor einem Jahr, aber auch vor einer Woche aufgefordert, auf dieses unwürdige Tun zu verzichten - wie Sie sehen, mit wenig Erfolg. Dieses Verhalten, ich sage es hier ganz klar, ist eines Rechtsstaats, ist einer Demokratie unwürdig. Wir dürfen die Justiz nicht verpolitisieren.

Die SP-Fraktion überprüft bei allen Kandidatinnen und Kandidaten die Qualität und die Integrität und somit auch die Fähigkeit, an den höchsten Gerichten unseres Landes zu urteilen. Das haben wir auch in dieser Auswahlrunde getan. Nach Kenntnisnahme einer Aufsichtseingabe an eine Abteilungspräsidentin des Bundesverwaltungsgerichtes haben wir eine zusätzliche Anhörung anberaumt. Das Resultat dieser Anhörung: Es gibt keine Anhaltspunkte, welche die Kandidatur der Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichtes infrage stellen.

Ich bitte Sie deshalb, die von der Gerichtskommission vorgeschlagene Kandidatin und den vorgeschlagenen Kandidaten zu wählen.

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