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Bäumle Martin · Nationalrat · 2021-06-16

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-06-16

Wortprotokoll

Ich vertrete zwei Minderheiten, erstens meine Minderheit zu Artikel 26 Absatz 3, die bei der Wasserkraft die Subventionshöhe generell auf 40 Prozent begrenzen will. Ich wähle damit einen anderen Ansatz als eine Grössenvorgabe oder ökologische Anforderungen, wie sie die Minderheit Egger Kurt vorschlägt, und mache damit keine indirekte oder direkte Ausklammerung der Kleinwasserkraftwerke. Sie sollen grundsätzlich weiterhin möglich sein. Aber mein Antrag führt dazu, dass der Kosten-Nutzen-Effekt bei einem Anlagenbau ein höheres Gewicht erhält und dass also [PAGE 1374] mit weniger Subventionen mehr Wasserkraft produziert werden kann. Das muss das Ziel sein.

Es werden primär die grossen Anlagen gebaut werden können, die mehr Strom bringen und weniger Subventionen erfordern. Es wird aber auch indirekt dazu führen, dass Kleinstanlagen oder kleinere Anlagen, die ökologisch bedenklich sind, mutmasslich nicht ökonomisch sein werden, weil die Nebenbestimmungen und die ökologischen Auflagen oft so viele Kosten generieren, dass ein Investitionsbeitrag von 40 Prozent allenfalls nicht ausreicht. Damit wird das Ziel, welches Herr Egger mit seiner Minderheit erreichen will, indirekt auch erreicht, aber nicht über eine Grössenbeschränkung oder Vorgaben, sondern über den monetären Anreiz.

Was in allen Anträgen fehlt - ich sage Ihnen das gerne noch einmal -, ist die Frage des Winterstroms. Auch das müssen wir in einer nächsten Vorlage genau anschauen. Es bringt nichts, dass wir Anlagen übermässig fördern, die 20 Prozent Winterstrom und 80 Prozent Sommerstrom bringen. Aber hier machen wir mal eine generelle Förderung.

Ich bitte Sie, meinem ersten Minderheitsantrag zu folgen.

Mein zweiter Minderheitsantrag betrifft Artikel 6 Absatz 5bis des Stromversorgungsgesetzes. Hier lege ich meine Interessenbindung offen: Ich bin im Verwaltungsrat der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, die grundversorgte Kunden haben. Aus diesem Interesse heraus müsste ich eigentlich für die Mehrheit sein, die die Geltung dieses Instrumentes unbestimmt verlängern will. Ich bin aber trotzdem für die Minderheit; dies aus sachlichen Gründen, die ich jetzt erläutere.

Wir haben im Rahmen der Netzgesetzgebung im Stromversorgungsgesetz geregelt, dass wir zusammen mit der Marktprämie diese Gestehungskostenverrechnung an grundversorgte Kunden von erneuerbaren Energien ermöglichen. Das war damals ein Entscheid dieser Räte, den man diskutieren kann. Wir haben das in der Dauer aber verknüpft mit der Marktprämie, die bereits beschlossen war. Das war damals der Rahmen.

Jetzt, mit dieser Vorlage, werden wir die Marktprämie in der Mehrheit auch verlängern wollen, denn das gehört ebenfalls zur Weiterführung dieses Pakets. In dem Sinne ist es logisch, dass wir auch diese Gestehungskostenüberwälzung bzw. die Einrechnung in die Grundversorgung grundsätzlich weiter verlängern.

Doch jetzt kommt das Aber: Die Mehrheit verlängert die Dauer dieses Elements jetzt als einziges in diesem Gesetz unbestimmt, das heisst, es gibt kein Sunset-Datum mehr. Während alle Elemente bis Ende 2030 laufen und dann ablaufen, soll dieses also von der Dauer her unbestimmt sein. Noch einmal: Aus den Interessen eines Grundversorgers heraus müsste ich daran Freude haben. Wenn wir aber davon sprechen, eine Übergangsgesetzgebung zu machen, so ist es auch hier richtig, dies bis Ende 2030 zu begrenzen und wieder - wie in der ursprünglichen Vorlage - mit der Marktprämie und den übrigen Fördermitteln verknüpft zu haben.

In diesem Sinne bitte ich Sie, hier meiner Minderheit zu folgen und konsequent alle Fördertatbestände auf die Dauer bis 2030 zu beschränken.