Rösti Albert · Nationalrat · 2021-06-16
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-16
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, in diesem Block 1 zwei Minderheiten zu beachten. Es ist ganz wichtig, dass wir die Produktion ausbauen, vor allem auch dort, wo es einerseits zu Bandenergie und zur Stabilisierung der Produktion führt und wo andererseits auch die Winterproduktion gestärkt wird. Vor diesem Hintergrund sind die zwei Minderheitsanträge zu verstehen.
Bandenergie ergibt sich aus Wasserkraft, aber auch aus Biogasanlagen und unter Umständen auch aus Solaranlagen, nämlich dort, wo praktisch das ganze Jahr über die Sonne scheint. Deshalb ersuche ich Sie darum, in Artikel 25 Absatz 3 eine Ergänzung einzufügen, wonach Anlagen, die die gesamte produzierte Elektrizität und einen besonders hohen Anteil an Winterstrom einspeisen und nicht massgeblich am Eigenverbrauch teilhaben können, zu 60 Prozent unterstützt werden. Die Mehrheit hat diesen Passus, der speziell für die Winterproduktion vorgesehen ist, nicht aufgenommen.
Bei Solaranlagen wären beispielsweise hochalpine Solaranlagen betroffen. Hier sehen auch die Spezialisten ein sehr grosses Potenzial für die Solarproduktion.
Es bringt uns ja nicht weiter, wenn wir die Solarproduktion einfach dort zubauen, wo vor allem im Sommer die Sonne scheint. Der Nettoertrag wäre praktisch null, und es führte noch zu einer Destabilisierung des Netzes. Deshalb bringe ich hier das Anliegen vor, besonders den Winterstrom zu beachten. Ich denke, vor allem im hochalpinen Bereich haben wir allenfalls auch weniger Konflikte mit Naturschutzinteressen - ich würde das einmal hoffen; es wird sich zeigen. Es führt aber zu einem echten Ausbau der Produktion und bringt einen echten Nutzen.
Deshalb bitte ich Sie, die Solarproduktion generell mit 30 Prozent zu unterstützen und nur dann mit 60 Prozent, wenn sie massgeblich zur Winterproduktion beiträgt.
Den gleichen Inhalt hat der zweite Minderheitsantrag bei Artikel 27a Absatz 2. Die Logik, dass Solaranlagen, die, ich sage jetzt einmal, Flatterstrom produzieren, "nur" mit 30 Prozent unterstützt werden, soll auch bei Windenergieanlagen, die ebenfalls nicht zu einer regelmässigen Stromproduktion beitragen und zudem noch massive landschaftsschützerische Gegeninteressen aufweisen, zum Tragen kommen. Hier lautet der Antrag also, die Unterstützung analog zu den Solaranlagen bei 30 Prozent zu belassen.
In diesem Zusammenhang hat man eine klare Trennung zwischen den Solar- und Windanlagen, die nicht regelmässig Bandenergie produzieren, und der Produktion von Bandenergie. Denn das wird letztlich die grosse Herausforderung sein: das ganze Jahr über genügend Bandenergie produzieren zu können. In diesem Sinn folgt die Abstufung einer gewissen Logik. Sie folgt auch den Energieperspektiven, die für die Wintermonate trotz sehr viel Zubau nach wie vor von einem Stromimport von 9 Terawattstunden ausgehen, was natürlich eine grosse Abhängigkeit bedeuten würde.
Ich danke Ihnen, wenn Sie diesen zwei Minderheitsanträgen zustimmen.