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Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2021-06-16

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-16

Wortprotokoll

Ihre Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat an ihrer Sitzung vom 26. Oktober 2020 entschieden, der parlamentarischen Initiative Girod "Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie" Folge zu geben. Die Schwesterkommission des Ständerates stimmte am 14.[NB]Januar 2021 ebenfalls zu. Am 19. April 2021 nahm die UREK-N die in der Folge ausgearbeitete Vorlage einstimmig an und unterbreitete am 21. April 2021 ihren Bericht, inklusive Erlassentwurf, dem Bundesrat zur Stellungnahme.

Zum Hintergrund dieser parlamentarischen Initiative: Die Förderung von Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien mittels Einspeisevergütungssystem ist gemäss geltendem Energiegesetz bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Es läuft allerdings eine umfassende Revision des Energiegesetzes. Ziel der Revision ist es, die Anreize für Investitionen in die einheimischen erneuerbaren Energien zu verbessern und damit die Versorgungssicherheit zu stärken. Dies ist eine Begleitmassnahme zur parallel laufenden Revision des Stromversorgungsgesetzes, welche die Öffnung des Strommarktes vorsieht. Diese beiden Revisionsvorlagen sollen dem Parlament in absehbarer Zeit als Mantelerlass vorgelegt werden.

Die zeitlich nahtlose Inkraftsetzung der revidierten Erlasse per 1. Januar 2023 erscheint der UREK-N allerdings aus zeitlichen Gründen als illusorisch. Damit entsteht insofern eine gesetzgeberische Lücke, als die Förderung von Biogas, Kleinwasserkraft, Windkraft und Geothermie ab 2023 nicht geregelt wäre. Eine Weiterführung der Förderung ist aus Sicht Ihrer Kommission aber nötig, um die längerfristigen Ziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen.

Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme auf seine Revisionsvorlagen zum Energiegesetz und zum Stromversorgungsgesetz. Er ist der Auffassung, die unbestrittene Thematik der Regelung des Zubaus und der Sicherung unserer Stromversorgung im Rahmen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien behandeln zu wollen, und beantragt deshalb, auf den vorliegenden Erlassentwurf nicht einzutreten.

Die UREK-N nahm an ihrer ausserordentlichen Sitzung vom 10. Juni 2021 Kenntnis von der Stellungnahme des Bundesrates und dessen Antrag auf Nichteintreten. Angesichts der dargelegten zeitlichen Verhältnisse erachtet es Ihre Kommission aber entgegen der Auffassung des Bundesrates als unumgänglich, im Sinne eines Überbrückungserlasses zu legiferieren und damit Klarheit zu schaffen, ob und wie es mit der Förderung der einzelnen erneuerbaren Energien weitergeht; dies ausdrücklich im Sinne einer Lückenfüllung. Guideline musste dabei sein, Planungssicherheit für die betroffenen Branchen zu gewährleisten. So lehnt sich die Vorlage an die Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Energiegesetzes an, und zwar mit zwei Ergänzungen:

1.[NB]Die Marktprämie für die Grosswasserkraft, die gemäss geltender Regelung Ende 2022 ausläuft, soll verlängert werden.

2.[NB]Die Befristung des im Zuge der Netzstrategie beschlossenen Rechts der Netzbetreiber, die Kosten der erneuerbaren Stromerzeugung auf die Eigenverbrauchskunden nach Artikel 6 Absatz 5bis des Stromversorgungsgesetzes abzuwälzen, wird aufgehoben.

Mit der in der Revisionsvorlage des Bundesrates vorgesehenen vollständigen Öffnung des Strommarktes würden diese beiden Massnahmen obsolet.

Wichtig zu erwähnen ist, dass diese Vorlage keine Veränderung in der Höhe des Netzzuschlages beinhaltet. Dieser bleibt bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde. Die Stromkonsumentinnen und -konsumenten werden nicht stärker belastet. Die entsprechenden Mittel sollen aber zielgerichteter und effizienter eingesetzt werden.

Die UREK-N empfiehlt Ihnen deshalb, auf diese parlamentarische Initiative einzutreten. Der Nichteintretensantrag des Bundesrates erscheint Ihrer Kommission vor dem Hintergrund der dargelegten zeitlichen Verhältnisse und materiellen Gegebenheiten als nicht nachvollziehbar. Diesen Eintretensentscheid fällte Ihre Kommission einstimmig.

Ich bitte Sie deshalb namens der gesamten Kommission, auf die Vorlage einzutreten.