Rösti Albert · Nationalrat · 2021-06-16
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-16
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, in Block 2 beim Energiegesetz überall der Mehrheit zu folgen und beim Stromversorgungsgesetz die Minderheit Bäumle zu unterstützen.
Ich bin erstaunt, dass bei allen diesen Minderheitsanträgen die Wasserkraft weniger gut unterstützt werden soll. Deshalb lehnen wir diese Minderheitsanträge auch ab. Dies beginnt bei Artikel 26 und der Forderung, nur Projekte zu unterstützen, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterstellt sind. Ich glaube, dass wir auch hier diejenigen Projekte, die Bandstrom liefern, stützen und nicht einschränken sollten.
Dann soll schliesslich mit einem weiteren Minderheitsantrag die Erweiterung oder Erneuerung von Anlagen nicht schon ab mindestens 300 Kilowatt, sondern erst ab 1 Megawatt gefördert werden; dazu haben Sie Herrn Roduit gehört. Ich bitte Sie, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Man hat die Limite für neue Anlagen grundsätzlich auf 1 Megawatt festgelegt, da sind wir uns einig. Aber es gibt doch viele bestehende Anlagen, die erneuert oder saniert werden müssen, und wenn wir diese einfach auslaufen lassen, dann ist das schade. Das ist immer wieder ein Produktionsverlust, der unnötig ist. Wir müssen schon schauen, dass wir bei der bestehenden Wasserkraft nicht noch zurückfahren, aber wenn wir diesen Minderheitsanträgen hier zustimmen, dann haben wir am Schluss nicht mehr Wasserkraft, sondern sogar weniger Wasserkraft.
Ich bitte Sie, zum Antrag der Minderheit Bäumle, der die Wasserkraftwerke nur mit 40 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten stützen will, ebenfalls eine ablehnende Haltung einzunehmen. Ich bin der Auffassung, dass wir in der vorliegenden Vorlage bei allen Technologien mit einer klaren Investitionsbereitschaft von maximal 60 Prozent gleich fahren sollten. Die Unterschiede zu 30 Prozent wurden erklärt; es geht hier um den Unterschied zwischen Band- und Flatterstrom. Deshalb bitte ich Sie, insbesondere auch bei der Wasserkraft im Sinne der wahren Technologieneutralität auf 60 Prozent zu gehen.
Die Minderheit Munz will die Marktprämie streichen. Ich denke, hier müssen wir schon auch etwas auf Treu und Glauben setzen und diese Marktprämie weiterführen. Wenn wir von Lücken sprechen, kann es nicht angehen, dass die einen Lücken, weil es uns sympathischer ist, geschlossen werden, die anderen aber nicht. Ich möchte daran erinnern, dass man namentlich die Berggebietskantone, aber auch die Wasserkraftunternehmungen damals nur mit dieser Prämie von der Energiestrategie überzeugen konnte. Ich glaube nicht, dass die Energiestrategie durchgekommen wäre, wenn wir nicht mindestens die Kantone auf der Befürworterseite gehabt hätten. Ich bitte Sie, da Ihr Wort zu halten und auch die Marktprämie fortzusetzen, bis dann ein grundsätzlich neues Energiegesetz, bis die grössere Reform vorliegt. Dort werden wir selbstverständlich über alles diskutieren können. Das ist auch mir bewusst.
Die Vorlage will zusätzlich noch eine Verdoppelung des Einsatzes der Mittel für die Marktprämie für Elektrizität aus Grosswasserkraftanlagen. Die Minderheit Egger Kurt will das verhindern. Herr Egger, ich glaube, dass wir uns hier wirklich überlegen müssen: Wollen wir den Ersatz von Strom mit erneuerbaren Energien, die uns wirklich verlässlich Strom liefern, oder wollen wir gar keinen Strom mehr? Wenn wir hier jetzt nicht wirklich auf die Wasserkraft setzen, dann werden wir tatsächlich in ein grösseres Problem geraten.
Schliesslich zur Minderheit Bäumle, die unsere Fraktion unterstützt: In Artikel 6 Absatz 5bis des Stromversorgungsgesetzes wird vorgesehen, dass, soweit die Endverbraucher mit erneuerbarer Energie beliefert werden, die Gestehungskosten dieser Elektrizität in die Tarife eingerechnet werden dürfen und allfällige Preisvorteile nicht eingerechnet werden müssen, dies gebunden an die Laufzeit der Marktprämie. Die Mehrheit will dies entkoppeln. Ich bitte Sie im Sinne der Konsistenz der Vorlage, der Minderheit zuzustimmen.
Zusammengefasst: Die SVP-Fraktion lehnt alle Minderheitsanträge im Energiegesetz ab und befürwortet den Antrag der Minderheit zum Stromversorgungsgesetz.