Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-06-16
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-06-16
Wortprotokoll
Ich kann es hier bei diesem zweiten Block vorwegnehmen: Der Bundesrat wird bei allen Artikeln die Kommissionsmehrheit unterstützen, mit Ausnahme von zwei Punkten. Es geht bei Artikel 38 um die Verlängerung der Marktprämie für die Grosswasserkraftwerke. Hier unterstützt der Bundesrat die Minderheit Munz. Beim Stromversorgungsgesetz, Artikel 6 Absatz 5bis, unterstützt der Bundesrat die Minderheit Bäumle.
Ich beginne mit Artikel 26 Absatz 1: Es geht hier um den Investitionsbeitrag an neue Wasserkraftanlagen. Ihre Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass wie bis anhin neue Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von mindestens 1 Megawatt unterstützt werden sollen. Die Minderheit Egger Kurt möchte diese Mindestleistung erhöhen.
Ich bin sowohl Infrastruktur- wie auch Umweltministerin, ich habe also beide Herzen in meiner Brust. Es geht wahrscheinlich vielen von uns oder sogar allen von uns so: Wir wissen, dass wir auf die Wasserkraftnutzung angewiesen sind. Wir wollen aber auch die Gewässer so weit wie möglich als ökologisch wertvolle Naturräume erhalten. Beide Interessen sind berechtigt. Wir sollten sie deshalb nicht gegeneinander ausspielen, sondern versuchen, Lösungen zu finden, was ja auch immer wieder gelingt. Aber da müssen sich eben auch beide Seiten bewegen.
Bei dieser konkreten Frage, bei der Schwelle, die natürlich immer etwas Willkürliches hat, ist der Bundesrat der Meinung, dass man sich bei der Totalrevision des Energiegesetzes auf den Wert von 1 Megawatt geeinigt hatte. Das war eine Förderuntergrenze, die man überhaupt zum ersten Mal geschaffen hat. Vorher gab es gar keine Förderuntergrenze. In diesem Sinne war das Teil eines politischen Kompromisses. Der Bundesrat ist der Meinung, dass man diesen politischen Kompromiss von 2016 nicht schon wieder infrage stellen sollte. Daher schliesst er sich der Kommissionsmehrheit an.
Ich komme zum Geltungsbereich von Investitionsbeiträgen an Erweiterungen und Erneuerungen von Wasserkraftanlagen, Artikel 26 Absatz 1: Hier möchte die Mehrheit der Kommission, dass Anlagen gefördert werden sollen, die nach der Erweiterung bzw. Erneuerung eine Leistung von mindestens 300 Kilowatt aufweisen. Die Minderheit Munz möchte hier den Schwellenwert auf 1 Megawatt erhöhen.
Ich habe die gleiche Argumentation wie vorhin. Im Jahr 2016 war das ein Kompromiss, den man unserer Meinung nach jetzt nicht schon wieder infrage stellen sollte. Deshalb schliessen wir uns der Kommissionsmehrheit an.
Beim nächsten Punkt geht es um den Maximalsatz des Investitionsbeitrags an die Wasserkraft. Für neue und Erweiterungsanlagen möchte Ihre Kommissionsmehrheit beim Anteil an den Investitionskosten bis maximal 60 Prozent gehen, während die Kommissionsminderheit Bäumle möchte, dass in jedem Fall maximal 40 Prozent der Investitionskosten bezahlt werden. Ihre Kommissionsmehrheit hat ja auch eine Differenzierung vorgesehen, also "höchstens 60 Prozent" für neue Anlagen und Erweiterungen sowie "höchstens 40 Prozent" für Erneuerungen.
Der Bundesrat hält diese Differenzierung, wie sie Ihre Kommissionsmehrheit vorschlägt, für sinnvoll, denn schliesslich wollen wir ja den Zubau der Wasserkraft bis 2050 um rund 2 Terawattstunden pro Jahr. Diesen Zubau gibt es allerdings nicht umsonst, deshalb sind wir der Meinung, dass der Antrag der Kommissionsmehrheit, auch mit ihrer differenzierten Vorgehensweise, sinnvoll ist. Der Bundesrat hat dann die Möglichkeit, auf Verordnungsstufe zusätzlich zu differenzieren und allenfalls weitere, tiefere Werte festzulegen, um eine Überförderung zu verhindern. Wir unterstützen hier die Kommissionsmehrheit.
Ich komme zu Artikel 38 Absatz 2 und der Verlängerung der Marktprämie: Ihre Kommissionsmehrheit möchte diese Marktprämie um acht Jahre bis 2030 verlängern, derweil die Minderheit Munz die Marktprämie nächstes Jahr auslaufen lassen will.
Eigentlich kann man hier nicht wirklich von einer Förderlücke sprechen, vielmehr ist es jetzt einfach eine Verlängerung. Der Bundesrat stellt sich schon die Frage, ob man dann noch von einer Übergangslösung oder einer Lückenfüllung sprechen kann, wenn Sie einfach eine Marktprämie für die bestehende Wasserkraft bis Ende dieses Jahrzehnts verlängern wollen. Sie wissen, worum es sich bei der Marktprämie handelt: Es geht darum, dass die grossen Wasserkraftwerke für ihren produzierten Strom eine Marktprämie beantragen können, wenn sie ihren Strom am Markt nachweislich unter den Gestehungskosten absetzen müssen. Im Unterschied zu den Investitionsbeiträgen fliesst die Marktprämie einfach an bereits bestehende Wasserkraftwerke.
Heute Morgen haben wir viel über Aus- und Zubau gesprochen, über den notwendigen, raschen Zubau von erneuerbaren Energien, von Strom aus erneuerbaren Energien. Jetzt verlängern Sie hier ein Instrument, das eben für bestehende Wasserkraftwerke da ist. Der Bundesrat ist der Meinung, dass das eigentlich keine gute Idee ist, weil wir ja eben zubauen wollen. Sie müssen sich auch bewusst sein, dass diese Marktprämie, wenn sie voll ausgeschöpft wird, bis zu 100 Millionen Franken aus dem Netzzuschlag beansprucht - und das ist dann halt Geld, das dort fehlt, wo es tatsächlich um einen Zubau gehen würde. Es könnte auch zulasten von [PAGE 1378] anderen Verwendungszwecken gehen, insbesondere natürlich bei der Fotovoltaik, aber auch bei Investitionsbeiträgen für Wasserkraft und Biomasse.
Der Bundesrat ist auch der Meinung, dass diese Grosswasserkraftwerke nicht ausser Betrieb genommen würden, wenn sie diese Marktprämie jetzt nicht weiter hätten. Es ist nämlich auch weiterhin im Interesse der Betreiber, Deckungsbeiträge zu erwirtschaften, und die reinen Betriebskosten werden von Grosswasserkraftwerken auch bei niedrigen Marktpreisen erwirtschaftet. Wir bitten Sie hier, die Kommissionsminderheit Munz zu unterstützen, weil Sie ja heute den ganzen Morgen gesagt haben, Sie wollen den Zubau unterstützen und nicht einfach weiter bestehende Wasserkraftwerke subventionieren.
Ich äussere mich kurz noch zu Artikel 36 Absatz 1 Buchstaben b und c sowie Absatz 4, ich fasse das etwas zusammen: Es geht hier ja um die Frage, wie viele Mittel des Netzzuschlags für welche bestimmte Technologie sozusagen reserviert werden und was passiert, wenn diese reservierten Mittel nicht ausgeschöpft werden. Der Bundesrat unterstützt hier bei beiden Artikeln Ihre Kommissionsmehrheit und kann auch deren Überlegungen nachvollziehen.
Ich komme noch zum letzten Punkt, zu Artikel 6 Absatz 5bis des Stromversorgungsgesetzes: Der Bundesrat unterstützt hier die Kommissionsminderheit Bäumle. Worum geht es hier? Es geht darum, dass die Verteilnetzbetreiber inländisch produzierte Elektrizität aus erneuerbaren Energien zu den vollen Gestehungskosten an ihre grundversorgten, aber natürlich auch an ihre gebundenen Kundinnen und Kunden verkaufen dürfen.
Dabei geht es nicht nur um die Eigenproduktion eines Grundversorgers, sondern er kann diesen Strom auch noch bei Dritten, also bei Stromproduzenten, die selber keine Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung haben, einkaufen. Was bedeutet das konkret? Diese Verteilnetzbetreiber können günstig Strom, auch grauen Strom, im Ausland einkaufen und diesen dann den freien Kunden verkaufen. Diejenigen Kundinnen und Kunden, die nicht wechseln können, die eben gebunden sind, müssen dann den teuren Strom bezahlen.
Nun wurde gesagt, dass dieses Instrument dazu führe, dass dafür bei den erneuerbaren Energien im Inland ausgebaut werde. Ich muss Ihnen sagen: Wenn ich schaue, wo unsere Stromkonzerne in den letzten Jahren bei den erneuerbaren Energien investiert haben, dann sehe ich, dass das vor allem im Ausland war. Ich glaube, diesen Dialog müssen wir dann mit den Stromversorgungsunternehmen schon auch noch aufnehmen und ihnen sagen, dass wir nun - gerade auch mit einer solchen Vorlage! - wirklich erwarten, dass die Investitionen jetzt in unserem Land getätigt werden, und dass wir für die Versorgungssicherheit jetzt in unserem Land vorwärtsmachen wollen. Da bin ich nicht überzeugt, dass dieser Artikel 6 Absatz 5bis wirklich seine Wirkung entfaltet hat.
Ein letzter Punkt: Sie haben gesagt, das sei eine Übergangslösung und was Sie hier beraten, sei eine Lückenfüllung. Und ausgerechnet bei diesem Punkt sagen Sie, Sie wollen eine unbeschränkte Verlängerung! Das hat natürlich mit einer Übergangslösung nichts zu tun.
In diesem Sinne bitte ich Sie, hier die Kommissionsminderheit Bäumle zu unterstützen.